Steuern

CC BY Lucia Paar und Wilfried Frei (geb. Hackl) - Redaktion/CONEDU, 2019/2020

Neben unselbstständig erwerbstätigen ErwachsenenbildnerInnen, die lohnsteuerpflichtig sind, gibt es viele, die selbstständig erwerbstätig oder ehrenamtlich tätig sind.

Die Palette reicht dabei von freien DienstnehmerInnen über Neue Selbstständige (kein Gewerbeschein nötig) bis hin zu den klassischen Gewerbetreibenden. Selbstständig erwerbstätige Personen müssen sich selbst um die Regelung ihrer steuerlichen Angelegenheiten kümmern und Einkommensteuer abgeben.

Zusätzlich kann in Abhängigkeit von jährlichen Umsätzen zusätzlich Umsatzsteuer fällig werden. Vortragende bzw. Lehrende, die ihre Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplans ausüben, sind steuerrechtlich als DienstnehmerInnen einzustufen. Sie unterliegen der Lohnsteuerpflicht. Das bedeutet, dass im Rahmen der laufenden Honorarabrechnung Lohnsteuer von der Bildungseinrichtung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen ist.

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Erstellt unter der Beratung von Mag.a Dagmar Ladstädter (Leitung Personal, BFI Steiermark).