Berufsreifeprüfung (BRP)

Wolfgang Brückner, John Evers, Christian Nowak, Peter Schlögl, Judith Veichtlbauer (2017)

Die Berufsreifeprüfung (BRP, im Rahmen eines speziellen Förderungsprogramms seit 2008 auch „Berufsmatura") ist eine vollwertige Reifeprüfung und besteht aus vier Einzelprüfungen. Sie ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs. Diese Seite gibt einen Überblick über die folgenden Teilabschnitte:

Charakteristika

Die Zulassung zur Berufsreifeprüfung setzt in der Regel eine Lehre oder mindestens dreijährige Fachschule bzw. eine gleichwertige Ausbildung oder Dienstprüfung voraus. Darüber hinaus steht dieser Bildungsweg unter bestimmten Voraussetzungen auch AbbrecherInnen einer berufsbildenden höheren Schule offen. (§1 BRP-Gesetz). Weiters gilt: Bei einem aufrechten Ausbildungsverhältnis (Lehre, berufsbildende mittlere Schule etc.) dürfen Teilprüfungen bereits vor Abschluss der Berufsausbildung abgelegt werden. Bei der letzten Prüfung muss die Ausbildung abgeschlossen und das Mindestalter von 19 Jahren erreicht sein. (§ 4-BRP-Gesetz).


Die Berufsreifeprüfung setzt sich aus Prüfungen in Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache sowie dem Fachbereich aus dem Berufsfeld der PrüfungskandidatInnen zusammen. Einzelne Teilprüfungen können entfallen, wenn die KandidatInnen eine nach Inhalt, Prüfungsform und -dauer sowie Niveau gleichwertige Prüfung erfolgreich abgelegt haben. Bis zu drei Teilprüfungen können an anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung absolviert werden.


Die erfolgreich absolvierte BRP ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs (für einzelne Studienrichtungen sind unter Umständen Ergänzungsprüfungen abzulegen). Die Berufsreifeprüfung ermöglicht die Einstufung in den gehobenen Bundesdienst. (Unterschiedliche Regelungen existieren hier demgegenüber auf Landes- und Gemeindeebene.) Die Berufsreifeprüfung wird auf dem Arbeitsmarkt als formale Qualifikation „Matura" anerkannt.

Historische Entwicklung

Bei ihrer Einführung (1945) sollte die Berufsreifeprüfung insbesondere Kriegsheimkehrenden, die ihre Schulbildung nicht abschließen konnten, oder „Personen im reiferen Alter aufgrund ihrer beruflichen Bewährung" (StGbl.Nr.167/1945) den Zugang zu hochschulischer Bildung ermöglichen (Nach: Schwabe-Ruck, Schlögl, 2014, 05-4.). 1985 wurde sie zunächst durch eine gesetzliche Neuordnung als Studienberechtigungsprüfung (SBP) etabliert bzw. durch diese ersetzt.


Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die BRP im Jahr 1997 (BGBl. I Nr. 68/1997) hat sich die völlig neu entwickelte BRP demgegenüber zum inzwischen wichtigsten „nichttraditionellen" Weg zu höherer Bildung entwickelt. Dazu hat auch die Forcierung der BRP durch unterschiedliche Interessenvertretungen beigetragen, die nach wie vor eine starke Lobby zugunsten der BRP darstellen. Gleichzeitig ist die BRP Gegenstand ständiger Reformen und Novellen, zuletzt im Kontext mit der Einführung der teilstandardisierten Reifeprüfung. Dies erhöht die Unsicherheit für die Teilnehmenden und den Beratungsaufwand der anbietenden EB-Organisationen.


Formal ist die Berufsreifeprüfung als ExternistInnenprüfung an einer höheren Schule anzusehen. Sie wird aber schwerpunktmäßig entweder über anerkannte Vorbereitungslehrgänge an Institutionen der Erwachsenenbildung oder – seit 2008 - im Rahmen des Programms „Lehre mit Matura" abgelegt. Das öffentliche Schulwesen nimmt weiter eine Schlüsselrolle ein. Erstens muss eine der Teilprüfungen in jedem Fall über das öffentliche Schulwesen umgesetzt werden. Zweitens entscheidet die entsprechende öffentliche Schule nicht nur über die Zulassung und stellt das Gesamtzeugnis aus. Sie entscheidet auch über den Erlass von Teilprüfungen und legt den Fachbereich fest. In beiden Punkten kommt es in der Praxis immer wieder zu einer stark unterschiedlichen Handhabung je nach Schule bzw. Bundesland.


Seit 2011 sind die Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung in Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik kompetenzorientiert durchzuführen. Das BMBF (heute: BMB) veröffentlichte dazu ein Rundschreiben und Leitfäden zur Durchführung der Teilprüfungen, die sich an Bildungsanbieter und Behörden richten. Ab 2017 sind die Prüfungen für die allgemeinbildenden Fächer (Deutsch, Mathematik und ggf. Lebende Fremdsprache schriftlich) im Modus der teilstandardisierten Reifeprüfung („Zentralmatura") abzulegen.

Aktuelle Situation

Wer macht die BRP?

