Externistenreifeprüfung
Die Externistenreifeprüfung ("Externistenprüfung" laut Schulunterrichtsgesetz) ist eine weitere Art, auf dem zweiten Bildungsweg die Hochschulreife zu erhalten. Die Externistenprüfung verleiht den AbsolventInnen dieselben Studien- und sonstigen Berechtigungen wie ein an einer Schule erworbenes Reifezeugnis des gleichen Typs der allgemeinbildenden höheren Schule. Häufig werden solche Prüfungen von AbsolventInnen einer Privatschule abgelegt.
Voraussetzungen für die Externistenreifeprüfung
- positiver Abschluss der 8. Schulstufe
Dazu berechtigt die Externistenreifeprüfung
- Allgemeine Berechtigung zum Studium an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs (Studienwechsel möglich)
- Berechtigung für den gehobenen Dienst in der Verwaltung
- Berufliche und gewerbliche Berechtigung im BHS-Bereich (Berufsbildende Höhere Schulen), sofern die erforderlichen Praktika in Betrieben absolviert wurden
Ansuchen um Zulassung zur Externistenreifeprüfung
Das Zulassungsansuchen ist beim jeweiligen Landesschulrat beziehungsweise Stadtschulrat für Wien einzubringen.
Prüfungsfächer
Die Anforderungen richten sich nach dem jeweiligen Schultyp.
Im Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie siht die Regelung so aus:
Es gibt dreizehn Pflichtgegenstände, davon kommen vier zur Reifeprüfung, sowie zwei Wahlpflichtgegenstände (Pflichtgegenstände: Deutsch, 1. lebende Fremdsprache, Latein oder 2. lebende Fremdsprache, Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde, Mathematik, Biologie und Umweltkunde, Chemie, Physik, Psychologie und Philosophie, Informatik, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung).
Prüfungsvorbereitung
Zur Vorbereitung auf die Externistenprüfung werden den TeilnehmerInnen Kurse von den Volkshochschulen und den diversen Privatschulen angeboten.
Dauer der Prüfungsvorbereitung
Die Dauer der Prüfungsvorbereitung dauert je nach Vorkenntnissen zwei bis drei Jahre.
Stipendien
Ein Stipendienbezug ist leider nicht möglich.
Ergänzungsprüfungen
Zusätzlich kann es notwendig sein, Ergänzungsprüfungen zu absolvieren. Das hängt vom Lehrplan ab, nach dem die TeilnehmerInnen die Externistenprüfung absolviert haben, aber auch vom gewählten Universitätsstudium. Beispielsweise muss für Jus oder Medizin zusätzlich das Latinum gemacht werden, wenn Latein nicht als Fremdsprache absolviert wurde.