Aus der Abteilung Erwachsenenbildung
Mitteilungen aus der Abteilung Erwachsenenbildung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung-
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Was die aktuelle Corona-Verordnung für Erwachsenenbildungsanbieter heißt
Maximal 50 TeilnehmerInnen sind erlaubt und Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht. Das Bildungsministerium empfiehlt zudem, in Bildungseinrichtungen Krisenteams einzurichten. Update der Redaktion: Inwzwischen gibt es bereits eine neue Novelle der Lockerungsverordnung. -
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Ab kommenden Montag: erste Öffnung der Erwachsenenbildung
Das Gesundheitsministerium hat gestern eine Verordnung erlassen, die eine erste Öffnung der Erwachsenenbildung vorsieht. So können z.B. die Vorbereitungslehrgänge zur Berufsreifeprüfung ab 4. Mai wieder als Präsenzunterricht angeboten werden. -
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