Geschichte und rechtliche Grundlagen von Gender Mainstreaming

Heinz Baumann (2006); aktualisiert und ergänzt: Surur Abdul-Hussain (2014)

Die Geschichte von Gender Mainstreaming steht in einer langen Tradition internationaler Gleichstellungsolitik für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Gender Mainstreaming ist auf feministische Frauenbewegungen und den internationalen Einsatz für Menschenrechte zurückzuführen. Die konkrete Geschichte reicht von der Weltfrauenkonferenz 1985 bis in die europäische Gegenwart. Auf diesem Weg ist klar geworden, dass Geschlechterdemokratie alle Politikfelder berührt.

 

International

1985: Auf der dritten Weltfrauenkonferenz in Nairobi werden die Rechte von Frauen und ihre Rolle in der Entwicklungszusammenarbeit diskutiert. Gender Mainstreaming wird hier als neue Strategie für Gleichstellungspolitik vorgestellt.


1987: Die Kommission der Vereinten Nationen über die Rechte der Frau fordert alle Organe der Vereinten Nationen auf, ein umfassendes politisches Konzept für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu entwickeln. Dieses soll in alle Ziele, Programme und Dokumente übernommen werden.


1995: Auf der vierten Weltfrauenkonferenz in Peking wird das neue Konzept der Gleichstellungsförderung als Querschnittsthema bekräftigt. Gender Mainstreaming wird in der Folge ein wichtiger Ansatz der europäischen Gleichstellungspolitik. Für die Vereinten Nationen ist die Beachtung und Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes bezüglich aller Maßnahmen und Programme verpflichtend. Die Überprüfung, wie die Vorgaben eingehalten werden, nimmt die Division for the Advancement of Women (DAW) vor. Bei den monatlichen Arbeitstreffen der UN-Abteilungsleiter_innen mit dem UN-Generalsekretär steht die Umsetzung von Gender Mainstreaming als verpflichtender Besprechungspunkt auf der Tagesordnung. Der UN-Generalsekretär berichtet regelmäßig der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen über die Implementierung von Gender Mainstreaming. In allen Resolutionen der Vereinten Nationen werden Geschlechterfragen benannt.


Die zentrale internationale rechtliche Grundlage für Gleichstellung ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Europäische Union (EU)

1996: Die Europäische Union verpflichtet sich in der Mitteilung über die "Einbindung der Chancengleichheit für Frauen und Männer in sämtliche politische Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft" zur Umsetzung von Gender Mainstreaming als zentrale Strategie europäischer Gleichstellungspolitik. Im Vertrag von Amsterdam (der 1999 in Kraft tritt) wird das Prinzip Gender Mainstreaming auf europäischer Ebene verankert:

 

  • Vertrag von Amsterdam, Artikel 2: "Die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen ist eine der Aufgaben der Europäischen Gemeinschaft."
  • Vertrag von Amsterdam, Artikel 3, Absatz 2: "Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten (Anm.: den gemeinschaftlich geregelten Bereichen, wie beispielsweise Handelspolitik, Forschung und technologische Entwicklung, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt) wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern."

 

1999: Mit der Ratifikation des Amsterdamer Vertrages werden alle Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, die Chancengleichheit der Geschlechter als Ziel in sämtlichen Bereichen der Politik und Gesellschaft zu verankern. Mittels Strukturfonds-Verordnung und des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden Geldmittel aus dem EU-Topf für die Förderperiode 2000-2006 an die Umsetzung von Gender-Mainstreaming-Maßnahmen gekoppelt. In Österreich wird Gender Mainstreaming 1999 erstmals als unabdingbare Voraussetzung im Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung (NAP) eingeführt. Hierbei ist die Verminderung von geschlechterspezifischer Diskriminierung am Arbeitsmarkt ein umfassender Ansatz und Gender Mainstreaming die Strategie der Wahl.
Auf EU-Ebene bildet die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention) den grundlegenden Rechtsrahmen.

Österreich

1993: Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG; BGBl. Nr. 100/1993 idgF) wird verabschiedet. Es regelt die Gleichbehandlung aufgrund von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung im Bundesdienst. Das B-GlBG wurde mittlerweile bereits mehrfach novelliert. Die wichtigsten Änderungen in den Jahren 2010 und 2011 betrafen die Erhöhung der Frauenquote von 40% auf 45% sowie die Einführung von Einkommensberichten des Bundes.

  • Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, § 3: Ziel dieses Hauptstückes ist die Gleichstellung von Frauen und Männern.

 

1998: Der Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes verbietet jede Form der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts.

  • Bundes-Verfassungsgesetz, Artikel 7, Absatz 2: "Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere zur Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig."

 

2000: Ministerratsbeschluss über die Einrichtung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming (IMAG GM).

 

2002: Ministerratsbeschluss über ein Arbeitsprogramm zur Umsetzung von Gender Mainstreaming.

 

2004: Ministerratsbeschluss zur Forcierung der Anwendung von Gender Mainstreaming: Vor allem Formulierung von Metazielen, Selbstverpflichtung zur Einrichtung von Gender-Mainstreaming-Arbeitsgruppen und Durchführung von Gender-Mainstreaming-Projekten in allen Ressorts.

 

2004: Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG; BGBl. I Nr. 66/2004 idgF) wird verabschiedet. Es regelt die Gleichbehandlung auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, des Alters, der Religion oder Weltanschauung und der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt. Darüber hinaus umfasst es die Gleichbehandlung beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen auf Grund des Geschlechts und der ethnischen Zugehörigkeit.

