Projektförderungen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) vergibt an Einrichtungen der Erwachsenenbildung Projektförderungen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz.

Das Wichtigste im Überblick

Die Projektförderungen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz sollen allen in Österreich lebenden Jugendlichen und Erwachsenen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die erste Bildungsphase abgeschlossen haben, im Sinne der ständigen Weiterbildung die Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten sowie der Fähigkeit und Bereitschaft zu verantwortungsbewusstem Urteilen und Handeln und die Entfaltung der persönlichen Anlagen ermöglichen. Der Call bildet die bildungspolitischen Ziele des BMBWF im Bereich Erwachsenenbildung ab, wobei die Projektförderungen nach dem Erwachsenenbildungs-Gesetz eine grundlegende Maßnahme zur Zielerreichung und Förderung der Erwachsenenbildung darstellen. 

Die Förderschwerpunkte für das Jahr 2025 sind:

  1. Up- und Reskilling
  2. Digitalisierung und Aufbau digitaler Kompetenzen
  3. Demokratie- und Wissenschaftsbildung
  4. Teilhabe und Inklusion
  5. Nachhaltigkeit 

Grundvoraussetzung für die Antragsstellung ist die Gemeinnützigkeit des Förderungsnehmers. Eine Förderung als reine Basis- oder Personalsubvention ist nicht möglich. Eingereichte Förderansuchen müssen klare Ziele, Maßnahmen und Wirkungen aufweisen.

Im Call Dokument (PDF) können alle wichtigen Informationen zur Antragsstellung, wie Rechtsgrundlage, Ziele, Zielgruppe, formale Fördervorgaben und Schwerpunkte eingesehen werden.

Darüber hinaus finden Sie im untenstehenden Downloadbereich die nötigen Formulare für Beantragung und Berichtlegung.

Informationen zu EU-Förderungen für Anbieter finden Sie unter dem Punkt EU-Förderungen.

Ablauf der Antragsstellung und Berichtslegung

Das Ansuchen um Projektförderung für das Jahr 2025 erfolgt online und in zwei Stufen mit folgenden Fristen:

1. Registrierung des Projektträgers: 1. Juni bis 1. August 2024

Um einen Projektantrag zu stellen, ist es notwendig, sich als Projektträger in der Stakeholderdatenbank zu registrieren. Hierzu ist das Online-Formular „Antrag auf Aufnahme in die Liste der förderungswürdigen Erwachsenenbildungseinrichtungen“ vollständig und korrekt auszufüllen. Um den Antrag an das BMBWF abzusenden, muss dieser von einer zeichnungsberechtigten Person digital signiert werden! Daraufhin wird seitens des BMBWF die Förderwürdigkeit der Organisation geprüft. Sollte diese dem Antragssteller zugesprochen werden, erhält dieser einen individuellen Token (Zugangscode), der für die Anmeldung des Projektträgers und für die Einreichung aller zukünftiger Projektanträge notwendig sein wird. Dieser Token ist vertraulich zu behandeln und nur jenen Personen weiterzugeben, die Projektanträge stellen.

Alle Projektträger, die bereits als förderungswürdige Einrichtung registriert und im Besitz eines individuellen Tokens sind, können nach Kontrolle der Aktualität der Organisations-Daten den ersten Schritt überspringen und direkt einen Projektantrag stellen.

2. Projektantrag: 1. Juni bis 15. August 2024

Sobald der Projektträger im Besitz eines Tokens ist, kann das Online-Formular „Ansuchen um Förderung 2025“ ausgefüllt werden. Auch hier ist zum Absenden des Antrags die digitale Signatur einer zeichnungsberechtigten Person notwendig!

Hinweis zu den Förderungen 2026

Voraussetzung für die Projektförderungen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz ab 2026 wird ein offizieller Qualitätsnachweis, vorzugsweise Ö-Cert, sein, um ein Qualitätsmanagement und die Tätigkeit unter erwachsenenpädagogischen Gesichtspunkten sicherzustellen.

Berichtslegung für das Förderjahr 2024

Die Dokumente für die Berichtslegung sind per E-Mail (Regina.Steininger@bmbwf.gv.at) zu senden.

Aus dem Sachbericht muss ein klar nachvollziehbarer Bezug zum Antrag und zur beantragten Fördersumme hervorgehen. Der Sachbericht hat ausschließlich das vom BMBWF finanzierte Vorhaben zu enthalten. Der Sachbericht muss auf Grundlage des Dokuments "Sachbericht 2024" (DOCX) ausgefüllt werden. Der Finanzbericht ist vollständig, wenn er einen Soll-Ist-Vergleich und eine Belegaufstellung enthält. Es muss ein klarer Bezug zum Finanzplan lt. Antrag hergestellt sein.

Die unterschriebene Bestätigung zum Ausschluss einer Doppelförderung ist Bestandteil der Berichtslegung und den Berichten anzuschließen

Dokumente und Links für die Berichtslegung

Personenförderung

Hinweis: Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung vergibt keine Förderungen für Einzelpersonen. Welche Möglichkeiten es gibt, um Ihre Weiterbildung zu fördern, finden Sie in der Datenbank "Kursförderung in Österreich".