Aktuelle Schwerpunkte der EU-Bildungspolitik

Mit Beiträgen von Birgit Aschemann, Rainer Schabereiter und Sylvia Amann. Redaktion: CONEDU | CC BY 4.0 Aschemann 2016/2018, Schabereiter 2022

Die Strategie ET2030 ist eine zentrale Rahmenstrategie für die europäische Bildungspolitik. Zusätzlich verabschiedet die EU laufend neue Policies. Das können z.B. Entschließungen oder Schlussfolgerungen sein, die auf die europäische und nationale Bildungspolitik Einfluss haben.

Strategie ET2030

Auf Basis von Mitteilungen der Europäischen Kommission, u.a. folgende

hat der Rat der EU am 26. Februar 2021 die "Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030)" veröffentlicht.

 

Die Umsetzung dieses strategischen Rahmens, aufbauend auf den Erfahrungen der beiden Vorgängerstrategien ET2010 und ET2020, wird weiterhin von ExpertInnengruppen in den jeweiligen Bildungsbereichen begleitet und der jährlich veröffentlichte "Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung / Education and Training Monitor" ist das zentrale Mittel zur Überprüfung der Maßnahmen zur Zielerreichung auf nationaler Ebene. Auch das "Europäische Semester" wird als Instrument zur Bewertung des sozio-ökonomischen Fortschritts in den Mitgliedsländern im Rahmen der Strategie weitergeführt. Das sind die zentralen Schwerpunkte der Strategie ET2030:

Ökologischer und digitaler Wandel

Das 21-seitige Dokument unterstreicht die Rolle von allgemeiner und beruflicher Bildung für die Zukunft Europas und fordert die Weiterentwicklung eines gemeinsamen und offenen europäischen Bildungsraums als übergeordnetes politisches Ziel. Die Hauptziele sind:

  • persönliche, soziale und berufliche Verwirklichung aller BürgerInnen unter gleichzeitiger Förderung von demokratischen Werten, Gleichheit, sozialem Zusammenhalt, aktiver Bürgerschaft und interkulturellem Dialog,
  • nachhaltiger wirtschaftlicher Wohlstand, ökologischer und digitaler Wandel und Beschäftigungsfähigkeit.

 

Mit dem strategischen Rahmen verfolgt die EU folgende fünf Prioritäten bis 2030:

  • Höhere Qualität, mehr Chancengleichheit, bessere Inklusion und mehr Erfolg für alle in der allgemeinen und beruflichen Bildung,
  • Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität für alle,
  • Stärkung von Kompetenzen und Motivation in pädagogischen Berufen,
  • Stärkung der europäischen Hochschulbildung,
  • Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels in der und durch die allgemeine und berufliche Bildung.

 

Die Umsetzung und das Monitoring beruht auf der Anwendung der Offenen Methode der Koordinierung, wobei wiederum die Bedeutung der Mitgliedsstaaten zur Zielerreichung unterstrichen wird. Der Zeitraum bis 2030 wird dazu in zwei fünfjährige Zyklen unterteilt. Der erste Zyklus sollte die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 ermöglichen. Dazu hat der Rat den genannten fünf Prioritäten konkrete Themen und Maßnahmen zugeordnet. Danach erfolgt eine Zwischenüberprüfung der prioritären Bereiche, um sie den erzielten Fortschritten und aktuellen Herausforderungen anzupassen.

 

Europäische Durchschnittswerte sollen als zu erreichende Richtwerte gelten und das Monitoring der Umsetzung unterstützen. Sie sind jedoch nicht als konkrete Zielvorgaben für einzelne Länder zu sehen.

Höhere Bildungsabschlüsse und Weiterbildungsteilnahme

Folgende Zielvorgaben im Bereich der Erwachsenenbildung soll die EU bis 2030 erreichen:

  • Weniger als 9 % der Lernenden sollten die Schule oder Berufsausbildung abbrechen.
  • Der Anteil der 25- bis 34-Jährigen mit tertiärem Bildungsabschluss sollte mind. 45 % betragen.
  • Bis zum Jahr 2025 sollte der Anteil junger Absolvent*innen, die im Rahmen ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung von Lernen am Arbeitsplatz profitieren konnten, mind. 60 % betragen.
  • Bis zum Jahr 2025 sollten mind. 47 % der Erwachsenen im Alter von 25 bis 64 Jahren in den letzten 12 Monaten Bildungsangebote genutzt haben.

Finanzrahmen 2021-2027

Ergebnisse von Evaluationen auf nationaler und europäischer Ebene am Ende von ET2020 unterstrichen ein nach wie vor bestehendes Verbesserungspotential der Erwachsenenbildungssysteme und forderten eine massive Aufstockung der finanziellen Mittel. Die finanzielle Ausgestaltung von Aktionsprogrammen als wesentliche Instrumente auf operativer Ebene gestaltete sich jedoch als ein zähes Ringen zwischen den Forderungen der Kommission und den Vorschlägen des Europäischen Rates bzw. der Position des Europäischen Parlaments. Am Ende konnte z.B. für das Programm Erasmus+ erst im Dezember 2020 eine politische Einigung erzielt, jedoch nahezu eine Verdoppelung des Budgets erreicht werden. Die im Mai 2021 erlassene Verordnung zur neuen Programmgeneration galt rückwirkend ab 1. Jänner.


Auch das Budget für den Europäischen Sozialfonds (ESF) für 2021-2027 wurde auf über 88 Mrd. Euro erhöht und er wurde mit dem FEAD (Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen), der YEI (Jugendbeschäftigungsinitiative) sowie dem EaSI (EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation) unter dem adaptierten Namen ESF+ zusammengefasst.

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