Erwachsenengerechter Pflichtschulabschluss (ePSA)

Wolfgang Brückner, John Evers, Christian Nowak, Peter Schlögl, Judith Veichtlbauer (2017)

Ein positiver Pflichtschulabschluss schafft die Grundlage für den Zugang zu berufsbildenden mittleren Schulen (Fachschule, Handelsschule), allgemeinbildenden und berufsbildenden höheren Schulen (AHS, HTL, HAK usw.). Mit der Einführung des „erwachsenengerechte Pflichtschulabschluss“ (ePSA) 2012 hat sich dieser zur zentralen Form der Absolvierung des Pflichtschulabschlusses außerhalb des Regelschulwesens entwickelt. Diese Seite gibt einen Überblick über die folgenden Teilabschnitte:

Charakteristika

Ein positiver Pflichtschulabschluss schafft die Grundlage für den Zugang zu berufsbildenden mittleren Schulen (Fachschule, Handelsschule), allgemeinbildenden und berufsbildenden höheren Schulen (AHS, HTL, HAK usw.). Er wirkt sich auch bei den Chancen auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz (Lehrvertrag) günstig aus, wobei ein Pflichtschulabschluss hier nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen gehört. Für die Nostrifikation (Anerkennung) eines entsprechenden ausländischen Schulabschlusses kann es notwendig sein, einzelne Prüfungen nachzuholen.


Mit 2012 (Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz) hat sich der neu eingeführte „erwachsenengerechte Pflichtschulabschluss" (ePSA) zur zentralen Form der Absolvierung des Pflichtschulabschlusses außerhalb des Regelschulwesens entwickelt.


Zugelassen werden können Personen, die am Tag des Antretens zur Pflichtschulabschluss-Prüfung oder zur ersten Teilprüfung derselben, das 16. Lebensjahr vollendet und die 8. Schulstufe nach dem Lehrplan der Hauptschule, der Neuen Mittelschule, der Polytechnischen Schule oder die 4. oder eine höhere Klasse der allgemein bildenden höheren Schule nicht oder nicht erfolgreich abgeschlossen haben. Für den ePSA sind folgende vier Pflichtfach- und zwei Wahlfachprüfungen zu absolvieren:

 

 

Pflichtfächer:

  • Deutsch - Kommunikation und Gesellschaft
  • Englisch - Globalität und Transkulturalität
  • Mathematik
  • Berufsorientierung

 

Wahlfächer (2 sind zu wählen):

  • Kreativität und Gestaltung
  • Gesundheit und Soziales
  • Weitere Sprache
  • Natur und Technik

 

Für die Vermittlung der Inhalte stehen im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung (IEB), welche 2012 zeitgleich mit dem ePSA implementiert wurde, kostenlose Kursangebote zur Verfügung. Die Vorbereitungslehrgänge umfassen zwischen 986 und 1.160 Unterrichtseinheiten und werden von dafür anerkannten Trägern der Erwachsenenbildung umgesetzt. Das Angebot wird durch bedarfsorientierte Vorbereitungsmaßnahmen (Brückenkurse) sowie begleitende sozialpädagogische Betreuung ergänzt. Weiter gültig bleibt zudem die vor 2012 mögliche Form, den regulären, schulischen Pflichtschulabschluss über vierzehn Einzelprüfungen „extern" zu erlangen. Dies kann vor allem dann attraktiv sein, wenn bereits ein Großteil dieses Fächerkanons absolviert wurde.

Historische Entwicklung

Die Möglichkeit den Hauptschulabschluss „extern" nachzuholen besteht schon relativ lange, wie die Verordnung von 1979 über die Externistenprüfungen nahelegt (Vgl. BGB 1979). Die ersten systematischen Angebote an Vorbereitungslehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses in der Erwachsenenbildung wurden Steiner (2016) zufolge allerdings erst zu Beginn der 1990er Jahre eingerichtet und ab 2000 mit den anlaufenden ESF-Programmen ausgebaut. Den letzten und entscheidenden Entwicklungsschritt stellte schließlich das neue Bundesgesetz über den Erwerb des Pflichtschulabschlusses durch Jugendliche und Erwachsene (Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz), begleitet von einem für den erwachsenengerechten Pflichtschulabschluss erarbeiteten Curriculum, im Kontext der Initiative Erwachsenenbildung dar. (Vgl.: Steiner 2016, S. 29 ff.) Die Initiative Erwachsenenbildung schreibt hier auch erstmals bundeseinheitliche Qualitätsstandards vor, die neben grundlegenden Rahmenvorgaben wie maximalen Unterrichtseinheiten und Kontingenten für sozialpädagogische Begleitung und Betreuung in sogenannten Programmplanungsdokumenten festgehalten werden (Vgl. PPD 2015).


