Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) als Herausgeber und Medieninhaber und CONEDU, Verein für Bildungsforschung und -medien, als redaktioneller Betreiber der Website sind in Zusammenarbeit mit beteiligten Dienstleistern bemüht, die Website erwachsenenbildung.at und mobile Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

 Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://erwachsenenbildung.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Videos werden über externe Hostingprovider (Youtube) eingebunden. Die eingebetteten Videos sind fallweise ohne Untertitel, Audiodeskription oder Textalternative (WCAG-Erfolgskriterien unter 1.2 Alternative für zeitbasierte Medien).

b. Unverhältnismäßige Belastung

  • erwachsenenbildung.at ist seit Jahrzehnten online und vereint tausende von Subseiten. Inhalte, die vor dem 23. September 2020 online gegangen sind, grundsätzlich barrierefrei aufzubereiten, ist nicht zumutbar. Im Falle von Updates sind wir bemüht, Inhalte barrierefrei zu aktualisieren.
  • Die PDF-Dokumente insbesondere zum  Magazin erwachsenenbildung.at sind nicht vollständig barrierefrei (WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert). Wir sind bemüht, neue PDF-Dokumente laufend zu verbessern und barrierefrei zugänglich zu gestalten oder Text-Alternativen zur Verfügung zu stellen. Dies ist aufgrund des ursprünglichen Layouts, das als Druckversion erarbeitet wurde, nur bedingt möglich. Eine Überarbeitung von sämtlichen PDF-Dokumenten stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar. 
  • Die englischsprachigen Abstracts der einzelnen Magazinbeiträge sind nicht entsprechend ausgezeichnet. Aufgrund der Anzahl der Magazinausgaben und -beiträge wäre es eine unverhältnismäßige Belastung dies nachzuholen (WCAG-Erfolgskriterium 3.1.2 Sprachauszeichnung für anderssprachige Textpassagen).
  • Einige Linktexte sind nicht selbsterklärend. Sämtliche Nachrichtenbeiträge und Inhalte der Webseite entsprechend zu aktualisieren, wäre eine unverhältnismäßige Belastung (2.4.4 Zweck von Links im Kontext).
  • Nicht alle Bilder und Grafiken (wie z.B. Logos) haben einen passenden Alternativtext bzw. fehlt der Alternativtext. (WCAG-Erfolgskriterien 1.1.1. Nicht-Text-Inhalt, 1.4.5 Text statt Grafik wird verwendet).
  • Die Seiten haben nicht überall eine konsistente Überschriftenstruktur bzw. sind auch die Überschriften nichtdurchgehend kontextunabhängig verständlich. Texte sind nicht immer im Sinne der Kriterien strukturiert und es fehlen Labels bei Formularen. (WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1 Info und Beziehungen, 1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge, 2.4.6 Aussagekräftige Überschriften und Labels).
  • Anderssprachige Textpassagen sind nicht als solche ausgezeichnet, wie z.B. der englische Überblick zur Seite, die englischen Abstracts der Magazinausgaben oder die Themen und Angebote im Beratungswegweiser in unterschiedlichen Sprachen (WCAG-Erfolgskriterium 3.1.2 Sprachauszeichnung für anderssprachige Textpassagen).

Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Seiten und Dokumenten haben. Wir sind bemüht, den Inhalt auf Anfrage barrierefrei aufzubereiten und auszutauschen bzw. um eine barrierefreie Alternative zu ergänzen.

c . Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Einige auf der Website zur Verfügung gestellten Videos sind ohne Untertitel, Audiodeskription oder Textalternative eingebettet. Videos, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.
  • Inhalte von Dritten, beispielsweise die Ausgaben von Bildungsberatung im Fokus oder ESF-Dokumente sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung wurde am 9. März 2021 erstellt und am 11. Dezember 2023 das letzte Mal aktualisiert.
Die initiale Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer Selbstbewertung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im März 2021. Seither wurden in einem projektförmigen Prozess laufende Neubewertungen vorgenommen, die im Dezember 2023 zu einem vorläufigen Abschluss gelangten. Ab 2024 erfolgt eine Bewertung anlassbezogen und selektiv, und für Nutzer*innen relevante Veränderungen werden hier dokumentiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Inhalte dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut, dabei ist uns die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit ein großes Anliegen.
Sollten Ihnen Barrieren und Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website hindern und nicht in dieser Erklärung beschrieben wurden, bitten wir Sie, uns diese an unten stehen Kontakt zu melden. Wir kontaktieren Sie ehestmöglich nach Prüfung Ihrer Anfrage.


Kontakt:
CONEDU – Verein für Bildungsforschung und -medien
office@erwachsenenbildung.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Website der FFG unter folgendem Link: Beschwerdestelle FFG