Geschichte der Erwachsenenbildung in der EU

Mit Beiträgen von Birgit Aschemann, Rainer Schabereiter und Sylvia Amann. Redaktion: CONEDU | CC BY 4.0 Aschemann 2016/2018, Schabereiter 2022

Die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Bildungspolitik war und ist von einer starken Ambivalenz zwischen Bildung und Wirtschaft geprägt. Außerdem bewegt sie sich zwischen gemeinschaftlichen Interessen und den spezifischen nationalen Interessen und Bedürfnissen.

Inhalt:

Anfänge einer gemeinsamen Bildungspolitik in den 1950er Jahren

Die Anfänge von ersten überstaatlichen Ansätzen bzw. Aktivitäten im Bildungsbereich sind im Vertrag der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl von 1951 und im Vertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft von 1957 zu finden. Im ersten Vertragswerk sind jedoch keine dezidierten Hinweise auf eine gemeinsame europäische Bildungspolitik als solche festzumachen. Vordergründig befassen sich die einzelnen Artikel mit wirtschaftlichen Aspekten. Lediglich eine nicht rückzahlungspflichtige finanzielle Beihilfe "[...] zur Finanzierung der Umschulung der Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung wechseln müssen" (Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1951) kann von der Hohen Behörde bewilligt werden.

 

Erst im Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft werden in den Artikeln 57, 118 und insbesondere 128 allgemeine Grundsätze zur Durchführung einer gemeinsamen Bildungspolitik geregelt. "Auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses stellt der Rat in bezug [sic] auf die Berufsausbildung allgemeine Grundsätze zur Durchführung einer gemeinsamen Politik auf, die zu einer harmonischen Entwicklung sowohl der einzelnen Volkswirtschaften als auch des gemeinsamen Marktes beitragen kann" (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft 1957).

 

Bildungsfragen werden also den wirtschaftlich orientierten Zielsetzungen der Gründungsverträge nachgeordnet und dienen als ein Mittel zu deren Erreichung: Umschulungen oder Mobilitäten von Arbeitnehmenden dienen der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Europa. Artikel 128 des Vertrages der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bildet die einzige rechtliche Grundlage für weitere gemeinsame Maßnahmen, die eindeutig von berufsbildendem Charakter sind wie der Beschluss des Rates vom 2. April 1963 über die Aufstellung allgemeiner Grundsätze über die Durchführung einer gemeinsamen Politik der Berufsausbildung. Letztlich scheitern aber die ersten Ansätze der Europäischen Kommission in Richtung einer Harmonisierung der Bildungspolitik am Widerstand der Mitgliedsstaaten – Bildung wurde und wird als "nationales Gut" angesehen, das es zu schützen gilt.

Erste Institutionalisierungsschritte in den 1970er Jahren

In den 1970er Jahren setzt eine starke Dynamisierung im Bildungsbereich ein und es kommt zu einer Weiterentwicklung der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene. 1971 treffen sich die BildungsministerInnen der Mitgliedsstaaten zum ersten Mal und diese Treffen münden in gemeinsamen Beschlüssen in Form zwischenstaatlicher Abkommen.

 

Einen Meilenstein stellt die Implementierung einer eigenen Generaldirektion für Forschung, Wissenschaft und Bildung in der Europäischen Kommission mit dem ersten Kommissar Ralf Dahrendorf im Jahr 1973 dar. Im selben Jahr wird auch der von der Kommission in Auftrag gegebene sogenannte Janne-Report (PDF) veröffentlicht, der die Grundlage zukünftige Gemeinschaftsprogramme in der allgemeinen und beruflichen Bildung darstellt. Darin wird unter anderem abschließend festgehalten: "The Europeans' feeling of political, social and cultural belonging can no longer be exclusively national if a part of the attributes of the nation-state has been tested in the Community: the territory in as far as the frontiers disappear, the transfers of powers of decision to supranational bodies, [...]. This being so, is it possible to escape from the idea that education should comprise a European dimension wherever this is possible?" (Europäische Gemeinschaften 1973).

