Der Kopenhagen-Prozess
Der Kopenhagen-Prozess bezeichnet die Entwicklung einer engeren europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Eine Abschlusserklärung der europäischen Bildungsminister*innen bei der Konferenz von Kopenhangen bildete dazu den Auftakt.
Im November 2002, zwei Jahre nach dem Memorandum über Lebenslanges Lernen, verabschiedeten 31 europäische Bildungsminister*innen die Abschlusserklärung der Konferenz von Kopenhagen zur engeren europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf Grundlage des Gipfels in Lissabon. Diese bildete den Auftakt zum sogenannten Kopenhagen-Prozess mit folgenden Zielsetzungen:
- Kooperationen und Mobilitäten stärken und ausbauen,
- Transparenz von beruflicher Aus- und Weiterbildung fördern,
- Informationsaustausch auf allen Ebenen stärken,
- Vergleichbarkeit, Transferierbarkeit, und Anerkennung von Kompetenzen und /oder Qualifikationen mittels Referenz-Niveaus und eines Credit-Transfer-Systems fördern,
- Sozialpartner verstärkt einbinden,
- Prinzipien zur Validierung non formalen und informellen Lernens etablieren,
- Kooperation in der Qualitätssicherung fördern,
- pädagogische Bedürfnisse von Lehrer*innen/Ausbildner*innen beachten.
Kerninhalte der Umsetzung der Ziele von Kopenhagen waren:
- die Einführung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET)
- die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards für Europa sowie
- die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen, um die Mobilität in Europa zu erleichtern.
Die vorerst zweijährliche Überprüfung der Zielerreichung basiert auf der Offenen Methode der Koordinierung (OMK).
Weitere Informationen
- Zusammenfassung der Abschlusserklärung der Konferenz von Kopenhagen
- Memorandum über Lebenslanges Lernen
- Europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET), Europäisches Parlament und Rat der EU (2009)