 

Nach einer Modellrechnung des ÖIBF (2016) lag die Anzahl der BRP-TeilnehmerInnen 2013/2014 bundesweit bei etwas über 29.000 Personen. Demnach stieg und steigt die Anzahl der Teilnehmenden an der BRP stetig, wobei sich diese Entwicklung in den letzten Jahren verlangsamt hat. Nach – allerdings älteren – Studien sind rund die Hälfte der AbsolventInnen unter 30 Jahren alt, knapp zwei Drittel haben eine Lehre als Vorbildung/ Zulassungsvoraussetzung absolviert. Drei Viertel haben während der BRP Vollzeit gearbeitet, weitere 17 Prozent waren zumindest Teilzeit beschäftigt. Rund 40 Prozent der BRP-AbsolventInnen beginnen ein Studium, 20 Prozent eine andere Ausbildung. (Vgl. Steiner, 2016. Klimmer u.a., 2006, 2009). Laut der Studierenden-Sozialerhebung 2015 stellt die BRP inzwischen den wichtigsten nichttraditionellen Zugang zum Hochschulwesen in Österreich dar.

 

Das Angebot zur Vorbereitung

 

Im Wintersemester 2014/15 wurde die BRP bundesweit an 213 Standorten angeboten. Die meisten Angebote existieren in Oberösterreich, gefolgt von Wien, der Steiermark und Niederösterreich. Die größten Anbieterorganisationen im Rahmen der Erwachsenenbildung sind das BFI, das WIFI sowie die Volkshochschulen (ÖIBF 2016). Die Kosten für die Vorbereitungslehrgänge schwanken stark und liegen bei durchschnittlich 4.000 Euro (Steiner, 2016, S.33). Ebenso unterschiedlich gestalten sich je nach Bundesland die Landesbildungsförderungen, die individuell für die Teilnahme bzw. Absolvierung (an) der BRP zur Verfügung stehen.


Die Vorbereitungslehrgänge orientieren sich von der Anzahl der Unterrichtseinheiten stark an den gesetzlichen Vorgaben (pro Fach 160 UE bzw. 180 UE) und werden in der Regel in zweisemestriger, seltener dreisemestriger Tages- wie Abendform angeboten. Einen zentralen Stellenwert nehmen zudem Beratungsleistungen bzgl. Zulassung und Fachbereichswahl ein. Das BRP-Angebot wird durch verschiedene Zusatzangebote ergänzt, die in der Regel frei finanziert werden müssen. Eine fördertechnische und strukturelle Sonderform der BRP stellt seit 2008 das Programm „Lehre mit Matura" dar. In Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Erwachsenenbildung wird hier die kostenlose Absolvierung der BRP inkl. Zusatzangeboten als „Berufsmatura" parallel zur Lehrausbildung ermöglicht. In jedem Bundesland gibt es hierfür eine eigene Koordinierungsstelle, die als Ansprechpartner für Interessierte und Beteiligte fungiert. (Siehe Website des BMB)

Bildungspolitische Relevanz, Probleme und Perspektiven

Aus bildungspolitischer Perspektive betrachtet hat die BRP einige Merkmale, die ihr besondere Bedeutung verleihen: Mit der Berufsreifeprüfung wurde damit erstmals in Österreich im Berufsleben erworbenes Praxiswissen schulischem theoriebezogenem Wissen formal gleichgestellt, indem sie im Gegensatz zur SBP ohne Einschränkung auf ein bestimmtes Fachgebiet zum Übertritt in weiterführende Bildungswege (Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien, Kollegs) berechtigt und darin der Matura gleichwertig ist.


Die BRP gilt damit als wesentliches Element zur Sicherung der Durchlässigkeit aus dem dualen System in höhere Bildung sowie richtungweisend für die gleichwertige Anerkennung von allgemeiner und beruflicher Bildung, die vor allem in den Diskussionen zum Nationalen Qualifikationsrahmen relevant ist.


Mit der 2008 eingeführten Berufsmatura wurde strukturell ein weiterer markanter Schritt getan: Erstmals wurden außerschulische Bildungsgänge, die einen Abschluss auf Sekundarstufe II ermöglichen, soweit durchfinanziert, dass ein kostenloser Zugang möglich ist. Dies wurde auch richtungsweisend für die 2012 durchgesetzte „Initiative Erwachsenenbildung", die kostenloses Absolvieren von Basisbildung und Pflichtschulabschluss ermöglicht.


Die Tatsache, dass Prüfungen für einen Bildungsabschluss (die SBP hat formal ja nicht den Charakter eines Abschlusses, sondern einer bloßen „Berechtigung") auch in Institutionen der Erwachsenenbildung abgenommen werden können, stellte ebenfalls eine Neuheit im österreichischen Bildungssystem dar und wurde damit auch modellbildend bei der Gestaltung des neuen Pflichtschulabschlusses.


