Die wichtigsten politischen Organe der Europäischen Union
Die Organisation der Europäischen Union lässt sich in sieben wesentliche Organe unterteilen.
Der Europäische Rat
Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Länder, dem Präsidenten des Europäischen Rates sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission und bestimmt allgemeine politische Zielsetzungen und Prioritäten der Europäischen Union.
Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission als Exekutivorgan der Union hat 27 Mitglieder (Stand 2021), die von jedem der EU-Staaten nominiert werden (ein Kommissionsmitglied je Mitgliedsstaat). Sie fördert die allgemeinen Interessen der EU durch Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften und deren Durchsetzung, setzt Strategien um und verwaltet den EU-Haushalt. Bei der Verwaltung der Förderprogramme im Bildungsbereich wird sie von der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) unterstützt. Innerhalb der Kommission selbst sind die Zuständigkeiten für die Erwachsenenbildung folgendermaßen aufgeteilt: Die Erwachsenen- und Berufsbildungspolitik mit ihren Planungs- und Steuerungsaufgaben ist der Generaldirektion für Beschäftigung, Soziales und Inklusion (DG EMPL) zugeteilt, während die Förderprogramme wie ERASMUS+ sowie die Austauschplattform EPALE und einige koordinierende Aufgaben im Bereich der Erwachsenenbildung der Generaldirektion für Bildung, Jugend, Sport und Kultur (DG EAC) obliegen.
Der Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union tritt je nach Politikbereich in unterschiedlichen Formationen zusammen und besteht aus den jeweiligen Ministern der Mitgliedsstaaten. Jedes EU-Land übernimmt in einem sechsmonatigen Rotationsprinzip wechselweise den Vorsitz. Er ist oberste Entscheidungsinstanz und gemeinsam mit dem Europäischen Parlament Hauptbeschlussorgan der EU.
Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament besteht aus 705 von den EU-BürgerInnen direkt gewählten Abgeordneten aus sieben Fraktionen (Stand 2021) und ist gesetzgebend bzw. genehmigt den Haushalt.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) setzt sich aus RichterInnen jedes Mitgliedslandes sowie aus elf GeneralanwältInnen zusammen. Er legt EU-Recht aus und gewährleistet damit, dass es in den Mitgliedsländern gleichermaßen angewendet wird. Außerdem entscheidet er in Rechtsfragen zwischen Regierungen und EU-Institutionen; auch Einzelpersonen bzw. Organisationen oder Unternehmen können den EuGH anrufen.
Die Europäische Zentralbank (EZB)
Die Europäische Zentralbank (EZB) verwaltet den Euro als gemeinsame Währung, die Preisstabilität und die Umsetzung der Wirtschafts- und Währungspolitik der EU. Sie setzt sich grob betrachtet aus PräsidentIn und VizepräsidentIn der EZB sowie den PräsidentInnen der nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten zusammen.
Europäischer Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) trägt zum EU-Finanzmanagement und zur Transparenz bei. Er hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass EU-Gelder ordnungsgemäß verwendet werden und ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.