Studienberechtigungsprüfung (SBP)

Wolfgang Brückner, John Evers, Christian Nowak, Peter Schlögl, Judith Veichtlbauer (2017)

Die Studienberechtigungsprüfung (SBP) ermöglicht den Zugang zu bestimmten Ausbildungen und Studien für Personen, die keine Reifeprüfung absolviert haben. Sie war und ist ein wichtiger Bildungsweg, um Durchlässigkeit im Bildungswesen zu gewährleisten. Diese Seite gibt einen Überblick über die folgenden Teilabschnitte:

Charakteristika

Die Studienberechtigungsprüfung (SBP) ermöglicht den Zugang zu höheren Ausbildungen und Studien für Personen, die keine Reifeprüfung (schulische Matura bzw. Berufsreifeprüfung) absolviert haben. Die SBP wird nur für ein bestimmtes Studium bzw. eine Gruppe verwandter Studien erworben, daher muss der Studienwunsch vor Beginn des Bildungswegs abgeklärt werden. Für das Ablegen einer SBP muss eine Zulassung beantragt werden, die in der Regel von der künftigen Bildungsinstitution ausgestellt wird.


Die Zulassung ist an rechtliche Auflagen gebunden, die in den jeweiligen Gesetzen etwas unterschiedlich geregelt sind (Stand Oktober 2017):

 

SBP für Universitätsstudien (§64a UG)

  • Mindestalter 20 Jahre
  • EWR-Staatsbürgerschaft bzw. Nachweis der Angehörigkeit einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung
  • berufliche oder außerberufliche studienbezogene Vorbildung

 

SBP für Pädagogische Hochschulen (ab 01.10. 2017 im Hochschulgesetz geregelt; davor: HStudberG)

 

  • Mindestalter 20 Jahre (bis 30.09.2017: 22 Jahre)
  • EWR-Staatsbürgerschaft bzw. Nachweis der Angehörigkeit einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung
  • berufliche oder außerberufliche studienbezogene Vorbildung

 

SBP für Kollegs (SCHOG §8c)

 

  • Mindestalter 22 Jahre; Personen, die einen Beruf erlernt und 4 Bildungsjahre nach dem Pflichtschulabschluss belegen können, dürfen ab 20 zugelassen werden
  • berufliche oder außerberufliche studienbezogene Vorbildung

 

SBP für Fachhochschulstudiengänge (ab 01.10.2017; FHStG)

 

  • Mindestalter 20 Jahre
  • EWR-Staatsbürgerschaft bzw. Nachweis der Angehörigkeit einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung
  • berufliche oder außerberufliche studienbezogene Vorbildung

 

Die SBP besteht aus insgesamt fünf Teilprüfungen:

 

  • Deutsch schriftlich („Aufsatz über ein allgemeines Thema")
  • 2-3 Pflichtfächer je nach angestrebtem Studium (z.B. Mathematik, Biologie, Geschichte etc.)
  • 1-2 Wahlfächer (Themen des künftigen Studiums)

 

Prüfungsfächer und -modus (schriftlich und/oder mündlich) und Prüfungsstoff wurden ursprünglich in der Studienberechtigungsverordnung (1986) geregelt. Für viele Fächer wurden verschiedene Prüfungslevels (Stoffgebiete) festgelegt. Alle späteren gesetzlichen Regelungen haben im Prinzip (meist wortident) diese Bestimmungen übernommen. Die Studienberechtigungsprüfung hat daher mittlerweile sehr veraltete „Lehrpläne", eine Adaptierung wäre dringend erforderlich.

Historische Entwicklung

Die SBP ist das traditionsreichste Instrument im heutigen 2. Bildungsweg und hat im Vergleich zur BRP eine komplexere Geschichte und Struktur. Im September 1945 wurde eine Verordnung beschlossen, welche Personen, die durch den Krieg an der Ablegung der Reifeprüfung gehindert waren, rasch einen Zugang zum Studium ermöglichen sollte. Diese „Berufsreifeprüfung" löste die früheren Begabtenprüfungen ab.


Die Prüfungen fanden an der Universität statt. Neben den allgemeinen Fächern Deutsch (Aufsatz über ein allgemeines Thema) sowie Geschichte und Geografie Österreichs waren auch Prüfungen über zwei studienbezogene Fachgebiete abzulegen und eine Literaturliste vorzulegen.

