Anstellung im Arbeitsverhältnis und Kollektivvertrag

CC BY Lucia Paar und Wilfried Frei (geb. Hackl) - Redaktion/CONEDU, 2019/2020

"Arbeitnehmer ist, wer seine Arbeitskraft in einem Verhältnis persönlicher Abhängigkeit gegen Entgelt einem Arbeitgeber zur Verfügung stellt." Besondere Merkmale sind Weisungsgebundenheit, Bindung an Arbeitszeiten und Einordnung in eine betriebliche Ablauforganisation.

Für Bedienstete dieser Art gelten alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Gesetze, sie haben daher Anspruch auf Urlaub, Krankenstand, Abfertigung und sind in vollem Umfang sozialversichert. Zudem gelten die in der jeweiligen Branche anzuwendenden Kollektivverträge.

Kollektivverträge in der Erwachsenenbildung

Eine einheitliche Kollektivvertragsregelung existiert in der Erwachsenenbildung nicht, da Erwachsenen- und Weiterbildung von unterschiedlichen Trägerorganisationen angeboten wird, für die je nach Tätigkeitsschwerpunkt jeweils auch andere Regelungen zutreffen können. Der Kollektivvertrag für Private Bildungseinrichtungen (BABE-KV) ist der einzig spezifische, anwendbare Kollektivertrag. Aber je nach Träger sind auch andere wie z.B., der Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich oder Forschungskollektivvertrag anzuwenden. Der Mindestlohntarif für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhaltet lediglich ein Gehaltsschema, ist also im engeren Sinne kein Kollektivvertrag.

Kollektivvertrag für Private Bildungseinrichtungen (BABE-KV)

Die BABE vertritt die Interessen der ArbeitgeberInnen im Bereich der Erwachsenbildung. Mitglieder sind gemeinnützige Bildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (bfi) und die Wiener Volkshochschulen GmbH (WVHS), wie auch zahlreiche gewinnorientierte Bildungsanbieter. Die BABE verhandelt jährlich den Kollektivvertrag für die Erwachsenenbildungsbranche, der seit 2010 für alle privaten Bildungseinrichtungen der BABE verpflichtend anzuwenden ist, wobei einzelne Bestimmungen des Kollektivvertrags ausgenommen sind.

Quellen und weitere Informationen

 

Erstellt unter der Beratung von Mag.a Dagmar Ladstädter (Leitung Personal, BFI Steiermark).