Soft Law in der EU-Bildungspolitik

Mit Beiträgen von Birgit Aschemann, Rainer Schabereiter und Sylvia Amann. Redaktion: CONEDU | CC BY 4.0 Aschemann 2016/2018, Schabereiter 2022

Soft Law bezeichnet "weiche Vorschriften". Diese sind rechtlich nicht verbindlich, entfalten aber als Absichtserklärungen einer gemeinsamen Politik in den Mitgliedsstaaten politische Wirkung.

So kommt es zum Soft Law

Die "weichen Vorschriften" gehen aus einem Zusammenspiel von hoch formalisierten und informellen Prozessen hervor. So werden die Schlussfolgerungen des Rates im Bildungsbereich z.B. aus folgenden Quellen initiiert:

  • aus dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission,
  • aus besonderen Anliegen der jeweiligen Präsidentschaft oder auch
  • aus auftretenden gesellschaftspolitischen Ereignissen (z.B. COVID-19-Pandemie).

 

Dazu entwirft die Kommission jeweils Strategiepapiere, die der Ausschuss für Bildungsfragen (Education Committee) behandelt und bearbeitet, bis keine gravierenden Vorbehalte mehr vorliegen.

Anschließend durchlaufen die Entwürfe den Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten (ASTV) und kommen dann in den Rat der BildungsministerInnen, wo sie einstimmig beschlossen werden müssen, um wirksam zu werden.

 

In dieser Konstellation treffen sich die MinisterInnen für Bildung, Kultur, Jugend, Kommunikation und Sport ca. drei- bis viermal im Jahr. Zusätzlich werden regelmäßig hochrangige informelle BeamtInnenentreffen durchgeführt (z.B. High Level Group; Treffen der GeneraldirektorInnen für Hochschulbildung, Berufsbildung, sowie Schule etc.). Dort findet eine strategische Kooperation von Personen mit realpolitischem Einfluss unterhalb der MinisterInnen-Ebene statt, die ebenfalls von der Kommission koordiniert wird.

 

Soft Law zeigt sich in Empfehlungen, Schlussfolgerungen oder Mitteilungen des Europäischen Rates bzw. der Europäischen Kommission. Nationale bildungspolitische Diskurse und Entscheidungen werden von den Themen und Botschaften solcher Veröffentlichungen mitbestimmt.

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