 

Die Auflagen waren:

 

  • österreichische Staatsbürgerschaft
  • mindestens 25, höchstens 45 Jahre alt
  • einschlägige berufliche oder außerberufliche Vorbildung
  • Leumundszeugnis (registrierte Nationalsozialisten waren ursprünglich für 5 Jahre gesperrt; dieser Passus wurde aber bereits im Februar 1947 fallen gelassen).

 

Im Oktober 1976 wurden „Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung" - neben der am Papier noch existierenden Berufsreifeprüfung - beschlossen. Als Mindestalter wurde 24 festgelegt und es wurden Auswahlkommissionen an den Universitäten etabliert. Diese umfassten neben Unterrichtenden an der Universität auch AbsolventInnen von Psychologie- und Pädagogik-Studium, sowie VertreterInnen von Arbeiter- und Wirtschaftskammer. Der Zugang zu Universitäten über diesen Weg wurde mit 3% gedeckelt.


Im Juni 1985 wurde das Studienberechtigungsgesetz (StudBerG) beschlossen, das sowohl die damalige Berufsreifeprüfung als auch die Vorbereitungslehrgänge für die SBP ablöste. Die Auflagen bezüglich Staatsbürgerschaft und Vorbildung blieben, das Mindestalter wurde nochmals etwas gesenkt und mit 22 Jahren festgelegt. Die Aufsatzprüfung blieb erhalten, anstelle der Geschichte und Geografie Österreichs wurden nun aber unterschiedliche Pflichtfächer für die verschiedenen Studien verlangt, mindestens eines und maximal drei. Der Rest auf die insgesamt fünf Einzelprüfungen (also 1-3) waren Wahlfächer aus dem gewählten Studium. Die Kommission an der Universität wurde um VertreterInnen der Hochschülerschaft erweitert. Auch das bis zu zweimalige Wiederholen von negativen Prüfungen war nun möglich. Im Jahr darauf (Juli 1986) wurden in der Studienberechtigungsverordnung die Pflichtfächer für die Studien, sowie Prüfungsstoff und -modalitäten geregelt.


Ab September 1990 wurde nochmals ein „Altersfenster" geöffnet: Personen, die einen Beruf erlernt hatten und 4 Bildungsjahre nach dem Pflichtschulabschluss belegen konnten, durften bereits ab 20 Jahren zugelassen werden.


Ende 1991 wurde das Studienberechtigungsgesetz erneut novelliert: bis zu 4 der 5 verlangten Prüfungen konnten nun als Abschlussprüfungen von gleichwertig anerkannten Lehrgängen bei anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung abgelegt werden. Die Anerkennung war an bestimmte Qualitätsstandards (Ausstattung, Unterrichtende, Lehrgangsverantwortliche an den Universitäten) gebunden und wurde vom Wissenschaftsministerium nach Anhörung zweier Universitäten auf jeweils fünf Jahre ausgesprochen.


Im Mai 1993 wurden im Zuge einer Schulorganisationsgesetz-Novelle (Einführung des §8c SCHOG) die damals für Personen ohne Reifeprüfung vorgeschriebenen einjährigen Vorbereitungslehrgänge für Akademien und Kollegs in Studienberechtigungsprüfungen übergeführt.


Somit gab es fortan zwei SBP-Gesetze: eine „universitäre" und eine „schulische" SBP, für die auch zwei Ressorts (Wissenschaft und Unterricht) zuständig waren. In der schulischen SBP gab und gibt es keine Auflage bezüglich Staatsbürgerschaft, die Auflagen bezüglich Alter und Vorbildung wurden vom Studienberechtigungsgesetz übernommen. Es wurde auch vorgesehen, dass Lehrgänge der Erwachsenenbildung als gleichwertig anerkannt werden können, allerdings mit anderen Auflagen als bei der universitären Studienberechtigung: das Bewilligungsverfahren ist unterschiedlich (nicht Universitäten und das Wissenschaftsministerium sind zuständig, sondern die Landesschulbehörde und das Unterrichtsministerium) und die Abschlussprüfungen sind kommissionell unter Einbeziehung der Schulen/Akademien; allerdings ohne dass dafür finanzielle Mittel vorgesehen wurden. Dies führte dazu, dass sich diese Form von gleichwertig anerkannten Lehrgängen in der Praxis nie wirklich etablieren konnte.


