Ziele und Kernaufgaben von Bildungsberatung

CC BY Rudolf Götz, Franziska Haydn, Magdalena Tauber 2014 / aktualisiert 2020

In einer modernen wissensbasierten, von zunehmender Spezialisierung und raschen Veränderungen geprägten Gesellschaft müssen Menschen im Laufe ihres Lebens immer wieder Bildungs- und Berufsentscheidungen treffen. Professionelle Beratung und Orientierung sind dabei ein Schlüssel für nachhaltige Entscheidungen", so Regina Barth vom BMBWF (ehemals BMBF) (2012).

"BürgerInnen jeden Alters sollen befähigt werden, Bildungs- Berufs- und Lebensentscheidungen selbstständig und eigenverantwortlich vorbereiten und treffen zu können", so Gerhard Krötzl vom BMBWF (ehemals BMBF) (2010).

 

Ronald Sultana (2017, 18/19) identifiziert drei dominante Diskurse zur Bildungsberatung mit jeweils unterschiedlichen Zielsetzungen und wissenschaftlichen Leitdisziplinen:

 

(1) Der "technokratische" oder "Soziale-Effizienz"-Ansatz (Diskurs) fokussiert auf die Passung von Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt. Beratungsleistungen sollen Individuen dabei helfen, ihr Fähigkeitsprofil zu erkunden und mit den Bedarfen des Arbeitsmarktes abzustimmen. Leitidee ist die Humankapitaltheorie, wissenschaftliche Leitdisziplin die Wirtschaftswissenschaften.

 

(2) Im "entwicklungsorientierten" oder "humanistischen" Ansatz liegt der Schwerpunkt hingegen auf der Förderung des persönlichen Wachstums und der Selbstverwirklichung der Individuen. Ziel ist ein Anstoßen und Begleiten der Selbstexploration und Selbstkonstruktion. Leitidee ist die "Wahl", wissenschaftliche Leitdisziplin die Psychologie.

 

(3) Anders als die beiden ersten Ansätze stellt der "sozial rekonstruktionistische" oder auch "emanzipatorische" Ansatz nicht das Individuum in den Mittelpunkt, sondern weist eine soziale kommunitaristische Orientierung auf. Ziel ist die Bewusstmachung herrschender Strukturen als Ursache individueller Probleme sowie die soziale Mobilisierung und das anwaltschaftliche Eintreten für eine Veränderung ungerechter sozialer Strukturen. Leitidee ist die "Gerechtigkeit", wissenschaftliche Leitdisziplin die Soziologie.

 

Gemäß Sultana (2017) sind in der Geschichte der Bildungsberatung alle drei Diskurse (Ansätze) immer gleichzeitig präsent, haben aber insbesondere entlang ökonomischer Bedingungen unterschiedlich stark Konjunktur. In Phasen des Aufschwungs und der Prosperität dominieren entwicklungs- und entfaltungsorientierte Ansätze, in Perioden wirtschaftlicher Krisen eher technokratische soziale Effizienz-Ansätze. Emanzipatorische Ansätze, wiederum, treten insbesondere als Reaktion auf Überhand nehmende technokratische Ansätze auf.

 

Die nachstehenden Ziele, Grundsätze und Meta-Ziele für das lebensbegleitende Angebot von Bildungs- und Berufsberatung (CEDEFOP 2005) wurden auf EU-Ebene im Hinblick auf das Arbeitsprogramm der EU für Bildung und Berufsbildung 2010 vereinbart sowie in die Entschließung des Rates (Bildung/Jugend) vom Mai 2004 zur Stärkung der Politiken, Systeme und Praktiken lebensbegleitender Beratung in Europa aufgenommen.

Ziele von Bildungsberatung

Die Bildungs- und Berufsberatung soll laut CEDEFOP (2005):

  • die BürgerInnen dazu befähigen, ihre Bildungs- und Berufswege in Übereinstimmung mit ihren Lebenszielen zu gestalten und zu planen, indem sie eine Verbindung zwischen ihren Kompetenzen und Interessen einerseits und ihren Bildungs-, Berufsbildungs- und Arbeitsmarktchancen und einer möglichen beruflichen Selbstständigkeit andererseits herstellt und so zur Selbstverwirklichung des/der Einzelnen beiträgt;
  • Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen helfen, hoch motivierte SchülerInnen, Studierende und Auszubildende zu gewinnen, die Verantwortung für ihren eigenen Lernprozess zu übernehmen und sich selbst Ziele setzen;
  • Unternehmen und Organisationen helfen, hoch motivierte MitarbeiterInnen zu gewinnen, die beschäftigungs- und anpassungsfähig sind und die Fähigkeit besitzen, Bildungschancen sowohl am Arbeitsplatz als auch außerhalb des Arbeitsplatzes zu ergreifen und daraus Nutzen zu ziehen;
  • EntscheidungsträgerInnen ein wichtiges Mittel zur Erreichung einer breiten Palette politischer Ziele an die Hand geben (siehe Meta-Ziele);
  • die lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Volkswirtschaften durch die Weiterentwicklung und Anpassung der Erwerbsbevölkerung an sich verändernde wirtschaftliche Erfordernisse und soziale Gegebenheiten unterstützen;
  • die Entwicklung von Gesellschaften fördern, in denen die BürgerInnen aktiv zur gesellschaftlichen, demokratischen und nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Grundsätze für das Beratungsangebot

