Nachholung des Pflichtschulabschlusses
Seit 1. Jänner 2012 gibt es die Initiative Erwachsenenbildung. Bund und Länder finanzieren darin auf der Grundlage einheitlicher Qualitätsstandards gemeinsam Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Pflichtschulabschluss. Für die TeilnehmerInnen ist das Angebot kostenfrei. Über Angebote informieren die anbieterübergreifenden Beratungsstellen in den Bundesländern.
Mit 1. September 2012 trat das neue Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz (PPG) in Kraft. Es ermöglicht die Nachholung des Pflichtschulabschlusses in einer erwachsengerechten und zeitgemäßen Form. Das Modell ist fächerübergreifend und kompetenzorientiert gestaltet. Es zielt auf den Erwerb grundlegenden Wissens und grundlegender Fertigkeiten ab. Es will selbständiges Weiterlernen ermöglichen und Zugänge zu weiterführender allgemeiner und beruflicher Bildung eröffnen. Dazu wurden eigene Lern- und Prüfungsunterlagen entwickelt.
Pflichtschulabschluss eröffnet Zugänge
Der positive Pflichtschulabschluss ermöglicht den Zugang zu berufsbildenden mittleren Schulen (Fachschule, Handelsschule), allgemein bildenden und berufsbildenden höheren Schulen (AHS, HTL, HAK usw.).
Er wirkt sich auch bei den Chancen auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz (Lehrvertrag) günstig aus. Für die Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses kann es notwendig sein, einzelne Prüfungen nachzuholen.
Neues Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz
Prüfungsgebiete
Das neue Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz sieht folgende Prüfungsgebiete vor:
4 Pflichtfächer:
- Deutsch - Kommunikation und Gesellschaft
- Englisch - Globalität und Transkulturalität
- Mathematik
- Berufsorientierung
4 Wahlfächer (2 zu wählen):
- Kreativität und Gestaltung
- Gesundheit und Soziales
- Weitere Sprache
- Natur und Technik
Prüfungsmodalitäten
Deutsch und Mathematik:
1-stündige schriftliche und mündliche Prüfung
Englisch:
1-stündige schriftliche oder mündliche Prüfung
Berufsorientierung:
Präsentation eines Portfolios
Wahlfächer:
1-stündige schriftliche oder mündliche Prüfung oder Projektarbeit inklusive Präsentation
Prüfungsanforderung in Deutsch, Mathematik und Englisch ist eine grundlegende oder vertiefte Allgemeinbildung (entsprechend der Neuen Mittelschule Verordnung (NMS-Umsetzungspaket).
- Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz
- Durchführungsbestimmungen zur Pflichtschulabschluss-Prüfung
- Neue Mittelschule Verordnung
- Leistungsbeurteilungsverordnung
- Externistenprüfungsverordnung
Prüfungsgebiete
Die Verordnung über die Prüfungsgebiete der Pflichtschulabschluss-Prüfung regelt, welche Wahlfächer einen Aufstieg in weiterführende Schulformen ohne zusätzliche Aufnahmeprüfung ermöglichen. Sie legt auch den Umfang und Inhalt der Prüfungsgebiete fest.
Curriculum (Lehrplan): Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Pflichtschulabschluss-Prüfung
Der von ExpertInnen im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur erarbeitete Lehrplan ist die fächerübergreifende und an die Zielgruppe angepasste Darstellung der Verordnungsinhalte.
Zulassung und Prüfungen an anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung
Die Zulassung zur PSA-Prüfung erfolgt über eine Externistenprüfungskommission, welche auch über Anrechnungsmöglichkeiten entscheidet.
Maximal 5 Prüfungen können an einer anerkannten Einrichtung der Erwachsenenbildung abgelegt werden.
Mindestens 1 Prüfung ist als Externistenprüfung an der Schule, an der die Zulassung beantragt wurde, zu absolvieren.
Prüfungsvorbereitung
Vorbereitungslehrgänge werden von verschiedenen Einrichtungen der Erwachsenenbildung angeboten. Die Vorbereitung in einem Kurs oder Lehrgang ist, wie bei allen Externistenprüfungen nicht vorgeschrieben. Die Vorbereitung kann auch im Selbststudium erfolgen, die Prüfung wird in diesem Fall an einer Schule und nicht an einer Einrichtung der Erwachsenenbildung abgelegt.
Dauer
1 -2 Jahre je nach Ausbildungsstand.
Fehlende Vorkenntnisse
Für Personen ohne entsprechende Vorkenntnisse bieten einzelne Institutionen Maßnahmen zur Basisbildung/Alphabetisierung im Vorfeld der Pflichtschulabschlusskurse an. Weiters können die TeilnehmerInnen ein breites Angebot individueller Lernbegleitung und Betreuung in Anspruch nehmen.
Vorbereitungskurse und Beratung
Externistenprüfungskommissionen
- Initiative Erwachsenenbildung
- Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, BGBl. I Nr. 72/2012
- Verordnung über die Prüfungsgebiete der Pflichtschulabschluss-Prüfung, BGBl. II Nr. 288/2012
- Durchführungsbestimmungen zur Pflichtschulabschluss-Prüfung, Rundschreiben BMUKK Nr. 20/2012
- Curriculum: Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Pflichtschulabschluss-Prüfung
- Neue Mittelschule Verordnung, BGBl. II Nr. 185/2012
- Leistungsbeurteilungsverordnung, BGBl. II Nr. 255/2012
- Externistenprüfungsverordnung, BGBl. II Nr. 385/2008
- Evaluation der Vorbereitungslehrgänge zum Hauptschulabschluss (pdf)
- Halbzeitbewertung 2011: ESF Beschäftigung Österreich 2007-2013 (pdf)
- Zwischenbericht 2010: ESF Beschäftigung Österreich 2007-2013 (pdf)
- ESF - Ziel 3 | Programmperiode 2000-2006: Projektberichte (pdf)