Basisbildungsinhalte: Lehren und Lernen

Monika Kastner (2013), aktualisiert 2015

Welche Inhalte werden in Basisbildungskursen gelehrt und gelernt? Diese Frage betrifft sowohl die Planung als auch die tatsächliche Gestaltung der Lehr-Lern-Settings. Die didaktischen Prinzipien der Zielgruppen- respektive TeilnehmerInnenorientierung sowie der Lebensweltorientierung sind in der Basisbildung maßgeblich, um die jeweils spezifischen Bedarfe/Bedürfnisse der Teilnehmenden zu treffen. Dazu werden Inhalte von den Lehrenden auf die Lernenden abgestimmt und im Verlauf auch zunehmend dialogisch ausgehandelt. Grundthemen sind: Lese- und Schreibfertigkeiten (Alphabetisierung) und mathematische Basisbildung sowie deren Erweiterung, Deutschspracherwerb, Informations- und Kommunikationstechnologien - Medienkompetenz sowie die Förderung der Lernkompetenz als Querschnittsthemen. Inhalte können nicht unabhängig von Zielgruppen bzw. Teilnehmenden dargestellt werden, daher werden spezifische Herausforderungen bzw. Problemlagen thematisiert.

 

Zielgruppen und Angebote

Zielgruppe: Mit und ohne Deutschkenntnisse

Zielgruppe sind zum einen Personen mit Deutsch als Erstsprache sowie Personen mit anderen Erstsprachen, aber guten bis sehr guten mündlichen Sprachkompetenzen in Deutsch. Zum anderen sind es Personen mit Migrationshintergrund, die in ihrem Herkunftsland nicht oder nicht ausreichend alphabetisiert wurden, und solche, die aus einem Land mit einem anderen Schriftsystem kommen (und dort oftmals auch nicht oder nicht ausreichend das Lesen und Schreiben erlernen konnten). Deutschkenntnisse sind innerhalb dieser Gruppe oftmals nicht oder nur in geringem Ausmaß vorhanden. Klassische Deutsch-als-Zweitsprache-Kurse sind für diese Zielgruppe unpassend, und selbstgesteuerter Deutschspracherwerb ist aus naheliegenden Gründen (u.a. nicht entwickelte Lernkompetenz, schwierige/belastende Lebenslage) erschwert/unmöglich.

 

Im historischen Rückblick wird die anfänglich (zu Beginn der 1990er Jahre) sehr deutliche Trennung der Angebote für die Alphabetisierung von Erwachsenen mit deutscher Erstsprache von jenen Personen mit anderen Erstsprachen/Migrationshintergrund (insbesondere in Wien) mit der starken Tabuisierung des Themas in Bezug auf Erwachsene, die in Österreich die Schulpflicht erfüllt haben, erklärt (Doberer-Bey/Netzer 2012). Es gibt jedoch auch Basisbildungseinrichtungen, in denen Personen mit Erstsprache Deutsch und Personen mit anderen Erstsprachen (vielfach mit guten bis sehr guten mündlichen Deutschsprachkenntnisse) in gemeinsamen Kursen das Lesen, Schreiben und Rechnen erlernen bzw. vorhandene Kenntnisse erweitern. Ein solches gemeinsames Angebot erfordert ein besonderes Augenmerk auf die Didaktik sowie auf Fragen der interkulturellen Bildung (Aschemann 2011).

Lernkompetenz fördern

Teilnehmende mit Basisbildungsbedarf schätzen die kursförmige Vermittlung, weil selbstorganisierte Aneignung (noch) nicht möglich ist. Damit ist das Thema der Lernkompetenz angesprochen. Diese muss erst entwickelt bzw. verbessert werden, wofür professionelle Unterstützung, wie sie in Alphabetisierungs-/Basisbildungsangeboten geleistet wird, notwendig ist. Hier sind Unterschiede zu beachten: Teilnehmende, die in Österreich die Schule besucht haben, leiden vielfach unter ihren negativen Schulerfahrungen. Das kann auch für nach Österreich zugewanderte Personen gelten, die in ihrem Herkunftsland eine Schule besuchen konnten. Vielfach haben Teilnehmende mit Migrationsbiografie jedoch keine Gelegenheit zum Schulbesuch in ihrem Herkunftsland gehabt und stehen (schulischem) Lernen daher grundsätzlich positiv gegenüber. Die Förderung von Lernkompetenz erfolgt unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen: für die erste Gruppe geht es um die Stärkung der Selbstwirksamkeit und die Förderung eines positiven Selbstbildes, für die zweite Gruppe geht es um die Erarbeitung von Lernstrategien und die Förderung des selbstbestimmten Lernens.

