Sozialversicherung
CC BY Lucia Paar und Wilfried Frei (geb. Hackl) - Redaktion/CONEDU, 2019/2020In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Je nach Art der Erwerbstätigkeit kann man unter unterschiedliche Pflichtversicherungen fallen. ErwachsenenbildnerInnen fallen in der Regel unter die Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) oder die Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG).
Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Darunter fallen
- ArbeitnehmerInnen (Geringfügig Beschäftigte sind nur unfallversichert)
- Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer
- Vorstandsmitglieder einer AG und geschäftsführende GesellschafterInnen einer AG oder GesmbH
- HeimarbeiterInnen
- im Betrieb der Eltern, Großeltern bzw. Wahl- oder Stiefeltern) beschäftigte Kinder, die für diese Tätigkeit kein Entgelt bekommen
ArbeitgerInnen melden ArbeitnehmerInnen vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse zur Versicherung an.
Freiwillige Versicherung für geringfügig Beschäftigte
Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
Durch das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) wird die Pflichtversicherung der Selbstständigen geregelt. Folgende Gruppen sind somit nach dem GSVG pflichtversichert:
- Neue Selbstständige
- EinzelunternehmerInnen mit Gewerbeberechtigung
- WerkvertragsnehmerInnen mit Gewerbeberechtigung
- GesellschafterInnen einer Offenen Gesellschaft (OG), wenn die Gesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich ist
- KomplementärInnen einer Kommanditgesellschaft (KG), wenn die Gesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich ist
- Geschäftsführende GesellschafterInnen einer GesmbH, wenn die Gesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich ist
Freiwillige Versicherung für neue Selbstständige
Neue Selbstständige werden nur dann in die Pflichtversicherung einbezogen, wenn deren Einkünfte aus allen der Pflichtversicherung nach dem GSVG unterliegenden Tätigkeiten die Versicherungsgrenze von € 5.361,72 jährlich (2019) überschreiten. Es besteht aber die Möglichkeit einer Selbstversicherung, um jedenfalls unfall- und krankenversichert zu sein.
Quellen und weitere Informationen
- BMWD (2020): System der Pflichtversicherung
- Dachverband der Sozialversicherungsträger (o.J.): Schnellsuche nach österreichischen Sozialversicherungsgesetzen
- Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger (2018): Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2018
- Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger (2019): Jahresberich der österreichischen Sozialversicherung
- SVS (o.J.): Neue Selbständige & Freiberufler
- WKO (2020): Sozialversicherung- und Steuerrechner
Erstellt unter der Beratung von Mag.a Dagmar Ladstädter (Leitung Personal, BFI Steiermark).