Mit dem Inkrafttreten des Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz 2012 hat sich der dadurch geschaffene ePSA zum faktisch einzigen, „nichttraditionellen" Weg zur Absolvierung des Pflichtschulabschlusses entwickelt, weil die alte ExternistInnenprüfung an den Schulen zwar weiterhin besteht, die Förderung der vorbereitenden Angebote durch die IEB aber an die Übernahme des neuen Pflichtschulabschluss-Modells gebunden ist.


Ebenso gilt die Absolvierung des ePSA über die Programme der IEB aus Sicht der Fördergeber momentan als ein wichtiges – aber gleichzeitig je nach Bundesland unterschiedlich intensiv eingesetztes - Mittel zur Vermittlung grundlegender Kompetenzen im Hinblick auf die künftige Inklusion einer formal gering qualifizierten Personengruppe in den Arbeitsmarkt.


Bemerkenswert ist in diesem Kontext, dass mit dem ePSA nunmehr ein Bildungsabschluss existiert, der dem regulären Abschluss der 8. Schulstufe betreffend Übertrittsberechtigungen vollkommen gleichgestellt ist und bei Abschluss des Kompetenzfelds „Gesundheit und Soziales" auch die 9. Schulstufe abdeckt. Gleichzeitig unterscheidet er sich aber in seiner Zusammensetzung von diesem grundlegend und hat im Prinzip keine Entsprechung im schulischen System, wo ihm nach der Hauptschule nun die Neue Mittelschule gegenübersteht.


Das für den neuen Pflichtschulabschluss erarbeitete Curriculum zielt darauf ab, sowohl der zunehmenden Diversität in der TeilnehmerInnenstruktur wie auch veränderten Anforderungen in einer zunehmend komplexen (Arbeits-)Welt gerecht zu werden, die vermehrt analytische und reflexive Kompetenzen und Erkennen von Zusammenhängen fordert (Vgl.: Curriculum PSA).


Die Anzahl der Einzelprüfungen wurde gegenüber dem Regelschulwesen auf sechs Prüfungen reduziert, einzelne Gegenstände neu und übergreifend definiert, ebenso wie die Prüfungsmodalitäten. So fasst der Gegenstand „Deutsch - Kommunikation und Gesellschaft" sprachliche Kompetenzen mit Aspekten der historischen und politischen Bildung zusammen. „Englisch - Globalität und Transkulturalität" vermittelt nicht nur die englische Sprache, sondern auch das Bewusstsein für die räumlichen Aspekte des menschlichen Handelns und globale Zusammenhänge. Das Pflichtfach Berufsorientierung soll mittels der Erarbeitung eines Portfolios u.a. eine umfassende und kritische Auseinandersetzung mit der Arbeits- und Berufswelt sowie mit Bildungsangeboten ermöglichen, sowie die Motivation und Befähigung zu individueller, zielgenauer und reflektierter Bildungs-, Berufs- und Lebensplanung erhöhen. Die Wahlfächer sollen sowohl auf den individuell gewählten, weiteren Bildungsweg vorbereiten als auch – v.a. beim Wahlfach „Weitere Sprache" – vorhandene Kompetenzen stärken.


Die Tatsache, dass Prüfungen auch in anerkannten Lehrgängen von Institutionen der Erwachsenenbildung, die nicht Teil des öffentlichen Bildungssystems sind, abgenommen werden können, stellte zwar keine Neuheit im österreichischen Bildungssystem dar (vgl. BRP), ist aber für den Pflichtschul-Bereich innovativ und signalisiert dahingehend auch einen weiteren Schritt zu zunehmender Eigenständigkeit der Erwachsenenbildung als „4. Säule" des Bildungswesens.


