Barrierefreie Öffentlichkeitsarbeit: Präsentation nach außen

Beatrix Eder-Gregor, Eva-Maria Speta (2018)

Unter Barrierefreiheit in der Praxis wurde empfohlen, die Beschäftigung mit dem Thema damit zu beginnen, anhand der Checkliste zu überprüfen, welcher Handlungsbedarf in der jeweiligen Erwachsenenbildungseinrichtung gegeben ist. Je nachdem, was die Überprüfung mit der Checkliste ergeben hat, ist es nun empfehlenswert, dieser Ergebnisse nach außen zu tragen. Behinderte Menschen achten genau darauf, ob sie in Programmen und/oder auf Webseiten als KundInnengruppe angesprochen werden und ob sie im Vorfeld Informationen zu den Gegebenheiten vor Ort finden können. Es kommt hier der bekannte Ausspruch von Paul Watzlawick zum Tragen: "Man kann nicht nicht kommunizieren". Was ist damit gemeint? Wenn sich in der gesamten Broschüre oder auf der gesamten Webseite keinerlei Hinweise finden lassen, die sich explizit an Menschen mit Behinderungen richten, dann kann das von der Zielgruppe so aufgefasst werden, dass sie übersehen wurden oder - im schlechtesten Fall - nicht erwünscht sind.


Damit sich auch behinderte Menschen vom jeweiligen Kursangebot angesprochen fühlen, sollten sich bereits im Programm und der Webseite entsprechende Hinweise finden. Es ist das langfristige Ziel von inklusiven Bildungsangeboten, dass nicht mehr extra ausgewiesen werden muss, dass Angebote auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, von diesem Ziel sind wir zurzeit aber noch weit entfernt. Wichtig ist bei all den nachfolgenden Hinweisen, die Empfehlungen, die unter Tipps für einen wertschätzenden Sprachgebrauch gegeben wurden präsent zu haben und auf einen aktuellen und wertschätzenden Sprachgebrauch zu achten.

 

Barrierefreiheit in Drucksorten

Damit im Bildungsprogramm einer Einrichtung nicht nur über Barrierefreiheit gesprochen wird, sondern sie nach Möglichkeit auch gleich im Programm direkt umgesetzt wird, sind zunächst Hinweise zur Gestaltung von Drucksorten angebracht. Dazu gehören u.a. Kriterien wie Schriftgröße, Schriftart und Kontrast. Die Empfehlungen dazu lauten - in aller Kürze zusammengefasst:

  • Schriftgröße mind. 12 Punkt. Für viele Zielgruppen ist eine noch größere Schrift noch besser, aber in der Praxis kann die Schrift schon alleine wegen der dann anfallenden Druckkosten häufig nicht weiter vergrößert werden.
  • Keine Serifenschriften, da bei bestimmten Beeinträchtigungen die Buchstaben nicht eindeutig voneinander abgegrenzt werden können.
  • Ein ausgeprägter Kontrast. Kontraste können bei der digitalen Erstellung vor dem Druck mit dem colour contrast analyzer überprüft werden. Dieses Tool orientiert sich an den Vorgaben der WCAG-Richtlinien und gibt an, ob bzw. auf welchem Niveau die Kontraste entsprechen.

 

Neben diesen gestalterischen Kriterien, gilt es die Barrierefreiheit in Drucksorten auch inhaltlich umzusetzen. Mehr noch als für alle anderen Lernenden ist es für Menschen mit Behinderungen wichtig, genaue Informationen dazu zu erhalten, wo und wie Veranstaltungen angeboten werden, wer die Ansprechperson vor Ort ist und wo und wie man sich anmelden kann. Diese Informationen sollten gesammelt an einem gut ersichtlichen Ort in der Druckversion zu finden sein. Darüber hinaus brauchen Menschen mit Behinderungen möglichst genaue Auskünfte zum Kursort und der räumlichen und technischen Ausstattung.