Begleitende Beratungsangebote

In der guten Praxis der Alphabetisierungs-/Basisbildungsarbeit sind begleitende Beratungsangebote vorhanden. Diese können in Form von Lernberatung, Sozialberatung, sozialpädagogischer Begleitung, Bildungsberatung, Berufsberatung sowie unterschiedlichen Mischformen realisiert sein. Solche ergänzenden Angebote basieren auf Erfahrungswerten von Einrichtungen und sind mittlerweile zu einem Qualitätsstandard geworden.

Kurse für Personen mit Deutsch als Erstsprache - didaktische Prinzipien und Qualitätsmerkmale

In Kursen für Personen mit Deutsch als Erstsprache sowie Personen mit anderen Erstsprachen, aber vielfach guten bis sehr guten mündlichen Sprachkompetenzen in Deutsch, ist die Vielfalt der Teilnehmenden (Heterogenität) in Hinblick auf ihren Lernstand/Lernvoraussetzungen, ihre Lernwege sowie Lernziele ein bestimmender Faktor. Diesem wird nach Möglichkeit mit der Stufung von Angeboten bzw. Modularisierung begegnet. Erschwert wird die Möglichkeit der Stufung bzw. Modularisierung zum einen durch das Qualitätsmerkmal der Ermöglichung des unmittelbaren Kurseinstiegs. Zum anderen gibt es in kleineren Städten bzw. in ländlichen Gegenden oftmals nur eine kleine Zahl an TeilnehmerInnen bzw. InteressentInnen, was eine Modularisierung des Angebotes nicht erlaubt. Eine kleine Gruppengröße ist ein bedeutsamer Qualitätsstandard, ermöglicht sie doch Binnendifferenzierung, die individuellen Lernvoraussetzungen und Lernbedarfen/-bedürfnissen Rechnung trägt und damit tatsächliche Orientierung an den TeilnehmerInnen zulässt. Die grundlegende thematische Offenheit der Kursformate in Hinblick auf Wünsche, Interessen und Anliegen von Teilnehmenden gilt als besonderes Qualitätsmerkmal der Basisbildung und findet im Lehren und Lernen entsprechende Umsetzung. Neben den genannten Grundthemen werden weitere Inhalte nachfrageorientiert vermittelt bzw. angeboten, beispielsweise Englisch-Grundkenntnisse, Führerschein-Wissen im Sinne einer Prüfungsvorbereitung, gewisse lebenspraktische Fertigkeiten oder spezifische arbeitsplatzrelevante Inhalte. Politische Bildung als Inhalt bzw. Querschnittsthema von Kursformaten ist vielen Verantwortlichen ein Anliegen. Die Umsetzung bewegt sich dabei in einem weiten Bogen von absichtsvoller Wissensvermittlung bis hin zu genderbewusster Berufsorientierung in Kursformaten für benachteiligte Mädchen und Frauen.

 

Kurse für Personen mit anderen Erstsprachen/Migrationsbiografie

Alphabetisierungsbedarf von Menschen mit anderen Erstsprachen/Migrationsbiografie wurde Ende der 1980er/Anfang der 1990er Jahre in Deutschkursen gleichsam entdeckt. Monika Ritter hat an der Volkshochschule Ottakring das kombinierte Konzept etabliert: Alphabetisierung (Erwerb von Grundfertigkeiten im Lesen und Schreiben) und Deutschspracherwerb erfolgen verkoppelt (AlphaZentrum der VHS Wien). In diesen Kursen sind größere Gruppen (bis zu 12 Teilnehmende) üblich, weil im Vergleich zu Gruppen mit Erstsprache Deutsch eine größere Homogenität in Hinblick auf Lernvoraussetzungen (Buchstaben erlernen und Silben lesen) und Lernziele feststellbar ist, vordringliches Ziel ist es nämlich, sich im Alltag auf Deutsch verständigen zu können. Mit fortschreitendem Kompetenzaufbau kommt es zu einer Differenzierung der Lernziele, beispielsweise werden dann berufsbezogene Lerninhalte bedeutsam.