Nichtsdestotrotz bleibt der ePSA vorläufig formal an das Schulsystem rückgebunden und ist als ExternistInnen-Prüfung an einer Pflichtschule anzusehen. Er wird aber schwerpunktmäßig über das Bund-Länder Programm IEB und die daran beteiligten Einrichtungen der Erwachsenenbildung angeboten. Das öffentliche Schulwesen nimmt somit weiter eine Schlüsselrolle ein. Erstens muss nicht nur eine der Teilprüfung in jedem Fall über das öffentliche Schulwesen umgesetzt werden. Aufgrund der wenig flexiblen Vorschriften bzgl. der Formalqualifikation der Prüfenden liegt die Umsetzung der Prüfungen zumindest in einzelnen Regionen (z.B. Wien) weiter fast ausschließlich bei den öffentlichen (Partner-)Schulen der Erwachsenenbildung. Zweitens entscheidet die entsprechende öffentliche Schule nicht nur über die Zulassung zum ePSA und stellt das Gesamtzeugnis aus. Sie entscheidet auch über den Erlass bzw. Anrechnungen von Teilprüfungen. Hier kann es zu einer unterschiedlichen Handhabung je nach Schule bzw. Bundesland kommen.

Aktuelle Situation

Wer macht den ePSA?

 

Das Programmplanungsdokument der Initiative Erwachsenenbildung von 2015 schätzt die Zielgruppengröße für den Bereich des Pflichtschulabschlusses auf insgesamt 220.807 Personen ein. Gemeint sind hier Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die über keinen positiven Abschluss der 8. Schulstufe verfügen oder eine Bildungsmaßnahme zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses begonnen, jedoch bisher nicht abgeschlossen haben. Besonderer Bedarf besteht demnach in dichtbesiedelten Gebieten, v.a. bei Männern bzw. Personen mit nichtdeutscher Umgangssprache (Vgl.: PPD 2015, S. 13, S. 14, S. 26). Zwischen 2012 und 2014 gab es im Programmbereich Pflichtschulabschluss insgesamt 3.002 männliche und 2.394 weibliche TeilnehmerInnen (Gesamt 5.548 Teilnahmen, davon 39 Prozent in Wien. Vgl.: Stoppacher, Edler, 2014, S. 47.). Im Jahr 2015 erfolgten insgesamt 2.139 Neueintritte, davon ein Drittel in Wien.


Die Struktur der Teilnehmenden schwankt zwar stark nach Bundesland, ist und bleibt aber von jungen, männlichen Personen mit Migrationshintergrund geprägt (Vgl.: IEB ES, 2 Hj. 2015). Es ist aber auch anzumerken, dass 2012-2014 rund 27 Prozent der Teilnehmenden bereits über eine abgeschlossene Formalqualifikation verfügten. Gleichzeitig wiesen 80 Prozent dieser Personen Migrationshintergrund auf und brachten praktisch ausnahmslos Abschlüsse aus dem Ausland mit, die in Österreich nicht anerkannt wurden (Vgl.: Stoppacher/ Edler 2014, S. 47).

 

 

Das Angebot zur Vorbereitung

 

Kompetenzfeststellung, Erstellung eines individuellen Lernplans und Absolvierung des Kerncurriculums zur Prüfungsvorbereitung kombiniert mit Begleit- und Beratungsmaßnahmen stellen die grundlegenden Elemente der Vorbereitungsangebote dar. Ein besonderes Augenmerk liegt inzwischen auch bei den Schnittstellen und Übergängen. Vor allem Teilnehmenden aus der Basisbildung soll bei Bedarf durch Brückenkurse der Zugang zum Pflichtschulabschluss ermöglicht werden. Die Anbieter der Lehrgänge müssen sowohl inhaltliche als auch technische Qualitätskriterien erfüllen um für die Angebote der IEB akkreditiert zu werden. Auch die Stundenanzahl (min. 986 bis max. 1.160 Unterrichtseinheiten, bzw. min. 1.000 bis max. 1.180 Unterrichtseinheiten lt. Akkreditierungsgrundlagen für die 3. Programmperiode, siehe Initiative Erwachsenenbildung) sowie die Gruppengrößen (max. 20 TeilnehmerInnen) sind hierbei vorgegeben.


Vorbereitungslehrgänge zum ePSA werden sowohl von den großen Institutionen der Erwachsenenbildung (im Wesentlichen Volkshochschulen und Berufsförderungsinstitute) als auch von einer Vielzahl engagierter Vereine angeboten; eine aktuelle Liste der Anbieter findet sich hier.