Das Beratungsangebot soll laut CEDEFOP (2005) auf folgenden Grundsätzen beruhen:

  • BürgerInnen in den Mittelpunkt stellen
  • Befähigung der BürgerInnen
  • Verbesserter Zugang für BürgerInnen
  • Qualität des Angebots für die BürgerInnen gewährleisten

BürgerInnen in den Mittelpunkt stellen

Dieser Grundsatz umfasst folgende fünf Aspekte:

  • Unabhängigkeit: Die freie Berufswahl und persönliche Entwicklung BürgerInnen bzw. NutzerInnen wird bei der Beratung respektiert;
  • Objektivität: Die angebotene Beratung orientiert sich ausschließlich an den Interessen der BürgerInnen, ist nicht von anbieterspezifischen, institutionellen oder finanziellen Interessen beeinflusst und diskriminiert nicht aufgrund des Geschlechts, des Alters, der ethnischen Zugehörigkeit, der gesellschaftlichen Herkunft, des Qualifikationsstands, der individuellen Fähigkeiten usw.;
  • Vertraulichkeit: Die BürgerInnen haben das Recht auf Schutz personenbezogener Daten, die sie im Rahmen des Beratungsprozesses preisgeben;
  • Chancengleichheit: Die angebotene Beratung fördert die Chancengleichheit aller BürgerInnen im Bildungsbereich und in der Arbeitswelt;
  • Ganzheitlicher Ansatz: Der persönliche, gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Kontext, in dem die BürgerInnen Entscheidungen treffen, wird beim Beratungsprozess berücksichtigt.

Befähigung der BürgerInnen fördern

Dieser Grundsatz stellt dar, dass die angebotene Beratung den BürgerInnen hilft, sich Kompetenzen zur eigenständigen Planung und Gestaltung ihres Bildungs- und Berufswegs sowie der damit einhergehenden Übergänge anzueignen. Bei der Beratung arbeiten demnach BürgerInnen, der Beratungsanbieter und andere bedeutsame AkteurInnen, z.B. Bildungsanbieter, Unternehmen, Familienmitglieder, gesellschaftliche Interessengruppen, zusammen. Die Beratung baut auf der aktiven Beteiligung der BürgerInnen auf.

Verbesserter Zugang für die BürgerInnen

Dieser Grundsatz umfasst sechs Leitlinien:

  • Transparenz: Die Art des/der angebotenen Beratungsdienste(s) ist für die BürgerInnen unmittelbar erkennbar;
  • Freundlichkeit und Einfühlungsvermögen: Das Beratungspersonal sorgt für eine Atmosphäre, in der sich die BürgerInnen willkommen fühlen;
  • Kontinuität: Die angebotene Beratung begleitet die BürgerInnen bei den bildungsbezogenen, beruflichen, gesellschaftlichen und persönlichen Übergängen, die sie selbst absolvieren und/oder bewältigen müssen;
  • Verfügbarkeit: Alle BürgerInnen haben an jedem Punkt in ihrem Leben das Recht auf Zugang zu Beratungsangeboten;
  • Erreichbarkeit: Die Beratung ist leicht zugänglich und erfolgt flexibel und nutzerfreundlich, z.B. in Form eines persönlichen Gesprächs, per Telefon, E-Mail oder aufsuchend, und steht zu Zeiten und an Orten zur Verfügung, die den Bedürfnissen der BürgerInnen entsprechen;
  • Reagibilität: Die Beratung erfolgt unter Einsatz einer breiten Palette von Methoden, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der BürgerInnen Rechnung tragen.

