Was ist Erwachsenenbildung?

Foto: CC BY, CONEDU / Schnepfleitner, auf erwachsenenbildung.at

Erwachsenenbildung umfasst das Lehren und Lernen von Erwachsenen. Lernangebote finden in formalen, nicht-formalen und informellen Bildungskontexten statt.

In Österreich werden die Begriffe „Erwachsenenbildung“ und „Weiterbildung“ häufig synonym verwendet. Weiterbildung fokussiert stärker auf berufsbezogene Inhalte, während Erwachsenenbildung auch allgemeinbildende, kulturelle und politische Lernprozesse umfasst. Die Angebote der Erwachsenenbildung beinhalten nicht-formale Bildung sowie die Schaffung von Möglichkeiten zum informellen selbstorganisierten Lernen. Als formale Bildung findet sich Erwachsenenbildung vor allem in Angeboten und Kooperationen mit Schulen, Universitäten und Fachhochschulen. Formal anerkannt ist unter anderem der erwachsenengerechte Pflichtschulabschluss, sowie auch im Nationalen Qualifikationsrahmen anerkannte Abschlüsse, die bei Einrichtungen der Erwachsenenbildung erworben werden können.

Erwachsenenbildung ist Teil des lebensbegleitenden bzw. lebenslangen Lernens und richtet sich an Erwachsene, die zuvor eine erste Bildungsphase von unterschiedlicher Dauer und unabhängig vom erreichten Niveau durchlaufen haben. Gemessen an den Teilnahmezahlen ist die Erwachsenenbildung der größte Bildungsbereich. Die interaktive Grafik zum Bildungssystem in Österreich des OeAD (Österreichs Agentur für Bildung und Internationalisierung) zeigt wie Erwachsenenbildung eingeordnet wird. 

Erwachsenenbildung zielt auf die kontinuierliche Verbesserung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen ab. Sie wirkt sich positiv auf politische Teilhabe, gesellschaftliches Zusammenleben, berufliche Leistungsfähigkeit und die persönliche Entwicklung aus.

Neben den Lehr- und Lernprozessen von Erwachsenen ist auch der Zugang zum lebensbegleitenden Lernen eine zentrale Aufgabe der Erwachsenenbildung. Dazu zählen unter anderem die Bildungsinformation und Bildungsberatung oder die Vermittlung von Basisbildung und Grundkompetenzen. 

Wesentlich für Bildungsangeboten für Erwachsene ist der erwachsenengerechte Zugang. In der Lehre rücken somit die Lebenserfahrungen, Zukunftsentwürfe und Bedürfnisse der Lernenden in den Mittelpunkt.

Erwachsenenbildung als Beruf

Erwachsenenbildner*innen sind in Lehr-, Beratungs-, Management- und Bibliotheksfunktionen aktiv. Sie übernehmen Verantwortung in der Bildungsplanung, Kursleitung, Kompetenzentwicklung und Begleitung von Lernprozessen. Viele davon haben als Quereinsteiger*innen aus unterschiedlichsten Ursprungsberufen ihren Weg in die Erwachsenenbildung gefunden, und sich durch reflektierte Praxis und Weiterbildung professionalisiert. Die Weiterbildungsakademie (wba) zertifiziert Erfahrung und Kompetenz von Erwachsenenbildner*innen, und erhebt den vielfältigen Kompetenzerwerb damit zur anerkannten Qualifikation.

Wissenschaft und Studium

Die Erwachsenenbildungsforschung behandelt Themen wie Professionalisierung, Programmgestaltung und Institutionalisierung. Universitäre Masterstudiengänge in Klagenfurt und Graz bereiten gezielt auf pädagogische und wissenschaftliche Aufgaben in der Erwachsenenbildung vor.