 

Alphabetisierungsangebote bestehen auch in geringem Ausmaß in ausgewählten Erstsprachen von Teilnehmenden, wobei es solche für größere Sprachgruppen (z.B. Türkisch) und vorwiegend in größeren Städten gibt, zumeist handelt es sich um Angebote von Vereinen mit migrationsspezifischem Schwerpunkt, teils für Frauen. Ein Argument für ein solches Angebot ist, dass sich die neue Sprache Deutsch leichter erlernen lässt, wenn in der Erstsprache das Prinzip eines Schriftsystems angeeignet werden konnte. Auch ist ein solches erstsprachliches Alphabetisierungsangebot im Sinne der Niederschwelligkeit leichter zugänglich. In solchen Kursen wird jedoch relativ zügig mit dem Deutschspracherwerb begonnen, denn dieser ist vordringliches Lernziel der Teilnehmenden.

 

Sprachenpolitik - Deutsch lernen als Verpflichtung für Drittstaatsangehörige

Das österreichische "Fremdenrecht" betreibt für Nicht-EU-BürgerInnen über Gesetze und Verordnungen zu Niederlassung und Aufenthalt/Staatsbürgerschaft Sprachenpolitik mit übergeordneten Zielsetzungen.


Seit dem Jahr 2003 besteht für so genannte Drittstaatsangehörige die Verpflichtung Deutsch zu lernen. Damals wurde der Aufenthalt in Österreich mit der so genannten "Integrationsvereinbarungs-Verordnung" im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz an den Besuch eines Deutschkurses und an den Nachweis von Deutschkenntnissen (auf A1-Niveau) gekoppelt; 2005 wird auf A2-Niveau angehoben. Weitere Verschärfungen werden 2011 mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz vorgenommen: Das erst 2005 (nach Kritik) ermöglichte Alphabetisierungsmodul wird gestrichen; die Verkürzung des Zeitraums für die Absolvierung der Deutschprüfung (auf A2-Niveau) von fünf auf zwei Jahre erhöht die Anforderung; für Daueraufenthalt oder Erlangen der Staatsbürgerschaft ist B1-Niveau Voraussetzung; und als Neuerung: der verpflichtende Nachweis von Deutschkenntnissen (auf A1-Niveau) vor Zuzug, d.h. Einreise, jedoch wegen eines Abkommens nicht für türkische Staatsangehörige (Plutzar 2013).


Diese Form von Sprachenpolitik ist in vielerlei Hinsicht kritisch zu sehen; bedeutsame Kritikpunkte aus erwachsenenpädagogischer Perspektive sind u.a. folgende: das ungenügend vorhandene Angebot insgesamt sowie die knapp bemessene Stundenanzahl der vorhandenen Kurse (für Personen mit Alphabetisierungsbedarf gänzlich unangemessen, für viele Betroffene weitgehend unangemessen) vor dem Hintergrund eines Verpflichtungscharakters, die missbräuchliche Verwendung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GERS) mit seiner Kompetenzorientierung zur Festlegung von zu erreichenden Niveaus (A1, A2 etc.) sowie die damit verbundene Instrumentalisierung eines Sprachkurses in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht und die damit verknüpfte alleinige Ausrichtung eines Lernprozesses auf eine Sprachprüfung (Plutzar 2010 und 2013; siehe dazu auch die Stellungnahmen des Netzwerks "SprachenRechte").

Alphabetisierung und mathematische Basisbildung

Alphabetisierung ist der Teil der Basisbildung, in dem grundlegende Voraussetzungen für weiterführende Lern- und Bildungsprozesse geschaffen werden. Hier werden Grundfertigkeiten im Lesen und Schreiben (dazu gehören auch: Hören, Verstehen, Sprechen) angeeignet. Mathematische Basisbildung bezieht sich auf den Umgang mit Zahlen (Zahlenräume, Grundrechnungsarten, Umgang mit Geld) und ist ebenfalls Inhalt von diesen grundlegenden Angeboten, wobei Rechnen in Kursen für MigrantInnen später hinzugekommen ist (ab dem Jahr 2000 im Angebot der VHS Ottakring), weil in diesen Kursen doch der Spracherwerb vordringliches Lernziel der Teilnehmenden ist.

Lesen, Schreiben und Rechnen verbessern

Die Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen werden zum einen in allgemein bildender Hinsicht, jedoch mit starkem Bezug zur Lebenswelt der einzelnen Teilnehmenden, vermittelt. Diese reichen von der oben beschriebenen Alphabetisierung, d.h. dem Erwerb bzw. der Festigung der Lesefähigkeit und grundlegenden schriftsprachlichen Fertigkeiten (inkl. Hören, Verstehen, Sprechen), bis hin zur Auffrischung und Verbesserung der Rechtschreibung, von der Erarbeitung von Zahlenräumen über die Auffrischung oder das Erlernen der Grundrechnungsarten. Zum anderen kann, abgestimmt auf den jeweiligen Lernbedarf von Teilnehmenden bzw. deren Lernziele, eine Erarbeitung von spezifischen Wissensbeständen erfolgen, beispielsweise die begleitete Aneignung von Ausbildungsinhalten (z.B. externer Lehrabschluss).