 

Die Gemeinschaft verfügt noch immer über keine spezifische Rechtsgrundlage für ihre Bildungspolitik und 1975 wird zur wissenschaftlich-fachlichen Unterstützung der gemeinsamen Bildungspolitik das europäische Zentrum zur Förderung der Berufsbildung, Cedefop, gegründet. Dessen Aktivitäten werden ab 1980 durch Eurydice - das Informationsnetzwerk zum Bildungswesen in Europa - ergänzt, das mit der gezielten Aufbereitung von Informationen zu einem besseren Verständnis der europäischen Bildungssysteme und -politiken beiträgt.

 

Das Aktionsprogramm 1976 ist schließlich das erste europäische Bildungsprogramm mit Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds und dessen strategischen Ziele sind richtungsweisend für die Loslösung des Bildungsbereichs von der bisherigen ökonomischen Sichtweise hin zu einem eigenständigen Politikbereich.

Ausbau der Bildungsprogramme in den 1980er Jahren

Mit den 1980er Jahren und der Zusammenlegung der bislang getrennten Geschäftsbereiche für allgemeine und berufliche Bildung in derselben Generaldirektion, welche auch den Europäischen Sozialfonds als Förderinstrument verwaltet, wird auch der Start zahlreicher Aktionsprogramme der Europäischen Gemeinschaft eingeleitet. Deren Ziele sind die Förderung der Verbesserung der beruflichen Weiterbildung, die Zusammenarbeit im Hochschulbereich oder auch die Unterstützung der Vermittlung von Fremdsprachenkenntnissen.

 

Neben der Bekämpfung der steigenden Arbeitslosigkeit in Europa rückt nun auch der Beitrag von Bildung zur Nutzung neuer Technologien bzw. zur Modernisierung von Volkswirtschaften in das Zentrum – anfangs noch mit einem starken Fokus auf Berufsbildung.

 

Insbesondere die zweite Hälfte der Dekade bildet eine wichtige Phase des Umbruchs; das Forcieren des Fremdsprachenunterrichts und die Bedeutung von Impulsen zur Stärkung einer europäischen Dimension in der Bildung treten in den Vordergrund. Initiativen der Kommission, gestützt durch Einzelurteile des Europäischen Gerichtshofs, stützen diesen Prozess einer sukzessiven Öffnung der Berufsbildung hin zu weiteren Bildungsbereichen samt neuen Förderprogrammen wie Comett, Erasmus, PETRA, Lingua, FORCE oder Tempus.

 

Mit zunehmendem Aktivitätsniveau auf europäischer Ebene nehmen jedoch auch die Diskussionen um Fragen der Kompetenzaufteilung zwischen den Mitgliedsstaaten und der Staatengemeinschaft an Intensität zu – es fehlt noch immer an den notwendigen rechtlichen Grundlagen auf Gemeinschafsebene. Auch der Demokratisierungs- und Liberalisierungsprozess in Mittel- und Osteuropa hat unmittelbare Auswirkungen auf den europäischen Einigungsprozess.

Die 1990er Jahre: Der Vertrag von Maastricht als Meilenstein

Diese Entwicklungen münden schließlich im sogenannten Vertrag von Maastricht, dem Gründungsvertrag der Europäischen Union, der mit 1. November 1993 in Kraft tritt. Er stellt einen Meilenstein in der europäischen Bildungspolitik dar, wird doch erst mit diesem Vertragswerk nicht nur berufliche, sondern auch allgemeine Bildung zum europäischen Politikfeld. Besonders bedeutend für die Bildungspolitik der EU ist die damit verbundene Einführung des Subsidiaritätsprinzips als allgemeiner Grundsatz zur Regelung bildungspolitischer Kompetenzfragen und Verantwortungsbereiche zwischen den Mitgliedsstaaten und der Staatengemeinschaft. Außerdem kennzeichnet eine stärkere Einbindung des Europäischen Parlaments durch das Mitentscheidungsverfahren sowie die Ausweitung verschiedener Gemeinschaftspolitiken, unter anderem des Bereiches der Bildung, die Folgen von Maastricht.

 

Im selben Jahr wird auch das Grünbuch zur europäischen Dimension im Bildungswesen angenommen, welches die Bestimmungen des Vertragswerks konkretisiert. Darin werden Werte wie Demokratie, Solidarität oder Chancengleichheit auf die Zielsetzungen der europäischen Bildungspolitik übertragen; Bildung ist ein wesentliches Instrument zur Schaffung einer gemeinsamen europäischen Identität.

