Instrumente der EU-Bildungspolitik
Birgit Aschemann (2016/2018)Die EU-Mitgliedsstaaten sind grundsätzlich selbst für die Gestaltung ihrer Bildungssysteme und ihrer Bildungspolitik verantwortlich: der Bildungsbereich liegt außerhalb des Primärrechts der Europäischen Union, die hier - entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip - nur fördernd, unterstützend oder ergänzend eingreifen darf. Zugleich nimmt die Europäische Union eine zentrale und richtungsweisende Rolle fur die europäische Erwachsenenbildung ein und hat eine Reihe von Instrumenten fur die Steuerung der europäischen Bildungspolitik zur Verfügung. Die wichtigsten davon werden hier vorgestellt.
- Einleitung
- Steuerung mittels "Soft Law"
- Weißbuch und die offene Koordinierung
- Arbeitsgruppen im Rahmen der Strategie ET2020
- Nationale KoordinatorInnen fur die Erwachsenenbildung
- Wirtschaftspolitische Koordination: Das "Europäische Semester"
- "Europäische Jahre": thematische Aufmerksamkeitslenkung
- Steuerung durch Benchmarking, Monitoring, Forschung
Einleitung
Grundsätzlich sind die EU-Mitgliedsstaaten selbst für ihre Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung verantwortlich: der Bildungsbereich liegt (ebenso wie der Sozialbereich) außerhalb des Primärrechts der Europäischen Union. Die Union hat in diesen Bereichen die Aufgabe der Förderung, Unterstützung und Ergänzung; eine Harmonisierung der Rechtssysteme ist ausgeschlossen. Das geht zurück auf das Subsidiaritätsprinzip, welches in Artikel 5 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verankert ist: es besagt, dass Entscheidungen möglichst bürgernah zu treffen sind und jeweils zu prüfen ist, ob ein gemeinschaftliches Vorgehen gerechtfertigt ist.
Zugleich hat die Kommission eine zentrale Rolle bei der Initiative und Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene inne: sie bereitet Vorschläge für alle Rechtsakte vor, hat Kontrollfunktion und setzt die Impulse für den politischen Diskurs. Bei der Verwaltung der Förderprogramme wird sie von der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) unterstützt.
Steuerung der europäischen Bildungspolitik
Eine Reihe von Mechanismen steht der Union für die Mitgestaltung der europäischen Bildungspolitik zur Verfügung. Dazu gehört ein kohärenter, geregelter politischer Diskurs.
Benchmarks und Indikatoren nehmen einen wichtigen Stellenwert in der Steuerung ein, ebenso wie Umsetzungsüberprüfungen (Monitoring) und ganz allgemein die vergleichende Forschung. Standardisierungs- und Transparenzinstrumente sorgen für eine weitere Annäherung zwischen den Bildungspolitiken. Weiters werden laufend Schlussfolgerungen, Mitteilungen und Empfehlungen veröffentlicht, welche eine gemeinsame Richtung vorgeben. Und schließlich sind es Förderprogramme und Finanzströme, welche die nationalen Bildungspolitiken mit beeinflussen. Die diskursgestaltende und normative Kraft der Union wird durch ihre finanzielle Kraft hinterlegt.
Im Fall der Erwachsenenbildung wirken die große Vielfalt innerhalb der Länder und ihre große Heterogenität untereinander erschwerend für eine harmonisierende Arbeit. Auch innerhalb der Kommission selbst sind die Zuständigkeiten für die Erwachsenenbildung seit Anfang 2015 aufgeteilt: die Erwachsenen- und Berufsbildungspolitik mit ihren Planungs- und Steuerungsaufgaben ist seitdem der Generaldirektion für Beschäftigung, Soziales und Integration (DG EMPL) zugeteilt, während die Förderprogramme wie ERASMUS+ sowie die Austauschplattform EPALE und einige koordinierende Aufgaben im Bereich der Erwachsenenbildung weiterhin der Generaldirektion für Bildung und Kultur (DG EAC) obliegen.
Die politischen Organe der europäischen Union
- Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Länder und bestimmt die Leitlinien der Politik
- Die Europäische Kommission hat (mit Stand 07/2018) 28 Mitglieder, die von den EU-Staaten nominiert werden, ist das Exekutivorgan der EU, verwaltet deren Haushalt, setzt Initiativen fur Rechtsakte und initiiert politische Diskussionen
- Der Rat der Europäischen Union tritt je nach Politikbereich in unterschiedlichen Formationen zusammen und besteht aus den Ministern aller EU-Staaten, ist oberste Entscheidungsinstanz und gemeinsam mit Parlament fur die Gesetzgebung zuständig
- Das Europäische Parlament besteht aus 751 von den EU-BürgerInnen direkt gewählten Mitgliedern, ist mit dem Ministerrat gemeinsam gesetzgebend und genehmigt den Haushalt
- Der Gerichtshof der Europäischen Union
- Beratende Gremien: der Wirtschafts- und Sozialausschuss, der Ausschuss der Regionen