Querschnittsthema: Neue Medien

Die Anwendung von Neuen Medien (Informations- und Kommunikationstechnologien) setzt neben einem technischen Grundverständnis hinreichende schriftsprachliche Kompetenzen voraus. Nicht-Bildungsbenachteiligte sind aufgrund ihrer günstigeren (Lern-)Voraussetzungen in der Lage, sich neue, anwendungsbezogene Fertigkeiten anzueignen bzw. sich mittels Lernen/Weiterbildung auf dem neuesten Stand zu halten sowie bestehende Fertigkeiten auf neue Anwendungsmöglichkeiten zu übertragen. Für die Zielgruppe der Erwachsenen mit Basisbildungsbedarf kann das selbstverständlich nicht erwartet werden. So ist beispielsweise der Computer sowohl Lerninhalt als auch Lernmedium in der Basisbildung. Die Förderung der Fertigkeiten zum Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien ist als Querschnittsdimension zu sehen. Die integrierte Vermittlung ist aus didaktischen Überlegungen sinnvoll. Bildungsbenachteiligte Personen verfügen zumeist nicht über hinreichende Voraussetzungen, daher ist eine kursförmige Vermittlung von Grundlagen im Sinne von Fertigkeiten aber insbesondere auch im Sinne von Medienkompetenz notwendig. Damit ist die Fähigkeit zur Bewertung und Verarbeitung von Informationen oder Einschätzung von Anwendungsmöglichkeiten gemeint.

Querschnittsthema: Förderung der Lernkompetenz

Die Förderung der Lernkompetenz ist als übergeordnetes Ziel von Basisbildungsangeboten zu werten. Es handelt sich ebenfalls um eine Querschnittsmaterie, die insbesondere in Form von Lernbegleitung und Lernberatung umgesetzt wird. Da es sich um bildungsbenachteiligte Zielgruppen handelt muss von ungünstigen (Lern-)Voraussetzungen ausgegangen werden. Damit sind personenbezogene Schwächen wie beispielsweise eine geringe Selbstwirksamkeitserwartung und Schwierigkeiten in der Selbsteinschätzung (Selbstbild, Selbstwert) sowie Schwächen in Hinblick auf die Entwicklung und den Einsatz von Lernstrategien (skills) gemeint. Für die Schaffung von günstigeren (Lern-)Voraussetzungen nehmen KursleiterInnen folgende Aufgaben wahr:

 

  • Anleitung bei der Setzung und Erarbeitung von Lernzielen (Abstimmungs- und Aushandlungsprozesse),
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Lernstrategien,
  • Unterstützung bei der Einschätzung des eigenen Lernstandes und bei der Reflexion des eigenen Lernweges (Rückblick, Evaluation),
  • kontinuierliche Spiegelung von Lernfortschritten und Unterstützung der Wahrnehmung von Lernerfolgen (Bewusstmachen, Loben),
  • Unterstützung bei der Einschätzung der Verwendung von Lernergebnissen und
  • Beratung bei der Planung von möglichen weiteren Lernschritten.

 

Neben fachlich-methodischen Kompetenzen (Didaktik) sind insbesondere sozial-kommunikative und personale Kompetenzen der Lehrenden relevant für diese Aufgabenstellung. Die Lehrenden leisten ihren Beitrag zu Beziehungsaufbau und -entwicklung, nehmen Teilnehmende individuell wahr und ermöglichen bzw. leisten eine Form der Anerkennung jeder einzelnen Teilnehmerin/jedes einzelnen Teilnehmers. Das macht die besondere erwachsenenpädagogische Qualität dieser Bildungsangebote aus. Die Förderung der Lernkompetenz ist ein essentieller Betrag zum Erhalt der Teilnahmemotivation und zur Schaffung von günstig(er)en Voraussetzungen der Zielgruppe für die weitere Beteiligung am lebensbegleitenden Lernen (Kastner 2011).