Im Zuge der Entwicklung des Österreichischen Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung „Ö-Cert“ hat die Erwachsenenbildungsforscherin Elke Gruber 2013 folgende Definition entwickelt und veröffentlicht, die bis heute gültig ist. (Quelle: Grundsatzpapier der Ö-Cert Akkreditierungsgruppe 2013)

Was ist Erwachsenenbildung? Definition und Gegenstandsbestimmung

Autorin: Elke Gruber 2013

Viele Indizien weisen darauf hin, dass die Erwachsenenbildung der größte, ausdifferenzierteste und sich am stärksten wandelnde Bildungsbereich Österreichs ist. Erwachsenenbildung ist in jedem Fall ein quantitativ und qualitativ eigenständiges System - sie ist aber auch eine Form von Handlung, die lehrende, trainierende, Gruppen begleitende und leitende, berufspädagogische und beratende Tätigkeiten sowie Tätigkeiten des Bildungsmanagements oder des Bibliothekswesens umfasst. Neben dieser Praxis bezeichnet Erwachsenenbildung auch eine Theorie und Wissenschaftsdisziplin: die des Lehrens und Lernens von und mit Erwachsenen.

Insgesamt geht es bei der Definition von Erwachsenenbildung um ein Austarieren zwischen erwünschter Offenheit und notwendiger Grenzziehungen - gegen falsche Einengungen, aber auch gegen eine unverbindliche Beliebigkeit. Und: letztendlich unterliegt jede Begriffsbestimmung - auch die der Erwachsenenbildung - einer Auslegung.

Erwachsenenbildung heute weiter gefasst und komplexer als früher

Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union setzte sich auch hierzulande die Sichtweise durch, dass Erwachsenenbildung ein Teil des Prozesses des lebenslangen Lernens ist. Dadurch werden die Zieldefinitionen von Erwachsenenbildung zeitlich, örtlich, inhaltlich und organisatorisch weiter gefasst als in vergangenen Epochen. Aber auch der Begriff des/der Erwachsenen ist aufgrund der Ausdifferenzierung in unterschiedliche Statuspassagen (von jungen Erwachsenen bis hin zu Hochbetagten) viel unbestimmter und komplexer als früher. Expansion, Vielfalt, Entgrenzung und Mehrdeutigkeiten einerseits sowie eine neue Steuerungspolitik, Internationalisierung, Verbraucherschutz und Verrechtlichung andererseits lassen das Bedürfnis und die Notwendigkeit steigen, die Grenzen von Erwachsenenbildung wieder schärfer zu ziehen und eine verbindliche Definition von Erwachsenenbildung im Rahmen des lebenslangen Lernens festzulegen.

Förderungsgesetz von 1973 als Definitionsgrundlage

Eine verlässliche Grundlage für die Definition von Erwachsenenbildung bildet nach wie vor das Bundesgesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171//1973.

Einfluss auf die Begriffsbestimmung

Aus der Zusammenschau dieser Bestimmungen geht klar hervor:

  • dass der Gesetzgeber Erwachsenenbildung breit definiert und nur wenige ganz konkrete Ausschlusskriterien benennt;
  • dass der Status des Erwachsenen nicht anhand eines rechnerischen Alters, sondern durch eine klare Grenze zwischen Statuspassagen (Ende Schulbildung bzw. Berufsausbildung/Beginn Erwachsenenbildung) bestimmt wird;
  • dass die Definition von Erwachsenenbildung über ein instrumentelles Lernverständnis und eine reine Anpassungsqualifizierung weit hinaus geht und im Rückgriff auf den Bildungsbegriff und dessen Werthaltungen und Orientierungen die Entwicklung der Persönlichkeit sowie die Gestaltung der Gesellschaft in den Blick nimmt und
  • gleichzeitig ist sie damit auch anschlussfähig für die wechselnden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Anforderungen und Entwicklungen der Zukunft.

Erwachsenenbildung und Weiterbildung als synonyme Begriffe

Die Definition in Paragraph 1 Abs. 2 im Förderungsgesetz rechtfertigt es, Erwachsenenbildung und Weiterbildung gleichzusetzen und die Begriffe synonym zu verwenden.

