Abschluss nachholen: Infos für BildungsberaterInnen

Weiterführende Informationen für Expert*innen in der Bildungs- und Berufsberatung

Für Berater*innen stellen wir hier eine Infosammlung zum Thema Abschlüsse nachholen und Zweiter Bildungsweg zur Verfügung.

Inhalt

Zweiter Bildungsweg

In der Rubrik Themen auf erwachsenenbildung.at geben Expertinnen und Experten einen Überblick zu aktuellen Themen der Erwachsenen- und Weiterbildung.

 

Initiative Erwachsenenbildung

Die Initiative Erwachsenenbildung fördert Bildungsangebote für Lernenende im Bereich der Basisbildung sowie auch Kurse zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses. Für Erwachsenenbildner*innen stellt die Initiative Infos zur Ausbildung als Trainer*innen und Download-Dokumente zu den Rahmenbedingungen zur Verfügung und setzt Weiterbildungen zu Themen von Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschluss um.

Basisbildung

Pflichtschulabschluss

Seit 1. Jänner 2012 gibt es die Initiative Erwachsenenbildung. Bund und Länder finanzieren darin auf der Grundlage einheitlicher Qualitätsstandards gemeinsam Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Pflichtschulabschluss. Für die Teilnehmer*innen ist das Angebot kostenfrei. Über Angebote informieren die anbieterübergreifenden Beratungsstellen in den Bundesländern.

Mit 1. September 2012 trat das neue Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz (PPG) in Kraft. Es ermöglicht die Nachholung des Pflichtschulabschlusses in einer erwachsengerechten und zeitgemäßen Form. Das Modell ist fächerübergreifend und kompetenzorientiert gestaltet. Es zielt auf den Erwerb grundlegenden Wissens und grundlegender Fertigkeiten ab. Es will selbständiges Weiterlernen ermöglichen und Zugänge zu weiterführender allgemeiner und beruflicher Bildung eröffnen. Dazu wurden eigene Lern- und Prüfungsunterlagen entwickelt.

Berufsreifeprüfung

Verlinkungen zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS):

Leitfäden:

Weitere Links:

Studienberechtigungsprüfung

Mit 01.10.2017 sind neue Bestimmungen zur Studienberechtigungsprüfung in Kraft getreten:

 

Es gibt nun erstmals eine eigene Studienberechtigungsprüfung für FH-Studiengänge. Die Zulassung erfolgt daher nicht länger über den "Umweg" einer universitären Studienberechtigungsprüfung.

 

Es gibt nun für die Studienberechtigungsprüfungen an Universitäten und Hochschulen einheitliche Bestimmungen zu Mindestalter und Staatsbürgerschaft. Das gilt allerdings nicht für Kollegs.
Die bisherigen 16 Studienrichtungsgruppen werden auf 10 Studienrichtungsgruppen reduziert, die übergreifend für alle Universitäten, FHs und PHs gelten.

 

Verlinkungen zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS):

Weitere Links:

Beiträge zum Thema aus unserer Nachrichten-Rubrik Aktuelles