Rechtliche Grundlagen von Erwachsenenbildung in der EU

Mit Beiträgen von Birgit Aschemann, Rainer Schabereiter und Sylvia Amann. Redaktion: CONEDU | CC BY 4.0 Aschemann 2016/2018, Schabereiter 2022

Das sogenannte primäre und sekundäre Recht bilden die rechtliche Grundlage der EU. Diese äußern sich in Verträgen. Mit dem Vertrag von Maastricht (1993) und dem Vertrag von Amsterdam (1999) erhielt die EU eindeutige Kompetenzen für ihre Tätigkeiten in der allgemeinen und beruflichen Bildung. Dabei folgt das EU-Recht dem Subsidaritätsprinzip, die Aufgaben sollen also von den Mitgliedsstaaten selbst gelöst werden.

Inhalt:

Primäres und sekundäres Recht

Die Verträge der Europäischen Union werden im Rahmen von sogenannten Regierungskonferenzen zwischen den Mitgliedsstaaten verhandelt. Die wichtigste Rechtsgrundlage bildet das sogenannte primäre Recht. Die Regierungen der Mitgliedstaaten handeln dieses aus und schreiben es in gemeinschaftlichen Verträgen nieder. Diese Verträge können nur geändert werden, wenn alle Mitgliedstaaten zustimmen, also wenn die Regierungen die Änderungen beschließen und die nationalen Parlamente sie ratifizieren, also genehmigen. Um sekundäres Recht (Gesetze und Verordnungen) schaffen zu können, braucht der Gemeinschaftsgesetzgeber immer eine Ermächtigung, die den EU-Verträgen zu entnehmen ist. Das primäre EU-Recht bildet daher eine Art Verfassung, an die sich alle politischen Akteure zu halten haben.

Relevante Verträge für die Erwachsenenbildung: Maastricht und Amsterdam

Vor dem Vertrag von Maastricht (1993) hat der Europäische Gerichtshof gemeinschaftliche Maßnahmen in der Bildungspolitik auf Initiative der Europäischen Kommission und nach Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten über Einzelurteile vollzogen. Mit dem Vertrag von Maastricht (1993) und dem Vertrag von Amsterdam (1999) erhielt die EU eindeutige Kompetenzen für ihre Tätigkeiten in der allgemeinen und beruflichen Bildung. Mit 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft und er ist bis heute die gültige Rechtsgrundlage für das Handeln der Europäischen Union (Stand 2021). Dieser regelt die Kompetenzverteilungen und die Arbeitsweise der EU-Organe und soll die Union in Zukunft handlungsfähiger machen. TITEL XII des Lissaboner Vertrags "Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport" (PDF) umfasst die "Artikel 165 AEUV (ex-Artikel 149 EGV Allgemeine Bildungspolitik)" und "Artikel 166 AEUV (ex-Artikel 150 "Berufsbildungspolitik") und legt die diesbezüglichen Kompetenzen und Ziele der Gemeinschaft fest.

Subsidiaritätsprinzip

Der Schwerpunkt der Aktivitäten der Europäischen Union liegt seit der vertraglichen Festlegung von Bildung als eigenen Politikbereich auf der Erlassung von Förderprogrammen, sogenannten Aktionsprogrammen, sowie auf koordinierenden Tätigkeiten. Die Verantwortung für die Ausgestaltung der Bildungspolitik bleibt dabei grundsätzlich bei den Mitgliedsstaaten. Die Gemeinschaft kann die Mitgliedsstaaten nicht zur Harmonisierung, also zur politischen Abstimmung ihrer jeweiligen Rechtsvorschriften, zwingen. Die Mitgliedsstaaten sind also selbt dafür zuständig, entsprechende Gesetze zu erlassen, die Gemeinschaft ist nur handlungsbefugt, wenn Ziele von geplanten Maßnahmen der Mitgliedstaaten nicht ausreichen. Die Rolle der EU im Bildungsbereich ist also darauf beschränkt, die Aktivitäten der Mitgliedsstaaten zu unterstützen, zu koordinieren oder zu ergänzen.

Weitere Informationen

Die Verträge der Europäischen Union online

Die digitalen Versionen der Gründungsverträge, der Verträge von Maastricht und Lissabon stehen als Download zur Verfügung.

 

EU-Recht

Die EU-Website bietet Informationen zu Grundbegriffen und Dokumenten im Europäischen Recht.

 

Subsidiaritätsprinzip

Informationen zum Ursprung und der Anwendung des Subsidiaritätsprinzips in Europa bietet die Seite des Europäischen Parlaments.


Zusammenfassungen der EU-Vorgaben: Bildung, Ausbildung, Jugend

Diese Seite zum EU-Recht beinhaltet Zusammenfassungen der EU-Vorgaben in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Jugend und Sport.

 

TITEL XII des Lissaboner Vertrags "Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport" (PDF)

Der Vertrag über eine Verfassung für Europa ist als Download verfügbar. Das PDF gibt u.a. Auskunft über Definition und Ziele der Union, Grundrechte, Zuständigkeiten der Union, ihre Organe und Einrichtungen.