Über die gesamte Laufzeit der ersten Periode der Initiative Erwachsenenbildung (2012 bis Anfang November 2014) wurden insgesamt 42 Bildungsangebote im Bereich Pflichtschulabschluss akkreditiert, wovon 37 bzw. 88% gefördert wurden. Daraus ergab sich eine Gesamtanzahl von 299 Kursen. Diese Vorbereitungsangebote konzentrieren sich real stark im städtischen Bereich (Stoppacher, Edler, 2014, S. 47.). Weiters gibt es bei den Anbietern Unterschiede in der Laufzeit der Kurse sowie auch der Konzentration auf bestimmte Zielgruppen, welche die konkrete Ausgestaltung der Lehrgänge beeinflusst. Eine weitere Rolle spielt die unterschiedliche Gestaltung der Zusammenarbeit mit den Schulbehörden bzw. Prüfungsschulen, die u.a. stark von der Möglichkeit der EB-Einrichtungen abhängig ist, Prüfungsberechtigungen zu erwerben.

Bildungspolitische Relevanz, Probleme und Perspektiven

Aus bildungspolitischer Perspektive betrachtet hat der ePSA einige Merkmale, die ihm besondere Bedeutung verleihen:

 

  • Die Konzeption des neuen Pflichtschulabschlusses als eigenständiger Abschluss, die mit starker Beteiligung von Erwachsenenbildungseinrichtungen erfolgte, ist nicht nur in der inhaltlichen Ausrichtung als Meilenstein für mögliche neue Konturen eines Zweiten Bildungswegs zu sehen, sondern vor allem auch, weil er bewusst vom Prinzip des „Nachholens“ von Schule abweicht und im Rahmen der Erwachsenenbildung de facto erstmals eine gleichberechtigte Alternative zu einem schulischen Abschluss geschaffen hat. Das Curriculum spiegelt eine Grundhaltung, die sich explizit gegen selektive und benachteiligende Strukturen im Schulsystem gewendet und sich offensiv mit gesellschaftlichen Transformationsprozessen wie wachsender Diversität auseinandergesetzt hat. Damit stand naturgemäß weniger ein Nachahmen von Schule zum Ausgleich schulischer Defizite im Zentrum als ein „anderes“ Lernen, das kritische Reflexion und Selbstermächtigung ermöglicht.
  • Der reduzierte Fächerkanon mit Wahlmöglichkeiten, die sowohl mitgebrachte Kompetenzen berücksichtigen, wie auch – beispielsweise über das Kompetenzfeld Gesundheit und Soziales - gezielt Kompetenzen für einen weiteren Bildungsweg aufbauen (bei Gleichhaltung mit dem traditionellen Pflichtschulabschluss) beinhaltet im transdisziplinären Crossover vormals getrennter Fächer eine große Herausforderung für TrainerInnen und PrüferInnen, vor allem weil mit der sehr raschen Implementierung des ePSA kaum Zeit für Neuorientierung (Stundenpläne, TrainerInnenbedarf, Unterrichtsmaterial) in der Praxis gegeben war und sich Reibungsflächen zwischen Anbietern in der Erwachsenenbildung und Prüfschulen zumindest mittelfristig verstärkt haben.
  • Kostenlose und flächendeckende Lehrgangsangebote im Rahmen der Initiative Erwachsenbildung mit einheitlichen Qualitätsstandards, individueller Feststellung der Kompetenzen, vertiefenden Zusatzangeboten sowie sozialpädagogischer Betreuung ermöglichen – im Gegensatz zu anderen Zweigen des 2. Bildungswegs –  ökonomisch „inklusive“ Rahmenbedingungen für alle, die in relativ kurzer Zeit einen positiven Abschluss der Sekundarstufe 1 anstreben. Unter bestimmten Voraussetzungen, können auch während des Besuchs der Kurse Unterstützungsleistungen des AMS zur Deckung des Lebensunterhalts bezogen werden.