Aktuelle österreichische Entwicklungen schaffen weitere Definitionsgrundlagen

Seit 2011 wird der Erwachsenenbildungsbegriff durch die sg. 15a-Vereinbarungen (Bund-Länder-Vereinbarungen) und den Qualitätsrahmen Ö-Cert neu diskutiert. Diese Entwicklungen machten es notwendig, Grundvoraussetzungen zu definieren, wann eine Einrichtung als Einrichtung der Erwachsenenbildung gilt.

Mit der Einführung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung (Ö-Cert) erfolgte 2011 ein weiterer Schritt zu einer rechtlich relevanten Definition von Erwachsenenbildung. Leitend für die Begriffsbestimmungen waren neben der Definition im Förderungsgesetz und den in einer aufklärerischen Tradition stehenden Bildungs- und Erwachsenenbildungsbegriffen des deutschen Sprachraumes vor allem aktuelle europäische Begrifflichkeiten. Im Rahmen einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern wurden erstmals für Österreich Grundvoraussetzungen definiert, anhand derer eine begründete Einschätzung vorgenommen werden kann, wann es sich bei einer Organisation um eine Erwachsenenbildungseinrichtung handelt. Die Liste der Grundvoraussetzungen ist nicht als "Checkliste" konzipiert, von der ein gewisser Grad an Punkten positiv zu erfüllen ist, sondern es wird eine integrierte Gesamtbeurteilung getroffen.

Allgemeine Kriterien

Absatz A, Allgemeine Grundvoraussetzungen - Leitende Paradigmen der Erwachsenenbildungseinrichtung, umfasst ein Bündel an Definitionen, die in engster Verbindung zum Begriff der Erwachsenenbildung stehen:

  • Grundlegende Bildungsphilosophie: Bildung hat einen eigenen Wert in allen Lebensphasen. Sie wirkt sich positiv auf politische Teilhabe, gesellschaftliches Zusammenleben, berufliche Leistungsfähigkeit und die persönliche Identität aus. Bildung ist mehr als instrumentelles Lernen, als Qualifizierung und Schulung.
  • Lebenslange Lernen: Lebenslanges Lernen umfasst alles formale, nicht-formale und informelle Lernen an verschiedenen Lernorten von der Kindheit bis einschließlich der Phase des Ruhestands. Lebenslanges Lernen wird definiert als jede zielgerichtete Lerntätigkeit, die einer kontinuierlichen Verbesserung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen dient. Dabei wird "Lernen" verstanden als Verarbeiten von Informationen und Erfahrungen zu Kenntnissen, Einsichten und Kompetenzen.
  • Erwachsenenbildung/Weiterbildung: Die Erwachsenenbildung (synonym: Weiterbildung) umfasst alle Formen des formalen, nicht-formalen und zielgerichteten informellen Lernens durch Erwachsene nach Beendigung einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase unabhängig von dem in diesem Prozess erreichten Niveau.
  • Erwachsenenbildung/Weiterbildung umfasst alle beruflichen, allgemeinbildenden, politischen und kulturellen Lehr- und Lernprozesse für Erwachsene, die im öffentlichen, privaten und wirtschaftlichen Kontext von anderen und/oder selbst gesteuert werden.
  • Erwachsenenbildnerisches Handeln basiert auf bildungspolitischen Strategien und gesellschaftlicher Verantwortung, Organisationsstrukturen sowie rechtlichen und finanziellen Grundlagen.
  • Anbieterdefinition: Als Anbieter von Erwachsenenbildung/Weiterbildung gelten alle Organisationsformen (Vereine, Unternehmen, Institutionen, koordinierende Organisationen von Netzwerken und Kooperationen), die Erwachsenenbildung/Weiterbildung im Sinne der oben genannten Definition anbieten.

Weitere Kriterien

Weitere organisations- und angebotsbezogene Grundvoraussetzungen sowie Grundvoraussetzungen hinsichtlich ethischer und demokratischer Prinzipien enthalten - als Konkretisierung der allgemeinen Grundvoraussetzungen - eine demonstrative Aufzählung von Segmenten und Kriterien ("Kriterienkatalog"), die zu erfüllen sind, um als Erwachsenenbildungseinrichtung laut Ö-Cert anerkannt zu werden.

Literatur und Quellen