In jeder Druckversion sollten Hinweise enthalten sein, die sich explizit an Menschen mit Behinderungen richten. Das wird als Wahrnehmung ihrer Bedarfe erlebt und baut Hemmschwellen, sich anzumelden, ab. Die Hinweise könnten z.B. lauten:

  • "Die barrierefreie Toilette befindet sich im selben Stock wie der Kursraum."
  • "Im Bedarfsfall kann eine induktive Höranlage aufgebaut werden" oder "im Kursraum befindet sich eine induktive Höranlage. Bitte geben Sie Ihren Bedarf ggf. bei der Anmeldung bekannt."
  • "Es können Unterlagen in Leichter Sprache/in Großschrift/in digitaler Form/... angeboten werden. Bitte lassen Sie es uns wissen, wenn Sie überarbeitete Unterlagen benötigen."

 

Diese Hinweise sind beispielhaft zu verstehen und müssen auf die realen Gegebenheiten vor Ort adaptiert werden. Es ist in diesem Zusammenhang außerordentlich wichtig, nur Rahmenbedingungen anzusprechen, die auch tatsächlich erfüllt werden können. Es führt zu großer Verärgerung, wenn man Versprechungen macht, die dann nicht eingehalten werden können.


Hinweise dieser Art gestalten sich in Druckwerken aus Platzgründen häufig schwierig. Wenn es gar nicht anders geht, dann reicht ggf. auch ein Hinweis der Art, "Wenn Sie noch Fragen haben haben, melden Sie sich bitte bei uns. Wir sind bemüht, im Rahmen unserer Möglichkeiten auf die verschiedenen Bedarfe aller lerninteressierten Personen Rücksicht zu nehmen". Eine andere Alternative wäre es, über einen Internetlink zu zeigen, dass man sich des Themas bewusst ist. Ein Beispiel dafür wäre: "Informationen zur Barrierefreiheit vor Ort finden Sie im Internet unter..." Eine weitere platzsparende und leicht verständliche Alternative ist die Verwendung von Piktogrammen und/oder Bildern. Hier ist genau darauf zu achten, dass aussagekräftige Bilder verwendet werden. Bilder, die keine konkrete Aussagekraft haben, können mehr verwirren als dass sie helfen.


Für Menschen mit Behinderungen ist es mehr noch als für andere Lernende wichtig, eine Ansprechperson für alle auftauchenden Fragen zu haben. Idealerweise kann diese Person sowohl Fragen zur Barrierefreiheit als auch zum Kursangebot selbst beantworten, in der Praxis gibt es oft eine Ansprechperson für den Kurs, eine andere für die Barrierefreiheit. Jedenfalls sollten diese Personen namentlich genannt werden und in allen Medien der Öffentlichkeitsarbeit (Drucksorten und Webseite) sollte ausdrücklich auf sie hingewiesen werden.

Barrierefreiheit auf der Webseite

Eine barrierefreie Webseite besteht aus mehreren Komponenten. Sie muss einerseits barrierefrei programmiert werden und andererseits redaktionell so befüllt werden, dass die Barrierefreiheit auch im laufenden Betrieb gewährleistet bleibt. Dieser Abschnitt behandelt daher die Themen Menschen mit Behinderungen im Internet, Gesetze und Standards, Barrierefreiheit testen und Inhaltliche Barrierefreiheit auf Webseiten.

Menschen mit Behinderungen im Internet

Um zu verstehen, wie barrierefreie Webseiten aufgebaut sein müssen, ist es wichtig, darüber Bescheid zu wissen, wie behinderte Menschen das Internet nutzen. Diese Bedarfe wurden zum Teil auch schon unter Barrierefreie Materialien und Hilfsmittel: wer braucht was? Tipps für den Seminaralltag behandelt, der Schwerpunkt war aber dort ein anderer, weshalb die Bedarfe behinderter Menschen für die Nutzung des Internets in diesem Abschnitt noch einmal behandelt werden sollen:

 

Blinde PC-NutzerInnen: Blinde PC-NutzerInnen verwenden den Computer entweder mit einem Screenreader oder mit einer Braille-Zeile. Der Screenreader liest ihnen alles, was auf der Webseite zu sehen ist vor, die Braille-Zeile "übersetzt" der Text in tastbare Braille-Schrift. Die Braille-Zeile sieht aus wie eine Tastatur, der Text wird durch kleine Stiftchen abgebildet, die sich ertasten lassen. Sowohl der Screenreader als auch die Braille-Zeile erfordern eine gewisse Darstellungsform der Texte. Blinde Menschen verwenden keine Maus, sondern bedienen den Computer mit der Tastatur. Daher ist es für diese Zielgruppe wichtig, dass Webseiten so gestaltet werden, dass alle Unterpunkte auch mit dem Tabulator erreicht werden können.