Im Juni 2008 - die Pädagogischen Akademien waren mittlerweile in Pädagogische Hochschulen (PHs) übergeführt worden - wurde ein drittes Gesetz zur Studienberechtigung geschaffen, das „Hochschul-Studienberechtigungsgesetz", das die SBP für PH-Studiengänge festlegt. Die Auflagen zur Zulassung wurden vom SCHOG §8c übernommen (die Pädagogischen Hochschulen liegen ja auch nicht im Verantwortungsbereich des Wissenschafts-, sondern des Unterrichtsressorts). Neu war, dass nun Meister- und Befähigungsprüfungen als Ersatz einer Wahlfachprüfung angerechnet werden konnten.


Für die Gleichwertigkeits-Anerkennung von Lehrgängen der Erwachsenenbildung wurde ein weiteres eigenes Regelwerk – mittlerweile das dritte – vorgesehen (zusätzliche Auflagen und eine andere Prüfungskommission). Auch dieses spielte – aus den gleichen Gründen wie bei der schulischen SBP – in der Praxis nie eine Rolle.

 

Im August 2009 wurde die universitäre Studienberechtigung (StudBerG) in das Universitätsgesetz (§64a) integriert (Universitätsrechts-Änderungsgesetz). Dabei kam es zu einigen wesentlichen Änderungen:

 

  • Das Mindestalter wurde generell mit 20 festgelegt, die Sonderregelung für Personen zwischen 20 und 22 Jahren fiel dadurch weg. Damit waren nun für verschiedene SBPs (für Studien an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen oder Kollegs) unterschiedliche Mindestalter vorgeschrieben.
  • Die Staatsbürgerschaft wurde auf EWR erweitert- allerdings ohne Bezug zur so genannten Personengruppenverordnung, was dazu führte, dass anerkannte Flüchtlinge oder Personen aus Drittstaaten, die schon lange hier leben, Probleme bei der Zulassung zur SBP bekamen.
  • Die SBP wird nun für eine Gruppe verwandter Studien erworben und
  • Meister- und Befähigungsprüfungen ersetzen eine Wahlfachprüfung.

 

Eine grundlegende Änderung besteht darin, dass der §64a des Universitätsgesetzes einen Rahmen regelt, innerhalb dessen einzelne Rektorate verordnen, welche Pflichtfächer für Studiengruppen vorgeschrieben werden und auch wie der Prüfungsstoff und die Prüfungsmodalitäten sind. Festgeschrieben wurde nur die deutsche Aufsatz-Prüfung und dass insgesamt maximal 5 Prüfungen (und davon maximal 2 Wahlfächer) vorgeschrieben werden dürfen. Mit dem Auslaufen des Studienberechtigungsgesetzes sind auch die vom Ministerium zuvor als gleichwertig anerkannten Lehrgänge der Erwachsenenbildung ausgelaufen.


Nunmehr liegt die Anerkennung von Prüfungen außerhalb der Universität in der Entscheidung jedes einzelnen Rektorats. Wesentliche Teile der universitären SBP wurden damit vom Bund in den Kompetenzbereich der einzelnen Universitäten verlegt. Nicht ganz überraschend hat dies mittlerweile zu sehr unterschiedlichen Situationen an verschiedenen Universitäten in Österreich geführt, sowohl was die verlangten Prüfungsfächer als auch die Anerkennung von Abschlussprüfungen von Lehrgängen der Erwachsenenbildung betrifft.


Im Juni 2017 wurden einige wesentliche gesetzliche Änderungen beschlossen, die Studienberechtigungsprüfungen für Universitätsstudien, Fachhochschulstudiengänge und Studien an Pädagogischen Hochschulen betreffen und mit 1.Oktober 2017 in Kraft treten. Die rechtlichen Auflagen für die Zulassung sind nun für diese Bereiche vereinheitlicht:

 

  • Mindestalter 20 Jahre
  • EWR-Staatsbürgerschaft bzw. Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung (das betrifft z.B. Menschen, die die letzten 5 Jahre ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hatten, Flüchtlinge und einige andere Personengruppen) und
  • eine studienbezogene Vorbildung

 

Das Hochschul-Studienberechtigungsgesetz (SBP für Pädagogische Hochschulen) läuft mit Ende September 2017 aus, die neuen Bestimmungen sind nun im Hochschulgesetz integriert, das die Studien an Pädagogischen Hochschulen regelt. Endlich haben auch die Fachhochschulen eine „eigene" SBP erhalten (integriert im Fachhochschulstudiengesetz), sodass künftig die KandidatInnen nicht mehr den Umweg über eine verwandte andere Studienberechtigungsprüfung an einer Universität machen müssen.


