Anbieterförderungen

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung vergibt an Einrichtungen der Erwachsenenbildung Förderungen nach dem Erwachsenenbildungs-Förderungsgesetz.

Das Wichtigste im Überblick

Themen und Schwerpunkte orientieren sich an den Kernaufgaben des BMBWF, am bildungs-, gesellschafts- und arbeitsmarkpolitischen Bedarf und werden regelmäßig aktualisiert. Gefördert werden Projekte zu einem der wählbaren Schwerpunkte, die klare Zielvorgaben umfassen und aus denen Wirkungen ableitbar sind. Besonders berücksichtigt werden innovative Aspekte. Ein neuer, wichtiger Bestandteil des Antragsformulars ist die Darstellung der geplanten Ziele und Wirkungen inkl. Indikatoren. Eine Förderung als reine Basis- oder Personalsubvention ist nicht möglich.

Darüber hinaus finden Sie im untenstehenden Downloadcenter die nötigen Formulare für Beantragung und Berichtlegung.

Informationen zu EU-Förderungen für Anbieter finden Sie unter dem Punkt EU-Förderungen.

Ansuchen um Förderung

Das Ansuchen um Förderung für das Jahr 2024 erfolgt online und in zwei Stufen mit folgenden Fristen:

1. Registrierung des Projektträgers : 1. August bis 31. August 2023

Um einen Projektantrag zu stellen, ist es notwendig sich als Projektträger in der Stakeholderdatenbank zu registrieren. Hierzu ist das Online-Formular „Antrag auf Aufnahme in die Liste der förderungswürdigen Erwachsenenbildungseinrichtungen“ vollständig und korrekt auszufüllen. Um den Antrag an das BMBWF abzusenden, muss dieser von einer zeichnungsberechtigten Person digital signiert werden! Daraufhin wird seitens des BMBWF die Förderwürdigkeit der Organisation geprüft. Sollte diese dem Antragssteller zugesprochen werden, erhält dieser einen individuellen Token (Zugangscode), der für die Anmeldung des Projektträgers und für die Einreichung aller zukünftiger Projektanträge notwendig sein wird. Dieser Token ist vertraulich zu behandeln und nur jenen Personen weiterzugeben, die Projektanträge stellen.

2. Projektantrag: 1. August bis 30. September 2023

Sobald der Projektträger im Besitz eines Tokens ist, kann das Online-Formular „Ansuchen um Förderung 2024“ ausgefüllt werden. Auch hier ist zum Absenden des Antrags die digitale Signatur einer zeichnungsberechtigten Person notwendig!

Berichtslegung ab 2024 (Förderjahr 2023): Sachbericht und Finanzbericht

Die Dokumente für die Berichtslegung sind per E-Mail (Regina.Steininger@bmbwf.gv.at) zu senden.

Aus dem Sachbericht muss ein klar nachvollziehbarer Bezug zum Antrag und zur beantragten Fördersumme hervorgehen. Der Sachbericht hat ausschließlich das vom BMBWF finanzierte Vorhaben zu enthalten. Der Sachbericht muss auf Grundlage des Dokuments "Sachbericht 2024" ausgefüllt werden. Der Finanzbericht ist vollständig, wenn er einen Soll-Ist-Vergleich und eine Belegaufstellung enthält. Es muss ein klarer Bezug zum Finanzplan lt. Antrag hergestellt sein.

Die unterschriebene Bestätigung zum Ausschluss einer Doppelförderung ist Bestandteil der Berichtslegung und den Berichten anzuschließen

Dokumente und Links für die Berichtslegung

Hinweis: Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung vergibt keine Förderungen für Einzelpersonen. Welche Möglichkeiten es gibt, um Ihre Weiterbildung zu fördern, finden Sie in der Datenbank "Kursförderung in Österreich".