Menschen mit Sehbehinderungen und PC-Nutzung: Menschen mit Sehbehinderungen arbeiten häufig mit einem großen Bildschirm, größeren Schriften und/oder anderen Kontrasten. Für sie ist es daher wichtig, Schriftgröße und Kontrast individuell anpassen zu können. Damit das möglich ist, müssen die Seiten auf eine bestimmte Art und Weise programmiert werden. Zusätzlich ist es wichtig, auf farbcodierte Informationen zu verzichten, da bei bestimmten Fehlsichtigkeiten Farben nicht entsprechend wahrgenommen werden können. Bei der so genannten "rot-grün-Blindheit" beispielsweise erscheinen die Farben rot und grün als grau. Es ist es daher besser Formulierungen wie, "Drücken Sie den roten Knopf" zu vermeiden und stattdessen Formulierungen wie, "Drücken Sie den linken/rechten Knopf" oder dgl. zu verwenden.


Personen mit motorischen Einschränkungen: Menschen mit motorischen Einschränkungen bedienen den Computer meistens mit Hilfsmitteln wie einer Kopfmaus, oder einer Mundmaus oder mit anderen speziellen Eingabegeräten. Bei einer eingeschränkten Feinmotorik sind kleine Elemente oder zu geringe Abstände, die eine genaue Bedienung erfordern, ein großes Hindernis. Auch Zeitbeschränkungen wie beispielsweise beim Online-Banking können für diese Zielgruppe ein Problem darstellen.


Gehörlose Menschen: Gehörlose Menschen haben häufig als Muttersprache die österreichische Gebärdensprache erlernt. Für sie ist die deutsche Schriftsprache eine Fremdsprache. Daher sind für sie in der schriftlichen Kommunikation, Texte in Leichter Sprache sehr hilfreich. Die beste Lösung für Webseiten sind Videos in Gebärdensprache. So können sie wichtige Informationen in ihrer Muttersprache erfassen, die sie am allerbesten verstehen.


Menschen mit Lernschwierigkeiten/kognitiver Behinderung: Menschen mit Lernschwierigkeiten brauchen Informationen in Leichter Sprache. Auf Webseiten ist darüber hinaus eine möglichst einfach zu erfassende und zu verstehende Orientierung und Bedienung von Bedeutung.

Gesetze und Standards

Wie unter Gesetzliche Grundlagen einer Zugänglichkeit für alle bereits für die Barrierefreiheit im Allgemeinen ausgeführt, ist auch die Umsetzung barrierefreier Webseiten keine Sache der Freiwilligkeit mehr. Webseiten richten sich mit ihrem Angebot ebenfalls an die Allgemeinheit und müssen daher genauso wie Geschäfte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sein. Darüber hinaus regelt das e-government-Gesetz, dass Webseiten von Behörden, Ämtern und Stellen der öffentlichen Verwaltung barrierefrei zugänglich sein müssen. Darunter fallen auch die Organistionen und Dienstleistungen, die durch öffentliche Stellen finanziert werden und ihre Webseiten.


Im Unterschied zur physischen Barrierefreiheit gibt es zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Internet weltweit gültige Regeln, die so genannten WCAG-Richtlinien (web content accessibility guidelines). Diese wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) herausgegeben. Das W3C ist ein Gremium zur Standardisierung von Techniken, die das World Wide Web betreffen. Die Web Accessibility Initiative (WAI) ist eine Arbeitsgruppe des W3C, die sich mit der Barrierefreiheit im Netz beschäftigt und die WCAG-Richtlinien herausgegeben hat.