Zu allen diesen Studien wurden weiters übergreifend 10 Studienrichtungsgruppen festgelegt und eine erworbene Studienberechtigung soll österreichweit für alle Studien dieser Gruppe gelten. Wieweit dies in der Praxis funktionieren wird, bleibt abzuwarten. Die Frist für neue Verordnungen (Zuordnung der Studien zu den 10 Gruppen, Festlegung der Prüfungsfächer und des -stoffes) ist Ende Juni 2019.


Leider wurde auf die schulische Studienberechtigungsprüfung, die im SCHOG geregelt ist und für Kollegs gilt „vergessen", d.h. hier gilt kurioserweise noch immer die alte Bestimmung mit 22 Jahren Mindestalter und der Sonderregelung für 20-Jährige (erlernter Beruf und 4 Bildungsjahre nach Pflichtschulabschluss)

Aktuelle Situation

Wer macht die SBP?

 

Seit der Studie von Birke/Hafner/Wagner 2001 gibt es kaum mehr Studien, die sich explizit mit der SBP beschäftigten, die Datenlage ist entsprechend unbefriedigend.


Verstärkt durch die Zersplitterung der SBP werden häufig Teilmengen an StudienanfängerInnen als Gesamtheit der jährlichen SBP-AbsolventInnen interpretiert. Um die zahlenmäßige Relevanz dieses Bildungswegs abzuschätzen, müssten aber (teilweise auch fehlende) Zahlen zu den SBPs für Kollegs, Pädagogische Hochschulen und Universitätsstudien zusammengeführt werden und auch noch berücksichtigt werden, dass für einige Ergänzungsprüfungen (für Fachhochschul-Studiengänge, Kollegs und auch Studien) SBP-Fachprüfungen nahegelegt werden.


Kritische Auseinandersetzung mit dem kursierenden Zahlenmaterial und der TeilnehmerInnen-Struktur wurde im Projektbericht von Brückner/ Fritsche/ Schlögl/ Veichtlbauer 2014 begonnen und realitätsnähere Hochrechnungen angestellt.


Eine Auswertung der TeilnehmerInnen-Daten der Wiener Volkshochschulen (2010/11 bis 2015/16), die an drei Standorten Beratung und Vorbereitungslehrgänge mit Abschlussprüfungen anbieten, weist pro Studienjahr ca. 1200 – 1300 Personen aus, die SBP Lehrgänge besuchen. Über die gesamten fünf Jahre gerechnet waren dies knapp 4.000 unterschiedliche Personen (davon 65% weiblich und 35% männlich).


Die Details zeigen, dass die SBP – zumindest in Wien – nicht rückläufig ist und sich neben der BRP auf hohem Niveau hält. Dies deckt sich mit Schätzungen des öibf im oben genannten Projektbericht, dass österreichweit nach wie vor von einigen Tausend AbsolventInnen pro Jahr auszugehen ist.

 

In der Praxis lassen sich dabei einige Trends beobachten:

 

  • Dieser Bildungsweg funktioniert, wenn es entsprechende Angebote an Beratung und Vorbereitung gibt. Dort, wo Beratung und Vorbereitung angeboten werden, ist die Nachfrage nach der SBP gut und es zeichnet sich daher von der Seite der InteressentInnen keineswegs ein Ausklingen dieses Bildungswegs ab.
  • Es gibt starke Verschiebungen bezüglich der angestrebten Studien-/Ausbildungsrichtung. Bei Studien mit starken Zugangsbarrieren geht die Nachfrage nach der SBP tendenziell zurück, bei kürzeren Ausbildungen und relativ guten Berufsaussichten ist die Nachfrage nach der SBP gestiegen (wie z.B. bei Kollegs im pädagogischen Bereich).

 

Das Alter der TeilnehmerInnen ist recht unterschiedlich: 2/3 sind unter 30 (zwischen 19 und 29), immerhin noch 12% sind über 40. Das Durchschnittsalter beträgt 29,12 und der Median liegt bei 26. Der leichte Rückgang im Altersschnitt dürfte auf die gesetzliche Änderung der universitären SBP (Mindestalter 20 seit 2009) zurückzuführen sein.