 

Reformbedarfe ergeben sich aus Sicht der Erwachsenenbildung demgegenüber vor allem bei den folgenden Punkten:

  • Alle Teilprüfungen in die EB. Langfristig ist es wünschenswert, alle Prüfungen in den Erwachsenenbildungseinrichtungen abzunehmen, da für den ePSA auch ein spezielles, nur in den Einrichtungen der EB umgesetztes Curriculum vorliegt. In diesem Zusammenhang wäre auch zu überprüfen, inwieweit die derzeitige Rückbindung des ePSA an schulische Lehrpläne sinnhaft ist, die auf anderen Fächerstrukturen basieren und in manchem Überarbeitungsbedarf aufweisen.
  • Prüfungsberechtigung / Anerkennung der Lehrgänge. Für die Anerkennung der Lehrgänge sind sämtliche Lehrende/Prüfende mit ihren Formalqualifikationen einzureichen und werden entsprechend individuell überprüft. Analog zur Praxis im Regelschulwesen, wäre es hier daher sinnvoll dieselben (ggf. Ausnahme-) Bestimmungen beim Einsatz einzelner Lehrkräfte/PrüferInnen ohne Lehramt anwendbar zu machen. Die derzeitige gesetzliche Lage hat die Konsequenz, dass erfahrene TrainerInnen nicht mehr eingesetzt werden können, wenn die Anbietreinrichtung die Prüfungsberechtigung anstrebt.
  • Flexibilisierung der Rahmenvorgaben durch die IEB, die mit den maximalen 1160 UE und strikten Kontingenten für einzelne Maßnahmenstränge ein relativ starres Korsett vorgibt, das maßgeschneiderte Angebote für TeilnehmerInnen verhindert. Vielfach fehlen Basisbildungsangebote als Vorlaufstruktur, dies hat die Konsequenz, dass Personen ohne ausreichende Vorkenntnisse in ePSA Angeboten aufgefangen werden, ohne dass ausreichende Kontingente für grundlegende Sprachvermittlung vorhanden sind. Höhere Stundenkontingente wären insbesondere erforderlich, wenn - im Rahmen des ePSA oder über gezielte Aufbaumodule - ein Niveau erzielt werden soll, dass den Übergang in weiterführende Angebote der Erwachsenenbildung und damit den Zugang zu höherer Bildung sicherstellt. Die ESF-Projekte im Zeitraum 2000 bis 2012 konnten flexibler auch auf standortspezifische Anforderungen eingehen und Schwerpunkte setzen, daran wäre anzuschließen, wenn man den ePSA nicht überfrachten und weiter optimieren will.

 

Weiterer Reformbedarf liegt auf Ebene gesetzlicher Details, wie die Forderung nach Möglichkeit des Wechsels der Prüfungskommission, damit auch Teilnehmende, die von einem Bundesland in ein anderes umziehen, den ePSA problemlos absolvieren können. Darüber hinaus nach wie vor ist das Modell „erwachsenengerechter Pflichtschulabschluss“ speziell bei potentiellen Arbeitgebern zu wenig bekannt. Eine gemeinsame Anstrengung des Bildungsministeriums, der Sozialpartner sowie der Organisationen der EB im Sinne einer Image-Kampagne wäre hier wünschenswert.

Downloadbereich: Materialien Pflichtschulabschluss

Auf der Seite von www.alphabethisierung.at stehen unter  "Materialien zum Pflichtschulabschluss" Lern- und Prüfungsmaterialien zur fächerübergreifenden Arbeit entlang von Kompetenzfeldern zum Download bereit. Sie wurden im Projekt "Neuer Pflichtschulabschluss in der Erwachsenenbildung" entwickelt.

Hier am Portal steht in der Rubrik Bildungsinfo: Abschluss nachholen: Infos für Beratende eine Sammlung an weiterführenden Informationen und Links, auch zum ePSA, bereit.

Weitere Informationen

  • BGB 1979: Bundesgesetzblatt 1979, Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 31. Juli 1979 über die Externistenprüfungen
    »Link.
  • Curriculum PSA: Curriculum Pflichtschulabschluss o.J.
    »Link.
  • IEB ES, 2 Hj. 2015: IEB Executive Summary, zum 2. Halbjahresbericht 2015
    »Link.
  • PPD 2015: Programmplanungsdokument Initiative Erwachsenenbildung, Stand 11.12.2015
    »Link.
  • Stoppacher, Peter/Edler, Marina (2014): Evaluation der ersten Periode der Initiative Erwachsenenbildung, Dezember 2014
    »Link.
  • Steiner, Mario/Wagner, Elfriede/Pessl, Gabriele (2006): Evaluation der Kurse zur Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss, Studie im Auftrag des bm:bwk, Materialien zur Erwachsenenbildung Nr. 2/2006, Wien.
    »Link.
  • Mario Steiner (2016): Der Zweite Bildungsweg, Grundlagen und Bildungspraxis in Österreich, Materialien zu Erwachsenenbildung, Nr. 1/2016.
    »Link.