Die in den WCAG-Richtlinien definierten Hauptkriterien der Barrierefreiheit sind:

  • Wahrnehmbarkeit: alle Informationen sollen mit Hilfsmitteln über zwei Sinne (Hören und Sehen) wahrgenommen werden können.
  • Bedienbarkeit: neben der Maus muss auch die Bedienbarkeit über die Tastatur oder andere spezielle Eingabegeräte möglich sein.
  • Verständlichkeit: die Texte und die Navigation müssen klar und leicht verständlich sein.
  • Technische Robustheit: eine Webseite muss mit verschiedenen Browsern, aber auch mit verschiedenen Endgeräten und Technologien immer gleich gut genutzt werden können.

 

Diese Hauptkriterien sind in viele weitere Unterpunkte untergliedert, die nicht alle erläutert werden können. Sie können bei Interesse unter den WCAG-Richtlinien nachgelesen werden.

Barrierefreiheit testen

Im Internet gibt es mittlerweile viele Möglichkeiten, verschiedene Aspekte der Barrierefreiheit einer Webseite zu überprüfen. Ein paar dieser Möglichkeiten werden nachfolgend dargestellt:

  • Der kostenfreie Barrierefreiheit-Test von EXPERTE.de ermittelt, ob eine Website barrierefrei zugänglich ist. Das Tool prüft, ob Screenreader die Seiten inklusive aller Unterseiten problemlos anzeigen können. Überprüft werden 48 Merkmale, darunter z.B. die Navigation oder das Kontrastverhältnis der Website.
  • Die Checkliste der WAI dient dazu, die Zugänglichkeit von Webseiten zu überprüfen.
  • Das Prüftool wave überprüft die Accessibility einer Webseite. Wave blendet verschiedene Icons in die originale Webseite ein, und zeigt damit potenzielle Accessibility-Probleme auf. 
  • Der Color Blind Webpage Filter ist ein Online-Tool, mit dem es möglich ist, eine Webseite auf Lesbarkeit für Menschen mit verschiedenen Farbsehstörungen hin zu überprüfen.
  • Schreiblabor ist ein Online-Tool, mit dem man testen kann, ob ein Text leicht lesbar ist. Nach Eingabe des Textes werden lange Wörter, Fremdwörter, Füllwörter und zu lange Sätze markiert. Anhand dieser Auswertung kann der Text noch einmal überarbeitet werden. 
  • Kontraste auf Webseiten können mit dem colour contrast analyzer überprüft werden.

 

Testung durch betroffene Personen: Neben diesen Prüftools ist es empfehlenswert, die Webseite auch von betroffenen Personen testen zu lassen. Bei so genannten "usability-Tests" überprüfen Personen aus den gewünschten Zielgruppen, Webseiten nach festgelegten Kriterien auf deren Benutzbarkeit. Die Ergebnisse der Testung werden für die Anpassung und Weiterentwicklung der Seite genutzt.

Inhaltliche Barrierefreiheit auf Webseiten

Eine einfache Möglichkeit, um das Thema Barrierefreiheit inhaltlich über die Webseite zu transportieren, ist die Einrichtung eines gut ersichtlichen Menüpunktes mit dem Namen "Barrierefreiheit". Unter diesem Punkt können alle wichtigen Informationen zum Thema zusammengefasst werden, wie beispielsweise Informationen zum Kursort und zur räumlichen und technischen Ausstattung. Dieses unauffällige Signal erreicht bei der Zielgruppe eine große Wirkung: es gibt nach wie vor sehr wenige Webseiten, die diesen Unterpunkt eingerichtet haben. Es ist kein großer Aufwand, hebt eine Bildungseinrichtung aber von der Masse ab. Solche Rubriken sollten immer mit einem Hinweis der Art geschlossen werden: "Wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte bei uns. Wir sind bemüht, im Rahmen unserer Möglichkeiten auf die verschiedenen Bedarfe aller lerninteressierten Personen Rücksicht zu nehmen". Das baut Hemmschwellen ab und lädt interessierte Personen aktiv ein, sich zu melden.