Qualität des Angebots für die BürgerInnen gewährleisten

Dieser Grundsatz besagt, dass die Beratungsmethoden angemessen sein müssen. Das heißt, dass die angewandten Beratungsmethoden theoretisch und/oder wissenschaftlich/empirisch fundiert und für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet sind. Darüber hinaus sind die Beratungsdienste dem Grundsatz entsprechend von einer Kultur der kontinuierlichen Verbesserung geprägt, die regelmäßiges Feedback seitens der BürgerInnen umfasst. Das Beratungspersonal hat die Möglichkeit zur kontinuierlichen Weiterbildung.
Ein wesentlicher Aspekt des Grundsatzes ist auch der Rechtsbehelf. Die BürgerInnen haben demnach das Recht, sich im Wege eines formalen Verfahrens zu beschweren, wenn sie die erhaltene Beratung als nicht zufriedenstellend empfinden.
Nicht zuletzt bezieht sich die Qualität auch auf das Beratungspersonal. Dieses soll über staatlich anerkannte Kompetenzen verfügen, um die Bedürfnisse der BürgerInnen zu ermitteln, darauf einzugehen sowie sie ggf. an einen anderen Fachdienst weiter zu verweisen.

Meta-Ziele der Angebote von Bildungsberatung

Lebensbegleitende Beratung unterstützt die politisch Verantwortlichen in Europa beim Erreichen einer Reihe von gemeinsamen politischen Zielen (CEDEFOP 2005):

 

Ein Ziel ist demnach die effiziente Investitionen in Bildung und Ausbildung. Dabei geht es darum, die Teilnahme- und Abschlussquoten im Bildungs- und Berufsbildungsbereich zu steigern, indem eine verbesserte Abstimmung von Interessen und Fähigkeiten des/der Einzelnen auf die Bildungsangebote stattfindet.

 

Ein weiteres Ziel besteht darin, die Arbeitsleistung und die Arbeitsmotivation sowie die Verbleibsquoten im Erwerbsleben zu verbessern sowie jene Zeit zu reduzieren, die mit Arbeitsplatzsuche und in der Arbeitslosigkeit verbracht wird. Dies soll zum einen erreicht werden, indem die Abstimmung von Kompetenzen und Interessen des Einzelnen auf die Arbeits- und Laufbahnentwicklungsmöglichkeiten verbessert wird. Zum anderen, indem den Einzelnen aktuelle und zukünftige Beschäftigungs- und Bildungsmöglichkeiten bewusste gemacht wird sowie durch geografische und berufliche Mobilität.

 

Ein Ziel ist es auch, lebenslanges Lernen zu fördern. Durch kontinuierliche Bildung und Ausbildung soll die persönliche Entfaltung und Beschäftigungsfähigkeit aller BürgerInnen unterstützt werden. Beratung soll hierbei helfen, angesichts der immer vielfältigeren, doch miteinander verknüpften Bildungswege den persönlichen Weg zu finden, übertragbare Fähigkeiten zu entdecken und nicht formale und informelle Bildung validieren zu lassen.

 

Beratung soll weiters dabei unterstützen, alle BürgerInnen und Gruppen - einschließlich Drittstaatenangehöriger - in das Bildungssystem, die Gesellschaft und die Volkswirtschaft, (wieder-)einzugliedern. Der Fokus liegt hier vor allem bei jenen Personen, denen der Zugang zu bzw. das Verständnis von bildungs- und berufsbezogenen Informationen schwer fällt, um soziale Eingliederung, eine aktive Bürgerschaft sowie eine Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit und der Armutszyklen herbeizuführen.

 

Beratung soll die BürgerInnen darüber hinaus dabei unterstützen, geschlechtsspezifische, ethnische, altersbezogene, behinderungsbedingte, an die soziale Herkunft geknüpfte und institutionelle Barrieren im Bildungs- und Beschäftigungsbereich zu überwinden.
Und nicht zuletzt sollen durch Beratung höhere Erwerbsquoten und die Weiterentwicklung der Erwerbsbevölkerung für die wissensbasierte Wirtschaft und Gesellschaft gefördert werden.

 
 

Programmatische Ziele von Bildungsberatung in Österreich

Mit engem Bezug zu den EU-Diskursen zu Zielen, Grundsätzen, Metazielen, ... von Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf (IBOBB) wurden in Österreich folgende programmatische Ziele als Eckpunkte der nationalen Lifelong-Guidance-Strategie festgelegt:

1. Implementierung der Grundkompetenzen in allen Curricula

Bei möglichst vielen Bildungsmaßnahmen sollte Vermittlung und Erwerb wichtiger Grundkompetenzen für das Treffen selbstverantwortlicher Bildungs- und Berufsentscheidungen bewusst angestrebt werden.

2. Fokus auf Prozessorientierung und Begleitung

Qualitätsvolle Entscheidungsprozesse sind die Voraussetzung für das Gelingen von treffsicheren Bildungs- und Berufsentscheidungen in allen Lebensphasen. Daher sollen sich alle Unterstützungsmaßnahmen an diesen Prozessen orientieren. Dem begleitenden Aspekt soll besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

3. Professionalisierung der BeraterInnen, TrainerInnen

Verbesserung und Intensivierung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von BeraterInnen, TrainerInnen, LehrerInnen, die im Bereich Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf in den verschiedenen Sektoren tätig sind.

