Aktuelle österreichische Entwicklungen schaffen weitere Definitionsgrundlagen

Elke Gruber (2013)
Seit 2011 wird der Erwachsenenbildungsbegriff durch die sg. 15a-Vereinbarungen (Bund-Länder-Vereinbarungen) und den Qualitätsrahmen Ö-Cert neu diskutiert. Diese Entwicklungen machten es notwendig, Grundvoraussetzungen zu definieren, wann eine Einrichtung als Einrichtung der Erwachsenenbildung gilt.

Mit der Einführung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung (Ö-Cert) erfolgte 2011 ein weiterer Schritt zu einer rechtlich relevanten Definition von Erwachsenenbildung. Leitend für die Begriffsbestimmungen waren neben der Definition im Förderungsgesetz und den in einer aufklärerischen Tradition stehenden Bildungs- und Erwachsenenbildungsbegriffen des deutschen Sprachraumes vor allem aktuelle europäische Begrifflichkeiten. Im Rahmen einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern wurden erstmals für Österreich Grundvoraussetzungen definiert, anhand derer eine begründete Einschätzung vorgenommen werden kann, wann es sich bei einer Organisation um eine Erwachsenenbildungseinrichtung handelt. Die Liste der Grundvoraussetzungen ist nicht als "Checkliste" konzipiert, von der ein gewisser Grad an Punkten positiv zu erfüllen ist, sondern es wird eine integrierte Gesamtbeurteilung getroffen.

Allgemeine Kriterien

Absatz A, Allgemeine Grundvoraussetzungen - Leitende Paradigmen der Erwachsenenbildungseinrichtung, umfasst ein Bündel an Definitionen, die in engster Verbindung zum Begriff der Erwachsenenbildung stehen:

  • Grundlegende Bildungsphilosophie: Bildung hat einen eigenen Wert in allen Lebensphasen. Sie wirkt sich positiv auf politische Teilhabe, gesellschaftliches Zusammenleben, berufliche Leistungsfähigkeit und die persönliche Identität aus. Bildung ist mehr als instrumentelles Lernen, als Qualifizierung und Schulung.
  • Lebenslange Lernen: Lebenslanges Lernen umfasst alles formale, nicht-formale und informelle Lernen an verschiedenen Lernorten von der Kindheit bis einschließlich der Phase des Ruhestands. Lebenslanges Lernen wird definiert als jede zielgerichtete Lerntätigkeit, die einer kontinuierlichen Verbesserung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen dient. Dabei wird "Lernen" verstanden als Verarbeiten von Informationen und Erfahrungen zu Kenntnissen, Einsichten und Kompetenzen.
  • Erwachsenenbildung/Weiterbildung: Die Erwachsenenbildung (synonym: Weiterbildung) umfasst alle Formen des formalen, nicht-formalen und zielgerichteten informellen Lernens durch Erwachsene nach Beendigung einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase unabhängig von dem in diesem Prozess erreichten Niveau.
  • Erwachsenenbildung/Weiterbildung umfasst alle beruflichen, allgemeinbildenden, politischen und kulturellen Lehr- und Lernprozesse für Erwachsene, die im öffentlichen, privaten und wirtschaftlichen Kontext von anderen und/oder selbst gesteuert werden.
  • Erwachsenenbildnerisches Handeln basiert auf bildungspolitischen Strategien und gesellschaftlicher Verantwortung, Organisationsstrukturen sowie rechtlichen und finanziellen Grundlagen.
  • Anbieterdefinition: Als Anbieter von Erwachsenenbildung/Weiterbildung gelten alle Organisationsformen (Vereine, Unternehmen, Institutionen, koordinierende Organisationen von Netzwerken und Kooperationen), die Erwachsenenbildung/Weiterbildung im Sinne der oben genannten Definition anbieten.

Weitere Kriterien

Weitere organisations- und angebotsbezogene Grundvoraussetzungen sowie Grundvoraussetzungen hinsichtlich ethischer und demokratischer Prinzipien enthalten - als Konkretisierung der allgemeinen Grundvoraussetzungen - eine demonstrative Aufzählung von Segmenten und Kriterien ("Kriterienkatalog"), die zu erfüllen sind, um als Erwachsenenbildungseinrichtung laut Ö-Cert anerkannt zu werden.

 

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