Für Menschen mit Behinderungen ist es mehr noch als für alle anderen Lernenden wichtig, eine Ansprechperson für alle auftauchenden Fragen - sowohl zum Kursangebot als auch zur Barrierefreiheit - zu haben. Diese Person sollte sich entsprechend mit dem Thema Barrierefreiheit und den Bedarfen der verschiedenen Zielgruppen auskennen. Wenn es in der Bildungseinrichtung jemanden gibt, der/die diese Aufgabe übernehmen kann, sollte darauf auch in allen Medien der Öffentlichkeitsarbeit (Drucksorten und Webseite) hingewiesen werden. Außerdem sollten genaue Informationen dazu gegeben werden, wo und wie Veranstaltungen angeboten werden und wo und wie man sich anmelden kann.

 
 

Bewerbung von Angeboten

Generell ist es bei der Bewerbung von barrierefreien Bildungsangeboten empfehlenswert, mit entsprechenden Firmen und/oder Einrichtungen der Behindertenhilfe Kontakt aufzunehmen. Da das Angebot an barrierefreien Bildungsangeboten noch nicht so umfangreich ist, freuen sich die meisten Einrichtungen, wenn sie Informationen über neue Angebote für ihre MitarbeiterInnen oder KundInnen erhalten. Neue Angebote werden dann gerne unter der eigenen Zielgruppe beworben, was für die Bildungseinrichtung wiederum die Chancen erhöht, dass (weitere) behinderte Menschen den Kurs besuchen. Mit jeder erfolgreich durchgeführten Veranstaltung reduziert sich im weiteren Verlauf der Organisationsaufwand. Die Firmen und Einrichtungen kennen den Kursanbieter bereits und wissen, was sie erwarten können, die Lernenden haben schon eigene Erfahrungen mit dem Kursanbieter gemacht und kommen - vorausgesetzt sie waren zufrieden - gerne wieder.

Zertifizierungs-Möglichkeiten

Auch Zertifizierungen sind ein gutes Mittel, um ein neue KursteilnehmerInnen zu erreichen. Wenn sich potenzielle TeilnehmerInnen durch ein vergebenes Zertifikat sicher sein können, dass die Qualität in einer Bildungseinrichtung entsprechend gegeben ist, baut das Hemmschwellen ab und die Personen melden sich eher für einen Kurs oder eine Veranstaltung an. Wird eine Zertifizierung angestrebt, so ist gewisse Vorsicht geboten, weil es viele verschiedene Zertifikate und viele verschiedene Anbieter von Zertifizierungen gibt. Stellen, die Zertifikate vergeben und das Thema Barrierefreiheit ernst nehmen, sind sich bewusst, dass die Herstellung der Barrierefreiheit kein Zustand, sondern ein Prozess ist. Zertifiziert wird daher nicht der Ist-Zustand, sondern die begonnene Auseinandersetzung mit dem Thema. Für die Organisation selbst ist die angestrebte Zertifizierung ein guter Ansatzpunkt, um damit zu beginnen, sich mit der Barrierefreiheit in der eigenen Organisation zu beschäftigen. Wenn ein Zertifikat vergeben wurde, so sollte dieses in allen Medien der Öffentlichkeitsarbeit entsprechend eingebaut werden.

AEMA - das europäisches Zertifizierungsmodell

Das AEMA-Assessment umfasst verschiedene Indikatoren, um den "Level der Zugänglichkeit" von Erwachsenenbildungs-Einrichtungen zu überprüfen und darzustellen. Ein wesentliches Kriterium bei der Überprüfung der Einrichtung ist die Barrierefreiheit. Die AEMA-Zertifikate werden in verschiedenen Abstufungen ("Levels 1-3", Expert") vergeben.

"Fair für alle" - das neue organisationsübergreifende Zertifikat für Österreich

Ein ganz neues Projekt, das gerade noch in der Anlaufphase ist, ist die Zertifizierung "Fair für Alle". Fair für Alle ist eine Auszeichnung österreichischer Behindertenorganisationen an alle Unternehmen und Organisationen in Österreich, die sich nachhaltig mit der umfassenden Barrierefreiheit Ihrer Güter- und Dienstleistungen befassen. Im Rahmen eines Audits wird die aktuelle Situation in Augenschein genommen und gemeinsam mit VertreterInnen von Behindertenvertretungsorganisationen werden weitere notwendige Maßnahmen erarbeitet. Am Ende des Prozesses steht die Zertifizierung mit der Plakette "Fair für alle".