 

Seit 1. März 2011 sind verpflichtende betriebsinterne Einkommensberichte in der Privatwirtschaft eingeführt. In einem ersten Schritt müssen ab 2011 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter_innen einen Einkommensbericht erstellen. In den Folgejahren soll die Bestimmung auch auf kleinere Unternehmen ausgeweitet werden.

 

2008: Ministerratsbeschluss über die Anwendung der Leitfäden für Gender Mainstreaming in der Legistik (2007) und für Gender Budgeting (mittlerweile als 2. Auflage aus dem Jahr 2011) zur Integration von Gender Mainstreaming in das routinemäßige Verwaltungshandeln.


2011: Ministerratsbeschluss zur nachhaltigen Umsetzung von Gender Mainstreaming in fünf zentralen Bereichen: strukturelle Verankerung;  geschlechtsspezifische Datenerhebung; Legistik, Förderwesen, Beschaffungswesen; Schulungen und Information.

Gender Mainstreaming in der Erwachsenenbildung in Österreich

Mit der Ratifikation des Amsterdamer Vertrags 1999 besteht auch in Österreich Handlungsbedarf für die Umsetzung von Gender Mainstreaming. In dieser Anfangszeit von Gender Mainstreaming waren drei Institutionen federführend. Auf sie sind zahlreiche Gender-Mainstreaming-Aktivitäten in der österreichischen Erwachsenenbildung zurückzuführen: das Arbeitsmarktservice Österreich (AMS Österreich), das Bundesministerium für Bildung und Frauen (BMBF) und die Koordinationsstelle für Gender Mainstreaming im Europäischen Sozialfonds (ESF).

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)

Das AMS Österreich hat einen ausdifferenzierten Gleichstellungsplan entwickelt, der die eigene Organisation, die Angebote und die Kooperationspartner_innen betrifft. Außerdem sind alle im Auftrag des AMS tätigen Trainer_innen zu regelmäßigen Gender- und teilweise auch Gender- und Diversityschulungen verpflichtet. Damit wurde Gender Mainstreaming für im Auftrag des AMS arbeitende Bildungseinrichtungen ein Thema. Als Hilfestellung für Trainer_innen hat das AMS eine Anleitung für Genderdidaktik veröffentlicht.

Bundesministerium für Bildung und Frauen (BMBF)

Das BMBF, vormals Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK), hat 2001 eine Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming eingerichtet, welche seitdem zahlreiche Aktivitäten anregt, fördert und unterstützt. Zu Beginn hat sich das BMBF dazu entschieden, Gender Mainstreaming in der eigenen Organisation, insbesondere in der Personalentwicklung umzusetzen. Im Bereich der Erwachsenenbildung hat das BMBF zahlreiche Pilotprojekte zur Kompetenzförderung in Auftrag gegeben. Aktuell läuft ein Pilotprojekt zu Gender Budgeting in der Erwachsenenbildung. Im Rahmen des Programms Leonardo da Vinci hat das BMBF einen Leitfaden für Projekt- und Programmverantwortliche entwickelt und veröffentlicht. Die Weiterführung der Prozesse steht an. Zudem fördert und unterstützt das BMBF viele Projekte und Initiativen im Bereich Gender Mainstreaming in der Erwachsenenbildung.

Koordinationsstelle für Gender Mainstreaming im ESF

Die GeM-Koordinationsstelle des ESF (Europäischer Sozialfonds) bestand in den Jahren 2000 bis 2007 und war ein umfassendes Beratungs-, Informations- und Entwicklungsprojekt. Seit 2007 führt das Team von L&R Sozialforschung die Aktivitäten der GeM-Koordinationsstelle im Rahmen von GEKO - Gender Kompetenz weiter. Kernaufgabe der GeM-Koordinationsstelle war die Unterstützung der Umsetzung von Gender Mainstreaming in den Maßnahmen des ESF und im weiteren Sinn in der österreichischen Arbeitsmarktpolitik. Zielgruppen der GeM-Koordinationsstelle waren unter anderem das Arbeitsmarktservice, die Bundessozialämter, verschiedene Ministerien, die Territorialen Beschäftigungspakte, die Landesverwaltungen sowie Projektträger, die arbeitsmarkt- und bildungspolitische Maßnahmen umsetzen. Zur Unterstützung der Umsetzung von Gender Mainstreaming wurden vielfältige Aktivitäten entwickelt und aufgebaut, die sich unter folgende Schwerpunkte subsumieren lassen:

 

  • Information und Wissen: Aufbereitung des Themenfeldes Gender Mainstreaming und Arbeitsmarkt auf einer eigenen GeM-Website und in zahlreichen Publikationen
  • Vernetzung und Kooperation: Vernetzung zentraler arbeitsmarkt- und gleichstellungspolitischer Akteur_innen, gemeinsamer Wissensaufbau und Entwicklung gemeinsamer Produkte zur Unterstützung
  • Beratung und Entwicklung: Entwicklung der GeM-4-Schritte-Methode und der GeM-ToolBox, Veranstaltung von GeM-Seminaren, Erarbeitung des GeM-PraxisHandbuchs, Beratungsangebot

Weitere Informationen

Weiterführende Links

Quellen

  • Arbeitsmarktservice Österreich (2014): Gleichstellung im AMS. Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern. »Link
  • Bundeskanzleramt Österreich (o.J.): Rechtliche und politische Grundlagen der Gleichstellung von Frauen und Männern in Österreich. 
  • Europäische Union (o.J.): Gleichstellung von Frauen und Männern. »Link
  • Interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming/Budgeting (2007): Bund. »Link
  • Interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming/Budgeting (2007): Vereinte Nationen/Europäische Union. 
  • L&R Sozialforschung (2014): Koordinationsstelle für Gender Mainstremaing im Europäischen Sozialfonds 2000-2007 (Beratung. 200-2007). »Link