Der Zweite Bildungsweg

Der Zweite Bildungsweg bezieht sich auf das Nachholen von im ersten (Aus-)Bildungsweg nicht erreichten Ausbildungs- bzw. Bildungsabschlüssen. Dieses Segment der Erwachsenenbildung betrifft in Ausschnitten die Basisbildung und zwar dann, wenn es sich um bildungsbenachteiligte Zielgruppen bzw. Teilnehmende mit Basisbildungsbedarfen/-bedürfnissen und somit ungünstigen Lern- und Bildungsvoraussetzungen (insbesondere negativen Schulerfahrungen) handelt. Dies betrifft vorwiegend Angebote zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses, wobei entsprechende didaktisch-methodische Konzepte bereits umgesetzt werden, beispielsweise mit sozialpädagogischer Begleitung sowie Lernberatung/-begleitung. In der aktuellen Förderschiene der Level Up - Erwachsenenbildung (ehemals Initiative Erwachsenenbildung) im Bereich "Nachholen des Pflichtschulabschlusses" wird diesem Umstand durch verpflichtend vorzusehende kontinuierliche Lernbegleitung und sozialpädagogische Betreuung sowie Vertiefungs- und Zusatzangebote Rechnung getragen.


Auch im Bereich von Berufsabschlüssen (z.B. externer Lehrabschluss) bzw. berufsbezogenen oder beruflich veranlassten (Weiterbildungs-)Angeboten wird ein gewisser Teil der InteressentInnen bzw. Teilnehmenden Bildungsbenachteiligung erfahren haben und kann daher Basisbildungsbedarfe/-bedürfnisse aufweisen. Diesen ungünstigen Voraussetzungen muss/müsste entsprechend begegnet werden.


In Basisbildungsangeboten bereitet sich erfahrungsgemäß ein gewisser Anteil an Teilnehmenden auf abschlussbezogene Angebote (z.B. Pflichtschulabschluss oder externer Lehrabschluss) vor. In diesem Sinne stellen Basisbildungsangebote eine Brücke zu Angeboten des Zweiten Bildungswegs dar.


Das Ziel der (berufs- bzw. arbeitsmarktbezogenen) Höherqualifizierung für Personen mit keiner oder geringer formaler Bildung (keine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Qualifikation) steht auf der bildungspolitischen Agenda. Die Frage ist, welche Angebote es stark bildungsbenachteiligten Personen mit Alphabetisierungs-/Basisbildungsbedarfen ermöglichen, eine formale Qualifikation nachzuholen und beispielsweise zu FacharbeiterInnen zu werden. Zum einen ist hier das Arbeitsmarktservice gefordert, für Zeiten von Erwerbsarbeitslosigkeit zielgruppenadäquate und auf die Personen abgestimmte Angebote zu organisieren. Diese müssten in einen hochwertigen Bildungs- und Berufsberatungsprozess einbettet und in der Ausführung teilnehmerInnenorientiert sein. Zum anderen geht es hier um die Frage der arbeitsplatznahen Alphabetisierung/Basisbildung. Diesbezüglich gab und gibt es in Österreich allerdings nur wenige Initiativen.

 

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Weitere Informationen

Links

Quellen

  • Aschemann, Birgit (2011): Gelingensbedingungen für gemeinsame Alphabetisierungskurse (Deutsch und andere Erstsprachen). Herausforderungen - Erfahrungen - Methoden (Hg. v. Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung Erwachsenenbildung II/5, Materialien zur Erwachsenenbildung Nr. 1/2011). Wien. »Link
  • Doberer-Bey, Antje/Netzer, Martin (2012): Alphabetisierung und Basisbildung in Österreich. In: Report. Zeitschrift für Weiterbildungsforschung. H. 1, S. 45-54.
  • Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011. »Link
  • Interview mit der Leiterin des AlfaZentrum für MigrantInnen, Mag.a Angelika Hrubesch, vom 12. April 2013.
  • Kastner, Monika (2011): Vitale Teilhabe. Bildungsbenachteiligte Erwachsene und das Potenzial von Basisbildung. Wien.
  • Plutzar, Verena (2010): Sprache als "Schlüssel" zur Integration? Eine kritische Annäherung an die österreichische Sprachenpolitik im Kontext von Migration. In: Langthaler, Herbert (Hg.): Integration in Österreich. Sozialwissenschaftliche Befunde. Innsbruck; Wien; Bozen, S. 123-142.
  • Plutzar, Verena (2013): Deutsch lernen per Gesetz. In: De Cillia, Rudolf/Vetter, Eva (Hg.): Sprachenpolitik in Österreich. Bestandsaufnahme 2011. Frankfurt/Main, S. 48-67.