Der Kopenhagen-Prozess

Mit Beiträgen von Birgit Aschemann, Rainer Schabereiter und Sylvia Amann. Redaktion: CONEDU | CC BY 4.0 Aschemann 2016/2018, Schabereiter 2022

Der Kopenhagen-Prozess bezeichnet die Entwicklung einer engeren europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Eine Abschlusserklärung der europäischen Bildungsminister*innen bei der Konferenz von Kopenhangen bildete dazu den Auftakt.

Im November 2002, zwei Jahre nach dem Memorandum über Lebenslanges Lernen, verabschiedeten 31 europäische Bildungsminister*innen die Abschlusserklärung der Konferenz von Kopenhagen zur engeren europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf Grundlage des Gipfels in Lissabon. Diese bildete den Auftakt zum sogenannten Kopenhagen-Prozess mit folgenden  Zielsetzungen:

  • Kooperationen und Mobilitäten stärken und ausbauen,
  • Transparenz von beruflicher Aus- und Weiterbildung fördern,
  • Informationsaustausch auf allen Ebenen stärken,
  • Vergleichbarkeit, Transferierbarkeit, und Anerkennung von Kompetenzen und /oder Qualifikationen mittels Referenz-Niveaus und eines Credit-Transfer-Systems fördern,
  • Sozialpartner verstärkt einbinden,
  • Prinzipien zur Validierung non formalen und informellen Lernens etablieren,
  • Kooperation in der Qualitätssicherung fördern,
  • pädagogische Bedürfnisse von Lehrer*innen/Ausbildner*innen beachten.

 

Kerninhalte der Umsetzung der Ziele von Kopenhagen waren:

  • die Einführung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET)
  • die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards für Europa sowie
  • die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen, um die Mobilität in Europa zu erleichtern.

 

Die vorerst zweijährliche Überprüfung der Zielerreichung basiert auf der Offenen Methode der Koordinierung (OMK).

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