4. Qualitätssicherung und Evaluation von Angeboten, Prozessen und Strukturen

Die Qualität von Angeboten, Prozessen und Strukturen im Bereich Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf ist systematisch zu analysieren und weiterzuentwickeln. Dabei ist der Ausrichtung an tatsächlichen Bedürfnissen der BürgerInnen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

5. Zugang verbreitern - Angebote für neue Zielgruppen schaffen

Die Angebote sollten so gestaltet und ausgerichtet sein, dass sie tatsächlich diejenigen Personen erreichen, die dieser Unterstützung besonders bedürfen. Ebenso ist zu überprüfen, für welche spezifischen Problemstellungen es überhaupt keine bzw. zu wenige Angebote gibt.

 

Weitere Informationen zur IBOBB-Strategieentwicklung in Österreich gibt es hier.

 
 

Kritischer Exkurs zu Zielen und Kernaufgaben von Bildungsberatung

In liberalen Systemen trägt der Staat die Verantwortung, individuelle Freiheit und Autonomie nicht nur zu schützen, sondern auch zu fördern. Wichtige Prinzipien hierbei sind "Enabling", "Empowerment" und "Employability", mit Hilfe derer individuelle Handlungschancen und somit die individuelle Autonomie erhöht werden kann. Bildungs- und Berufsberatung leistet hier einen wichtigen Beitrag zum erfolgreichen "Selbstmanagement", indem sie die individuelle Orientierungs- und Entscheidungsfähigkeit stärkt, aber auch individuelle Handlungskapazitäten vergrößert. KritikerInnen monieren jedoch, dass diese "Empowermentleistungen" in der Regel mehr auf volkswirtschaftliche Ziele als auf individuelle Autonomie ausgerichtet seien. Darüber hinaus werden diesen kritischen Stimmen zufolge durch den Fokus auf das Individuum gesamt gesellschaftliche Ziele zu wenig adressiert. Beispielsweise die Bekämpfung ungerechter sozialer Strukturen.

 

Weitere Informationen

  • Lifelong Guidance Politik der Europäischen Union
  • IBOBB Strategieentwicklung in Österreich
  • Ein kritischer Exkurs zu Zielen und Kernaufgaben von Bildungsberatung (pdf)
  • Dausien, Bettina (2011): "Das beratene Selbst" - Anmerkungen zu Bildungsbiografien im gesellschaftlichen Wandel und Strategien ihrer professionellen Bearbeitung. In: Hammerer, Marika et.al. (Hg.): Zukunftsfeld Bildungs- und Berufsberatung. Neue Entwicklungen aus Wissenschaft und Praxis. Bielefeld.
  • Christof, Evelin/Ribolits, Erich/Zuber, Johannes (Hg.) (2007): Führe mich sanft. Beratung, Coaching & Co. - Die postmodernen Instrumente der Gouvernementalität, In: schulheft 127/2007. Innsbruck-Wien-Bozen.

Quellen

  • Barth, Regina (2012): PRESSESTATEMENT MinR. Mag. Regina Barth, Stv. Leitung Abt. II/5 Erwachsenenbildung. bm:ukk, Wien.
  • CEDEFOP (2005): Verbesserung der Politik und Systeme der lebensbegleitenden Bildungs- und Berufsberatung. Anhand von gemeinsamen europäischen Bezugsinstrumenten. Luxemburg.
  • Götz, Rudolf (2010): Notwendigkeit und "Funktion" der Bildungs- und Berufsberatung. Ein Standpunkt aus arbeitsmarktpolitischer Sicht. In: Magazin erwachsenenbildung.at. Das Fachmedium für Forschung, Praxis und Diskurs. Ausgabe 9, 2010. Wien. »Link
  • Krötzl, Gerhard (2010): "Career Management Skills" - ein Kernelement der Strategien zu Lifelong Guidance. In: Magazin erwachsenenbildung.at. Das Fachmedium für Forschung, Praxis und Diskurs. Ausgabe 9, 2010. Wien. »Link
  • Sultana, Ronald G. (2017): Laufbahnberatung und der Gesellschaftsvertrag in einer flüchtigen Welt (Titel im Original: Career guidance and the social contract in a liquid world). In: Hammerer, M. et.al. (HG.) Zukunftsfeld Bildungs- und Berufsberatung IV. Schwierige Zeiten - Positionierung und Perspektiven. Bielefeld.