Für die BRP spricht im Einzelnen:

 

  • Aufbau auf bereits erworbenen Bildungsabschlüssen wie Lehre oder Fachschule und damit Verwertbarkeit bereits erworbener Abschlüsse sowie Anerkennung von beruflichem Vorwissen und von vergleichbaren Prüfungen als Teilprüfungen; dadurch
  • Kürzere Dauer (ca. 2 Jahre) im Vergleich zu anderen Bildungswegen, die mit einer Reifeprüfung abschließen, was reale Optionen auf „lebensbegleitendes" Lernen neben beruflichen oder privaten Verpflichtungen eröffnet bzw. über „Lehre mit Matura" die parallele Absolvierung von Lehre und BRP ermöglicht
  • Relativ kostengünstig, da in der Regel entsprechende Landesförderungen möglich sind (österreichweit allerdings unterschiedlich), dazu kostenlose Optionen über das Programm „Lehre mit Matura" (für Lehrlinge in Ausbildung)
  • Eigenständiger Bildungsabschluss, der am Arbeitsmarkt verwertbar ist (betrieblicher Aufstieg) und gleichzeitig den Zugang zu allen höheren (postsekundären/ tertiären) Bildungswegen ermöglicht
  • Möglichkeit der Zulassung unabhängig von der Staatsbürgerschaft und damit sinnvolles inklusives Potential angesichts der Entwicklung zur Migrationsgesellschaft

 

Die Reformbedarfe für diesen Bildungsweg liegen demgegenüber auf den Ebenen, welche die weitere Verbreiterung der Zulassung, nachvollziehbarere und flexiblere Handhabung der BRP durch die Behörden und öffentliche Schulen sowie bessere und gerechtere finanzielle Förderungen betreffen. Reformen sollte daher an den folgenden Punkten ansetzen:

 

  • Verbreiterung der Zulassung zur BRP durch ein flexibleres System, welches beispielsweise auch im Ausland erworbene Abschlüsse berücksichtigt
  • Administrative Vereinfachungen wie Ermöglichung eines nachträglichen Wechsels der Prüfungskommission, des Prüfungsmodus (Lebende Fremdsprache) und/oder des Fachbereichs
  • Vereinheitlichung und Erweiterung der Förderung der BRP insbesondere im Hinblick auf benachteiligte Zielgruppen (Programme analog zur „Lehre mit Matura" für den BMS-Bereich, und/oder Stipendienoptionen analog zur SBP)
  • Freie Wahl des Fachbereichs aus einem Korb stark nachgefragter bzw. arbeitsmarkt- und bildungspolitisch besonders relevanter Fachbereiche sowie Neuordnung der Fachbereichsliste. Die aktuelle Fachbereichsliste ist veraltet, schafft Rechtsunsicherheit und schränkt die Teilnehmenden erheblich in ihrer weiteren Planung ein.
  • Verbesserung der wechselseitigen Anrechenbarkeit von Teilprüfungen der BRP und SBP auf Basis einer Reform der SBP, beide Bildungsgänge könnten komplementäre Aufgaben innerhalb einer systemischen Angleichung übernehmen
  • Garantierte Möglichkeit, alle vier Teilprüfungen nach dem jeweiligen BRP-Curriculum ablegen zu können bzw. Übertragung der Prüfungskompetenz für alle vier Teilprüfungen an die Erwachsenbildung

Weitere Informationen

Links

Literatur

  • Archan/Schlögl (2007): Von der Lehre zur postsekundären Bildung. Eine Studie und Modelle zur Durchlässigkeit im österreichischen Bildungssystem. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. (ibw, öibf)
    »Link.
  • BMB, Leitfaden für die kompetenzorientierte Reifeprüfung bis 2017/ Deutsch.
  • BMB, Leitfaden für die kompetenzorientierte Reifeprüfung bis 2017/ BRP Englisch
    »Link.
  • BMB, Leitfaden für die kompetenzorientierte Reifeprüfung bis 2017/ BRP Mathematik
    »Link.
  • Klimmer/Schlögl/Neubauer (2006): Die Berufsreifeprüfung – Höherqualifizierung für den beruflichen Aufstieg oder für den Umstieg? Materialien zur Erwachsenenbildung, Nr. 3 / 2006 (ibw, öibf)
    »Link.
  • Klimmer/Schlögl/Neubauer (2009): Berufsreifeprüfung, Aktualisierung von Vorbereitungsangeboten, TeilnehmerInnen- und AbsolventInnenzahlen
    »Link.
  • Lachmayr/ Neubauer (2010): Studierende mit Berufsreifeprüfung an Universitäten und hochschulischen Einrichtungen mit Erhebungsschwerpunkt Wien (öibf)
    »Link.
  • Lachmayr/ Litschel (2014): Vielfalt in der Berufsreifeprüfung. Gedanken - Fragen - Antworten - Beispiele. (öibf).
    »Link.
  • Schwabe-Ruck/ Schlögl (2014): Gleichwertig aber nicht gleichartig? Bildungshistorische Perspektiven auf berufsbezogene Wege an die Hochschule in Deutschland und Österreich. Magazin Erwachsenenbildung.at. Das Fachmedium für Forschung, Praxis und Diskurs, (Ausgabe 21), 05/1-15. Druck-Version: Books on Demand GmbH: Norderstedt.
    »Link.