Das Einstiegsniveau der SBP-KandidatInnen ist sehr heterogen: manche haben vor langer Zeit den Pflichtschulabschluss erworben, müssen Grundlagen auffrischen und auch erst wieder mit Lernprozessen vertraut werden. Andere haben vielleicht knapp vor der Reifeprüfung abgebrochen und steigen nach kurzer beruflicher Phase in die SBP ein.


Für viele TeilnehmerInnen geht es auch nicht um ein klassisches Nachholen von früher Versäumtem, sondern die SBP ergibt sich als ein notwendiger oder sinnvoller Schritt in ihrer beruflichen Weiterentwicklung oder auch Umorientierung.


In der Regel sind die SBP-KandidatInnen hoch motiviert und haben ihren Studienwunsch gut überlegt. Angesichts dessen, dass die SBP ihre Bedeutung fast ausschließlich durch die Vermittlung der Berechtigung zu einem bestimmten Studium erhält, ist für eine derartige Entscheidung allerdings ein intensives Beratungssetting im Vorfeld unverzichtbar.


Die Vorbereitung auf die SBP-Prüfungen stellt für viele KandidatInnen eine große Herausforderung dar. Ein Teil davon ist auf finanzielle Belastung zurückzuführen, die Möglichkeiten zur Förderung dieses Bildungswegs sind trotz teilweisen Zugangs zur Studienbeihilfe abhängig von Status und Wohnsitz sehr unterschiedlich, für manche leider auch sehr schlecht.

 

Das Angebot zur Vorbereitung

 

Vorbereitungslehrgänge zur SBP werden hauptsächlich von Institutionen der Erwachsenenbildung (derzeit vor allem Volkshochschulen und Berufsförderungsinstitute) angeboten und sind kostenpflichtig, zum Teil bieten Universitäten auch direkt Vorbereitung für einzelne Fächer an. Die Lehrgänge können modulartig in beliebiger Reihenfolge und Kombinationen abgelegt werden, daher kann die Lernbelastung, der zeitliche Aufwand und die Gesamtdauer individuell angepasst werden. Die Vorbereitungslehrgänge sind so organisiert, dass die komplette SBP prinzipiell in einem Studienjahr abgelegt werden kann. Vorbereitungskurse zur SBP sind in Österreich jedoch sehr unterschiedlich verteilt und in manchen Gebieten überhaupt nicht existent.

Bildungspolitische Relevanz, Probleme und Perspektiven

Aus bildungspolitischer Perspektive betrachtet hat die SBP einige Merkmale, die ihr eine besondere Bedeutung verleihen:

 

  • Niederschwelliger Zugang, weil – im Unterschied etwa zur BRP - kein formaler Bildungsabschluss vorausgesetzt wird; das wirkt sich vor allem dort positiv aus, wo die verlangte studienbezogene Vorbildung realistisch nachgeholt werden kann (durch Praxis oder zusätzliche Prüfungen)
  • Kurze Dauer: 1 Jahr ist für viele KandidatInnen realistisch
  • Relativ kostengünstig, vor allem, wenn entsprechende Landesförderungen möglich sind (österreichweit allerdings unterschiedlich)
  • Arbeitsmarktpolitische Mobilität: bei Umschulungen zu höheren Ausbildungen (z.B. im Rahmen von Stiftungen und sonstigen arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen) ist in der Regel die SBP der favorisierte Weg, weil sie rasch und billig ist.
  • Für einige Studien wird von KandidatInnen, die auch die BRP ablegen könnten, die SBP bevorzugt, weil sie mit der verlangten Vorbildung im Gegensatz zur BRP auch informell erworbene Kompetenzen einbindet und mit der Wahlfachstruktur zielgerechter auf das angestrebte Studium vorbereitet.
  • SBP-Einzelprüfungen werden oft auch als Ergänzungsprüfungen für Universitätsstudien, FH-Studiengänge oder Kollegs empfohlen/akzeptiert, auch einzelne Privatuniversitäten, orientieren sich mit ihren Studienzulassungsprüfungen an der SBP.