 

Soziale Veränderungen und neue Herausforderungen in der Wissensgesellschaft der 1990er Jahre erfordern neue Lösungsansätze, die schließlich im Konzept des lebenslangen bzw. lebensbegleitenden Lernens als Wesensmerkmal europäischer Bildungsstrategien münden – 1996 wird z.B. zum Europäischen Jahr des lebensbegleitenden Lernens erklärt. Die Diskussion über und Sensibilisierung für die Relevanz lebenslangen Lernens im Sinne einer laufenden (beruflichen) Weiterbildung unter der Berücksichtigung von permanenten sozialen und technologischen Wandelerscheinungen kann bis in die Mitgliedsstaaten getragen werden, die noch immer versuchen, den Einfluss der Union in Bildungsfragen zu begrenzen.

 

Die sogenannte Cresson-Affäre kurz vor dem Jahrtausendwechsel erschwert diese Verhandlungen. Edith Cresson war von 1995-1999 Forschungskommissarin und ihr wurden Korruption, Veruntreuung von EU-Fördermitteln und Vetternwirtschaft vorgeworfen. Es folgte der Rücktritt der gesamten Kommission unter Präsident Santer.

Die 2000er: Neue Programme für die Erwachsenenbildung

Auf Basis dieser besonderen Situation rund um die Cresson-Affäre muss der Sondergipfel der EU-Staats- und Regierungschefs in Lissabon im Frühling 2000 betrachtet werden. Dieser läutet gemeinsam mit dem Erscheinen folgender bildungspolitischer Publikationen der Staatengemeinschaft eine neue Phase in der europäischen Bildungspolitik ein:

Arbeitsprogramm ET2010

Das Arbeitsprogramm Education and Training 2010 der EU baut auf den in Lissabon definierten sozial- und beschäftigungspolitischen Zielsetzungen auf, die EU bis 2010 "[...] zur wettbewerbsfähigsten und nachhaltigsten, dynamischen, wissensbasierten Wirtschaft der Welt zu machen [...]" (Europäische Gemeinschaft 2000). Bildung wird als ein wesentlicher ökonomischer Standortfaktor betrachtet, wobei im Arbeitsprogramm der subsidiäre Charakter der ersten Jahre nach Maastricht nun durch die offene Methode der Koordinierung mit definierten Zielsetzungen, Benchmarks und Indikatoren zur Messung ergänzt wird.

 

In Bezug auf die Umsetzung der Lissabon-Strategie und der Erreichung der formulierten Bildungsziele kann die Überschrift des diesbezüglichen Kapitels im Buch "The history of European cooperation in education and training" der Europäischen Kommission exemplarisch genannt werden: "Four years after Lisbon, the Commission sounds the alarm". Die periodischen Fortschrittsberichte machen Defizite in der Erreichung der gesteckten bildungspolitischen Ziele fest und Forderungen, wie z.B. die Implementierung europäischer Konzepte auf nationaler Ebene, wiederholen sich. Jedoch betonen die Berichte auch die Relevanz einer gesamteuropäischen Betrachtung und Lösung von Fragestellungen in der Berufsbildung und die immensen Vorteile eines vereinten europäischen Bildungsraumes. Im letzten Fortschrittsbericht für den Zeitraum von 2007-2009 (EU 2010) wird einleitend festgestellt: "Die Leistungen der Bildungs- und Berufsbildungssysteme in der Europäischen Union (EU) haben sich verbessert. Trotzdem wurden die meisten der für 2010 gesetzten Ziele nicht erreicht."

