Aus der Abteilung Erwachsenenbildung
Mitteilungen aus der Abteilung Erwachsenenbildung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung-
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Keine coronabedingten Einschränkungen bei Weiterbildungen bis 500 Personen
Gemäß 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung von 14. April 2022 gibt es für die Erwachsenenbildung keine coronabedingten Einschränkungen mehr, wenn nicht mehr als 500 Personen teilnehmen. In § 3 (5) empfiehlt das Gesundheitsministerium dennoch weiterhin in geschlossenen Räumen FFP2-Maske zu tragen. -
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Konferenz des European Basic Skills Network (EBSN): 8. bis 10. Juni in Wien
"Learning from the past – preparing for the future. Basic skills for adults in 2030" lautet der Titel der Konferenz 2022. Bis 25. März ist es noch möglich, Vorschläge für Beiträge zur Konferenz einzureichen. EBSN lädt gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und dem Verband Österreichischer Volkshochulen zur hybriden Veranstaltung ein. -
Dennis Walter wird neuer Dienststellenleiter am bifeb
Ab 1. April 2022 ist Herr Dennis Walter neuer Dienststellenleiter am Bundesinstitut für Erwachsenenbildung (bifeb). Dennis Walter, M. A. ist 1985 in Dortmund geboren und studierte Erziehungswissenschaft und Erwachsenenbildung in Münster. Zuletzt war er als Abteilungsleiter an der VHS Salzburg tätig. Außerdem ist er Doktorand und externer Lehrender an der Universität Klagenfurt sowie Referent für den Verband Österreichischer Volkshochschulen (VÖV). -
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Corona-Stufenplan: Das gilt für die Erwachsenenbildung
Update vom 8.11.2021: Am 8. November sind die Maßnahmen der Stufe 2, 3 und 4 in Kraft getreten. Bei mehr als 25 Teinehmenden gilt die 2G-Pflicht. Bei weniger Teilnehmenden emfpiehlt das Bildungsministerium weiterhin dringend, die 3G-Regel einzuhalten. Ursprüngliche Meldung vom 3.11.: Ab 8. November tritt Stufe 2 des bundesweiten Corona-Stufenplans ein. Für die Erwachsenenbildung gilt weiterhin, dass Zusammenkünfte für Aus- und Weiterbildungen mit bis zu 25 Personen ohne coronabedingte Einschränkungen möglich sind. Nehmen mehr Personen teil, gilt die 3G-Regel, Antigen-Wohnzimmertests sind ab Stufe 2 nicht mehr gültig. Das Bildungsministerium empfiehlt weiterhin dringend, auch bei Veranstaltungen mit unter 25 TeilnehmerInnen die 3G-Regel einzuhalten. -
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Corona und Erwachsenenbildung: Was sich ab 15. September ändert
Zusammenkünfte für Aus- und Weiterbildungen sind nur mehr mit bis zu 25 Personen ohne coronabedingte Einschränkungen möglich. Nehmen mehr Personen teil, gilt die 3-G-Regel. Die geänderten Gültigkeitsdauern und Fristen bei Tests und Impfungen gemäß § 1 Abs. 2 sind dabei zu beachten. Das Bildungsministerium empfiehlt auch bei Veranstaltungen mit unter 25 TeilnehmerInnen weiterhin die 3G-Regel einzuhalten. -
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Lockerungen der Corona-Maßnahmen ab 10. Juni für die Erwachsenenbildung
Der einzuhaltende Mindestabstand bei Zusammenkünften verringert sich auf einen Meter. Bei Veranstaltungen von bis zu acht Personen gilt keine Abstands- und Maskenpflicht. Veranstaltungen der Erwachsenenbildung ohne beruflichen Konnex müssen erst dann bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden, wenn mehr als 17 Personen daran teilnehmen. Für berufliche Aus- und Weiterbildung gibt es weiterhin keine Anzeigepflicht. FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch im Innenbereich. Weitere aktuell gültige Maßnahmen, wie die 3-G-Regel, bleiben. -
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Corona-Maßnahmen noch einmal bis 18. Mai verlängert
Für die Erwachsenenbildung bleiben die bisher gültigen Maßnahmen aufrecht. Demnach sind weiterhin nur unbedingt erforderliche berufliche Weiterbildungen und jene zur Erfüllung der Integrationsmaßnahmen in Präsenz unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen zulässig. Das Bildungsministerium empfiehlt weiterhin Distance-Learning anzubieten. Update vom 5. Mai: Bei erster Veröffentlichung der Meldung am 20.4. galt die Verordnung bis 2. Mai, die Maßnahmen wurden inzwischen zwei Mal, zuletzt bis 18. Mai, verlängert. -
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Was die aktuelle Corona-Verordnung für Erwachsenenbildungsanbieter heißt
Maximal 50 TeilnehmerInnen sind erlaubt und Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht. Das Bildungsministerium empfiehlt zudem, in Bildungseinrichtungen Krisenteams einzurichten. Update der Redaktion: Inwzwischen gibt es bereits eine neue Novelle der Lockerungsverordnung. -
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Ab kommenden Montag: erste Öffnung der Erwachsenenbildung
Das Gesundheitsministerium hat gestern eine Verordnung erlassen, die eine erste Öffnung der Erwachsenenbildung vorsieht. So können z.B. die Vorbereitungslehrgänge zur Berufsreifeprüfung ab 4. Mai wieder als Präsenzunterricht angeboten werden. -
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