Aktuelle österreichische Entwicklungen schaffen weitere Definitionsgrundlagen
Allgemeine Kriterien
- Grundlegende Bildungsphilosophie: Bildung hat einen eigenen Wert in allen Lebensphasen. Sie wirkt sich positiv auf politische Teilhabe, gesellschaftliches Zusammenleben, berufliche Leistungsfähigkeit und die persönliche Identität aus. Bildung ist mehr als instrumentelles Lernen, als Qualifizierung und Schulung.
- Lebenslange Lernen: Lebenslanges Lernen umfasst alles formale, nicht-formale und informelle Lernen an verschiedenen Lernorten von der Kindheit bis einschließlich der Phase des Ruhestands. Lebenslanges Lernen wird definiert als jede zielgerichtete Lerntätigkeit, die einer kontinuierlichen Verbesserung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen dient. Dabei wird "Lernen" verstanden als Verarbeiten von Informationen und Erfahrungen zu Kenntnissen, Einsichten und Kompetenzen.
- Erwachsenenbildung/Weiterbildung: Die Erwachsenenbildung (synonym: Weiterbildung) umfasst alle Formen des formalen, nicht-formalen und zielgerichteten informellen Lernens durch Erwachsene nach Beendigung einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase unabhängig von dem in diesem Prozess erreichten Niveau.
- Erwachsenenbildung/Weiterbildung umfasst alle beruflichen, allgemeinbildenden, politischen und kulturellen Lehr- und Lernprozesse für Erwachsene, die im öffentlichen, privaten und wirtschaftlichen Kontext von anderen und/oder selbst gesteuert werden.
- Erwachsenenbildnerisches Handeln basiert auf bildungspolitischen Strategien und gesellschaftlicher Verantwortung, Organisationsstrukturen sowie rechtlichen und finanziellen Grundlagen.
- Anbieterdefinition: Als Anbieter von Erwachsenenbildung/Weiterbildung gelten alle Organisationsformen (Vereine, Unternehmen, Institutionen, koordinierende Organisationen von Netzwerken und Kooperationen), die Erwachsenenbildung/Weiterbildung im Sinne der oben genannten Definition anbieten.
Weitere Kriterien
Weitere organisations- und angebotsbezogene Grundvoraussetzungen sowie Grundvoraussetzungen hinsichtlich ethischer und demokratischer Prinzipien enthalten - als Konkretisierung der allgemeinen Grundvoraussetzungen - eine demonstrative Aufzählung von Segmenten und Kriterien ("Kriterienkatalog"), die zu erfüllen sind, um als Erwachsenenbildungseinrichtung laut Ö-Cert anerkannt zu werden.
Weitere Informationen
- Ö-Cert Grundvoraussetzungen
- Themendossier Lebenslanges Lernen
- Elke Gruber, Andreas Maschinda, Josef Schlager: Der Begriff der "Erwachsenenbildung" im ASVG. Zeitschrift ASoK (Arbeits- und Sozialrechts-Kartei), Ausgabe vom 20. April 2012, Linde-Verlag