Programm für lebenslanges Lernen

Auf operativer Ebene wird seitens der Kommission versucht, den massiven sozio-ökonomischen Veränderungen durch eine weitere Ausdifferenzierung der inhaltlichen Stränge der Förderprogramme zu begegnen und in der Struktur des Programms SOCRATES II (2000-2006) taucht als Aktion 3 erstmals ein Name auf, der für die europäische Erwachsenenbildung der kommenden Jahre prägend sein wird: Das Programm Grundtvig leistet einen großen Beitrag in Fragen der Gleichstellung von Geschlechtern und benachteiligten Menschen und im Kampf gegen Rassismus und Xenophobie im Bereich der Erwachsenenbildung. Die Entwicklung nach Lissabon zeigt eine sukzessive Vereinfachung der Programmstrukturen. Die generelle Aufwertung der Bedeutung von EU-Projekten in der Bildung spiegelt sich unter anderem in wachsenden Budgetzahlen für die neu geplante Programmgeneration (2007-2013) wider. Der eingeschlagene Weg der sukzessiven Vereinfachung findet schließlich im Programm für lebenslanges Lernen seinen bisherigen Abschluss.

Struktur des Programms für lebenslanges Lernen
Grafik: Alle Rechte vorbehalten, CONEDU (nach OeAD), auf erwachsenenbildung.at

Das Programm für lebenslanges Lernen setzt sich aus vier sektoralen Einzelprogrammen und zwei querschnittartigen thematischen Strängen zusammen.

 

Die sektoralen Programme und deren Bildungsbereiche sind:

  • Comenius bezieht sich auf Vorschul- und Schulbildung bis zum Ende der Sekundarstufe II sowie Einrichtungen, die entsprechende Bildungsgänge anbieten.
  • Erasmus adressiert die Hochschulbildung und berufliche Bildung der Tertiärstufe einschließlich Promotionsstudien sowie Einrichtungen, die entsprechende allgemeine oder berufliche Bildungsgänge anbieten bzw. fördern.
  • Leonardo da Vinci bezieht sich auf Berufsbildung außer der beruflichen Bildung in der Tertiärstufe (Erasmus), sowie Einrichtungen, die entsprechende Bildungsgänge anbieten bzw. fördern.
  • Grundtvig bezieht sich auf Erwachsenenbildung jeglicher Art sowie Einrichtungen, die entsprechende Bildungsgänge anbieten bzw. fördern.

 

Die thematischen Programmstränge, die sich über alle Bildungsbereiche erstrecken, sind:

  • Querschnittsprogramm: Dieses umfasst die politische Zusammenarbeit und Innovation im lebenslangen Lernen, Sprachlernen und die Entwicklung von IKT-gestützten Maßnahmen für das lebenslange Lernen.
  • Jean Monnet Programm: Dieses umfasst Aktivitäten im Bereich der europäischen Integration in Form der Förderung akademischer Forschung und Betriebskostenzuschüssen für Einrichtungen, die im Bereich der europäischen Integration tätig sind; und für Einrichtungen bzw. Vereinigungen in der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Dossier: Lebenslanges Lernen

Das Dossier "Lebenslanges, lebensbegleitendes Lernen" thematisiert den Begriff des Lebenslangen Lernens, gibt Einblick in die Österreichische Strategie des Lebenslangen Lernens und informiert über die bildungspolitischen Hintergründe im Kontext europäischer Bildungspolitik.

Arbeitsprogramm ET2020

Im Jahr 2009 werden auf Basis der Fortschrittsberichte und Erfahrungen zum Arbeitsprogramm Education & Training 2010 die Rahmenbedingen und Ziele für den strategischen Rahmen Education & Training 2020, ET2020 (PDF) als Follow-up der Ziele für 2010 verabschiedet; die offene Methode der Koordinierung wird beibehalten. Als strategische Ziele werden definiert:

  • "Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität;
  • Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung
  • Förderung der Gerechtigkeit, des sozialen Zusammenhalts und des aktiven Bürgersinns
  • Förderung von Innovation und Kreativität – einschließlich unternehmerischen Denkens" (Rat der EU 2009).

 

Der strategische Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET2020) ist bestimmend für Aktionen und Initiativen im Bildungswesen und multilaterale Arbeitsgruppen unterstützen laufend die Umsetzung dieses Rahmenprogramms im Rahmen der offenen Koordinerungsmethode. Das Monitoring über Fortschrittsberichte durch die Kommission ist engmaschiger gestaltet, nun müssen nationale Ziele aus der europäischen Strategie abgeleitet und jährlich gemessen werden Die jährlichen Fortschrittsberichte auf nationaler und europäischer Ebene werden im sogenannten Education and Training Monitor zusammengefasst und veröffentlicht. An abgeleiteten Adaptierungen dieser prioritären Bereiche arbeiten die Mitgliedsstaaten dann unter Verwendung der offenen Koordinierungsmethode gemeinsam weiter.

