Kurzmeldung

Lockerungen der Corona-Maßnahmen ab 10. Juni für die Erwachsenenbildung

08.06.2021, Text: Robert Kramreither, BMBWF/Abt. Erwachsenenbildung, Redaktion: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Der einzuhaltende Mindestabstand bei Zusammenkünften verringert sich auf einen Meter. Bei Veranstaltungen von bis zu acht Personen gilt keine Abstands- und Maskenpflicht. Veranstaltungen der Erwachsenenbildung ohne beruflichen Konnex müssen erst dann bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden, wenn mehr als 17 Personen daran teilnehmen. Für berufliche Aus- und Weiterbildung gibt es weiterhin keine Anzeigepflicht. FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch im Innenbereich. Weitere aktuell gültige Maßnahmen, wie die 3-G-Regel, bleiben.
Die Lockerungen gelten ab 10. Juni.
Montage: Pixabay Lizenz, boompicy/bearb. durch CONEDU/Paar, https://pixabay.com

chevron_right4. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung

Creative Commons License Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

Verwandte Artikel