 

Die SBP bietet einen Zugang zu Studien und höheren Ausbildungen mit relativ geringen Barrieren. Sie war und ist daher ein wichtiger Bildungsweg, um sowohl vertikale als auch horizontale Durchlässigkeit im Bildungswesen zu gewährleisten. Da die SBP aber in den letzten Jahren lange im bildungspolitischen Abseits war und von manchen als Auslaufmodell gesehen wurde, sind die Lehrpläne veraltet, und es ist mit drei getrennten und teilweise widersprüchlichen rechtlichen Bestimmungen Intransparenz und Spielraum für Willkür entstanden. Mit den im Juni 2017 beschlossenen Novellierungen wurde ein wesentlicher Schritt in Richtung einer Vereinheitlichung und größeren Transparenz gemacht. Details, wie die Zuordnung der Studien/Fachhochschulstudiengänge zu den einzelnen Studienrichtungsgruppen und die Festlegung der Prüfungsfächer müssen allerdings erst verordnet werden und es bleibt zu hoffen, dass österreichweit akkordiert vorgegangen wird und nicht neuerlich ein Wildwuchs von verschiedenen Verordnungen der einzelnen Institutionen entsteht.

 

Trotz dieser wesentlichen Novellierungen besteht nach wie vor großer Reformbedarf für diesen Bildungsweg:

 

  • Nachdem die SBPs für Studien an Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten vereinheitlicht wurden, müssten nun auch noch die Bestimmungen im SCHOG für die schulische SBP (für Kollegs) angeglichen werden.
  • Die Fächer der SBP müssten adaptiert, österreichweit wieder vereinheitlicht und Curricula zeitgemäßer gestaltet werden; die neu zu erlassenden Verordnungen aufgrund der gesetzlichen Änderungen ab 01.10.2017 böten dafür eine gute Gelegenheit
  • Für die verlangte studienbezogene Vorbildung wäre ein offizieller Orientierungsrahmen wünschenswert, damit die verlangten Auflagen vergleichbar sind. Dies würde auch einen unnötigen „Bildungstourismus" (InteressentInnen weichen auf andere Institutionen, z.T. auch in andere Bundesländer aus) wieder einschränken
  • Beratungs- und Vorbereitungsangebot könnten ausgeweitet werden – derzeit gibt es einige Regionen in Österreich, wo es keine Vorbereitungslehrgänge (und damit auch keine spezielle Beratung) gibt
  • Im Zuge einer Reform der SBP wäre auch das systemische Verhältnis zur BRP über die wechselseitige Anrechenbarkeit von Prüfungen hinaus neu zu denken

 

Ein erster Schritt zu einer Reform der SBP wurde im Rahmen eines von Bundesministerium für Bildung und Frauen (heute: BMB) und ESF unterstützten Projekts gemacht, wo seit Oktober 2014 als Ergebnis eines Vernetzungsprozesses Vorschläge für sinnvolle Weiterentwicklungen der SBP vorliegen, die auch konkrete juristische Adaptierungen angeregt haben. Am Diskussionsprozess waren VertreterInnen von Universitätenkonferenz, Fachhochschulkonferenz, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Bundesministerium für Bildung und Frauen, Österreichisches Institut für Berufsbildungsforschung und Wiener Volkshochschulen beteiligt (siehe Weitere Informationen: Brückner/ Fritsche/ Schlögl/ Veichtlbauer 2014). Einige der dort vorgeschlagenen Maßnahmen wurden mit den letzten Novellierungen bereits umgesetzt, andere Punkte sind noch offen und erfordern z.T. auch noch intensivere Vorbereitung.

Weitere Informationen

Links

Literatur

  • Archan/Schlögl (2007): Von der Lehre zur postsekundären Bildung – Eine Studie und Modelle zur Durchlässigkeit im österreichischen Bildungssystem (ibw/öibf)
    »Link.
  • Brückner/ Fritsche/ Schlögl/ Veichtlbauer/ (2014): Mobilitätsbarrieren im Kontext des lebenslangen Lernens / Fallbeispiel Studienberechtigungsprüfung – ein Situationsbericht aus der Praxis
  • Meusburger/Staubmann (2010): Vom Pflegehelfer zum Primar – Ein Studie über Berufsmatura und Studienberechtigungsprüfung
    »Link.
  • Empfehlungen der Hochschulkonferenz zu Förderung nicht-traditioneller Zugänge im gesamten Hochschulsektor (Dezember 2015)
    »Link.