 

Im November 2020 wird der letzte Monitor im Rahmen von ET2020 veröffentlicht und darin wird vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie vor allem die Relevanz digitaler Lösungen in der Bildung unterstrichen. Rückblickend wird festgestellt, dass noch immer große Unterschiede in der Zielerreichung auf nationaler Ebene bestehen und zukünftiger Handlungsbedarf besteht. So heißt es im Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung 2021, dass die COVID-19-Pandemie den ohnehin langsamen Fortschritt im Bereich der Erwachsenenbildung in der gesamten EU ausgebremst hat.

2021: Strategischer Rahmen zur allgemeinen und beruflichen Bildung ET2030

Auf Basis der Erfahrungen und Bewertungen der vorangegangenen Jahre wird im Februar 2021 der ab 2021 bis 2030 gültige strategische Rahmen zur allgemeinen und beruflichen Bildung (ET2030) im Europäischen Rat definiert.

 

Die strategischen Prioritäten bis 2030 sind:

  • "Höhere Qualität, mehr Chancengleichheit, bessere Inklusion und mehr Erfolg für alle in der allgemeinen und beruflichen Bildung [...].
  • Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität für alle [...].
  • Stärkung von Kompetenzen und Motivation in pädagogischen Berufen [...].
  • Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels in der und durch die allgemeine und berufliche Bildung [...]." (Rat der EU 2021)

 

Zur Erreichung dieser Prioritäten wurden Zielvorgaben auf europäischer Ebene festgelegt, zu deren Erreichung jeder Mitgliedstaat auf der Grundlage nationaler Prioritäten bestmöglich beitragen sollte. Im Bereich der Erwachsenenbildung sollen bis 2025 z.B. 47% der Erwachsenen im Alter von 25 bis 64 Jahren in den letzten 12 Monaten eine Weiterbildung genutzt haben. Die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zielt auf flexible Kooperation ab, die vor allem durch einen inhaltlichen Austausch auf Ebene von Expertinnen und Experten bzw. Arbeitsgruppen entlang der gemeinsam festgelegten Prioritäten stattfindet (vgl. Website des BMBWF 2021).

Die Phasen der europäischen Bildungspolitik bis 2010 im Überblick

Grafik: CC BY, C BY 4.0 CONEDU/Schnepfleitner, nach Dewe/Weber 2007, https://erwachsenenbildung.at

Die Entwicklung der europäischen Bildungspolitik bis 2010 lässt sich grob betrachtet in vier Phasen gliedern.

 

Phase 1 dauert von den Gründungsverträgen der Staatengemeinschaft in den 1950er Jahren bis in die Mitte der 1980er Jahre und kann als "Bildung für die Wirtschaft" bezeichnet werden. In dieser Zeitspanne ist der Fokus in der europäischen Bildungspolitik eindeutig auf Aspekten der beruflichen Aus- und Weiterbildung gelegen und Bildung hatte primär den Zweck, den Wirtschaftsstandort Europa zu stärken.

 

Phase 2 "Bildung für die BürgerInnen" lässt sich von ca. 1985/86 bis zum Vertrag von Maastricht rund um die Jahre 1992/93 festmachen. Darin geht es vor allem um ein Fördern und Festigen der europäischen Dimension in der Bildung und das Schaffen einer europäischen Identität durch Bildung.

 

Phase 3 wird durch die Ratifizierung des Vertrags von Maastricht eingeläutet. Sie dauert bis zur Jahrtausendwende an und kann als "Festigung der europäischen Dimension" beschrieben werden betitelt werden. In dieser Phase differenziert die EU ihre Bildungsaktivitäten aus und nimmt auch die Erwachsenenbildung in den Förderkanon auf.

 

Phase 4 dauert von 2000 bis 2010 und gipfelt in der Lissabon-Strategie. Mit den strategischen Zielsetzungen für die erste Dekade des neuen Jahrtausends wird Bildung wiederum als Mittel zur Stärkung ökonomisch definierter Ziele forciert.

Quellen und weitere Informationen