Projektförderungen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz
Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) vergibt an Einrichtungen der Erwachsenenbildung Projektförderungen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz.
Das Wichtigste im Überblick
Die Projektförderungen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz sollen allen in Österreich lebenden Jugendlichen und Erwachsenen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die erste Bildungsphase abgeschlossen haben, im Sinne der ständigen Weiterbildung die Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten sowie der Fähigkeit und Bereitschaft zu verantwortungsbewusstem Urteilen und Handeln und die Entfaltung der persönlichen Anlagen ermöglichen. Der Call bildet die bildungspolitischen Ziele des BMFWF im Bereich Erwachsenenbildung ab, wobei die Projektförderungen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz eine grundlegende Maßnahme zur Zielerreichung und Förderung der Erwachsenenbildung darstellen.
Die Förderschwerpunkte für das Jahr 2026 sind:
- Up- und Reskilling
- Teilhabe und Inklusion
- Medienkompetenz, Demokratie- und Wissenschaftsbildung
Grundvoraussetzung für die Antragsstellung ist die Gemeinnützigkeit des Förderungsnehmers und ein Nachweis über die erwachsenenbildnerische Qualität der Organisation, etwa durch Ö-Cert. Eine Förderung als reine Basis- oder Personalsubvention ist nicht möglich. Eingereichte Förderansuchen müssen klare Ziele, Maßnahmen und Wirkungen aufweisen.
Im Call Dokument (PDF) können alle wichtigen Informationen zur Antragsstellung, wie Rechtsgrundlage, Ziele, Zielgruppe, formale Fördervorgaben und Schwerpunkte eingesehen werden.
Darüber hinaus finden Sie im untenstehenden Downloadbereich die nötigen Formulare für Beantragung und Berichtlegung.
Informationen zu EU-Förderungen für Anbieter finden Sie unter dem Punkt EU-Förderungen.
Ablauf der Antragsstellung und Berichtslegung
Das Ansuchen um Projektförderung für das Jahr 2026 erfolgt online und in zwei Stufen mit folgenden Fristen:
1. Registrierung des Projektträgers: 1. Juli bis 1. September 2025
Um einen Projektantrag zu stellen, ist es notwendig, sich als Projektträger in der Stakeholderdatenbank zu registrieren. Hierzu ist das Online-Formular „Antrag auf Aufnahme in die Liste der förderungswürdigen Erwachsenenbildungseinrichtungen“ vollständig und korrekt auszufüllen. Um den Antrag an das BMFWF abzusenden, muss dieser von einer zeichnungsberechtigten Person digital signiert werden! Daraufhin wird seitens des BMFWF die Förderwürdigkeit der Organisation geprüft. Sollte diese dem Antragssteller zugesprochen werden, erhält dieser einen individuellen Token (Zugangscode), der für die Anmeldung des Projektträgers und für die Einreichung aller zukünftiger Projektanträge notwendig sein wird. Dieser Token ist vertraulich zu behandeln und nur jenen Personen weiterzugeben, die Projektanträge stellen.
Alle Projektträger, die bereits als förderungswürdige Einrichtung registriert und im Besitz eines individuellen Tokens sind, können nach Aktualisierung und Ergänzung der Organisations-Daten direkt einen Projektantrag stellen.
2. Projektantrag: 1. Juli bis 15. September 2025
Sobald der Projektträger im Besitz eines Tokens ist, kann das Online-Formular „Ansuchen um Förderung 2026“ ausgefüllt werden. Auch hier ist zum Absenden des Antrags die digitale Signatur einer zeichnungsberechtigten Person notwendig!
Dokumente und Links für den Projektantrag
- Online-Formular: Antrag auf Aufnahme in die Liste der förderungswürdigen Erwachsenenbildungseinrichtungen
- Online-Formular: Ansuchen um Förderung 2026
- Bundesgesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung (BGBl. NR. 171/1973) (PDF)
- Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) (rtf)
Berichtslegung für das Förderjahr 2025
Erstmalig wird die Berichtslegung zu den Projektförderungen für das Jahr 2025 über folgendes Online-Formular „Formular zur Berichtslegung der BMFWF-Projektförderung 2025 zu Erwachsenenbildung“ abgewickelt. Berichtslegungen müssen bis spätestens 31. Jänner 2026 ausschließlich über das Online-Formular eingereicht werden. Die Berichtslegung besteht aus einem Sachbericht, einem Soll-Ist Vergleich der Maßnahmen, einem Finanzbericht (ohne Originalbelege) und einer Bestätigung zum Ausschluss der Doppelförderung. Zum Start des Online-Formulars muss die Eingangsnummer des genehmigten Förderantrags eingetragen werden, der mit dem Genehmigungsschreiben und dem Fördervertrag übermittelt wurde (AFS-xxx-xxxxxx-xxxxxx).
Personenförderung
Hinweis: Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung vergibt keine Förderungen für Einzelpersonen. Welche Möglichkeiten es gibt, um Ihre Weiterbildung zu fördern, finden Sie in der Datenbank "Kursförderung in Österreich".