Abschlüsse anerkennen lassen
Sie haben außerhalb von Österreich einen Beruf erlernt oder Ihre (Schul-)Ausbildung abgeschlossen? Jetzt möchten Sie in Österreich in Ihrem erlernten Beruf arbeiten? Dafür müssen Ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen und Bildungs-Abschlüsse offiziell anerkannt werden. Hier finden Sie Informationen, wie das funktioniert, wer dafür zuständig ist und wer Sie dazu beraten kann.
Inhaltsverzeichnis:
- Warum muss ich meine berufliche Ausbildung anerkennen lassen?
- Welchen Abschluss kann ich anerkennen lassen?
- Was brauche ich, um mir meinen Abschluss anerkennen zu lassen?
- Wo bekomme ich Beratung zur Anerkennung?
- Gibt es finanzielle Unterstützung bei der Anerkennung?
- Wie kann ich meine Qualifikationen innerhalb der EU nachweisen?
Warum muss ich meine berufliche Ausbildung anerkennen lassen?
In Österreich sind einige Berufe reglementiert. Das heißt, um in diesen Berufen arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte Qualifikationen nachweisen. Auf der Website des Wirtschaftsministeriums finden Sie eine Liste dieser sogenannten reglementierten Gewerbe. Eine Anerkennung ist ebenfalls notwendig, wenn Sie selbstständig tätig sein möchten.
Auf der Website Berufsanerkennung in Österreich erfahren Sie in sechs verschiedenen Sprachen, wer für die Anerkennung zuständig ist. Auf dieser Website können Sie sich auch informieren, ob eine formale Anerkennung überhaupt notwendig und möglich ist. Dafür sind folgende Angaben nötig:
- Wofür möchten Sie sich die Qualifikation anerkennen lassen?
- Welchen Beruf möchten Sie sich anerkennen lassen?
- Wo haben Sie den Beruf erlernt?
Welchen Abschluss kann ich anerkennen lassen?
Es gibt unterschiedliche formale Bildungsabschlüsse, die in Österreich anerkannt werden. Nostrifikation, Nostrifizierung, Anerkennung oder Gleichhaltung? Für die Anerkennung werden je nach Abschluss unterschiedliche Begriffe verwendet:
- Berufszulassung bzw. berufliche Anerkennung braucht es für reglementierte Berufe.
- Gleichhaltung eines Lehrabschlusses ist die offizielle Gleichsetzung einer beruflichen Ausbildung mit einer österreichischen Lehre.
- Bewertung und Anerkennung eines Schulabschlusses oder einer Reifeprüfung sind zwei Stufen im Prozess der Anerkennung auf Matura-Niveau.
- Nostrifikation ist die Anerkennung eines Abschlusses an einer Hochschule (z.B. Universität oder Fachhochschule).
Berufszulassung bzw. berufliche Anerkennung
- Anerkennung bzw. Gleichhaltung von Berufsqualifikationen durch den Vergleich mit österreichischen Qualifikationsanforderungen
- Automatische Anerkennung auf Grundlage entsprechender Ausbildungserfahrungen
- Anzeige grenzüberschreitender Dienstleistungen (wenn die Tätigkeit nur vorübergehend ausgeübt und keine Niederlassung in Österreich angestrebt wird)
Gleichhaltung eines Lehrabschlusses
Bewertung und Anerkennung eines Schul- oder Reifezeugnisses
Anerkennung eines Hochschulabschlusses
Was brauche ich, um mir meinen Abschluss anerkennen zu lassen?
Welche Dokumente Sie für die Anerkennung Ihres Abschlusses brauchen, erklärt Ihnen die für Sie zuständige Stelle. Meistens werden Zeugnisse und Ausbildungsnachweise in deutscher Übersetzung benötigt. Diese Übersetzung muss von einem/r gerichtlich beeideten Übersetzer/-in ausgestellt sein. Können Sie kein Zeugnis vorweisen, informieren Sie sich bei den unten gelisteten Beratungsstellen, welche Möglichkeiten zur Anerkennung Sie trotzdem haben.
Online-Formulare
Im Online-Formular zur Bestandsaufnahme können Sie nach einer Anmeldung Ihre Dokumente hochladen. Sie erhalten danach eine Einschätzung, was Sie für die Anerkennung Ihres Abschlusses in Österreich noch brauchen.
In der Online-Abfrage zur Berufsanerkennung erfahren Sie, ob eine offizielle Anerkennung Ihres Berufs für Sie überhaupt nötig ist. Die Abfrage informiert Sie auch, welche Stelle in Ihrem Bundesland für die Anerkennung zuständig ist.
Wo bekomme ich Beratung zur Anerkennung?
Ist eine Anerkennung für Sie notwendig? Wie läuft eine Anerkennung ab? Sie können direkt zu der Stelle gehen, die für die jeweilige Anerkennung zuständig ist. Oder Sie lassen sich von einer Anlaufstelle für Anerkennung (AST) beraten und durch den Prozess der Anerkennung begleiten.
Anerkennungsberatung im Hochschulbereich
Das österreichische ENIC NARIC (National Academic Recognition Information Centre) ist die offizielle Anlauf- und Kontaktstelle für alle grenzüberschreitenden Anerkennungsfragen im Hochschulbereich.
Anerkennungsberatung im BMBWF
Auf dieser Seite des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung erhalten Sie die wichtigsten Informationen über die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und Zeugnisse sowie Kontakt und Zeiträume für eine persönliche Beratung.
Anlaufstellen zur Anerkennungsberatung (AST)
Die Anlaufstellen beraten Sie zu allen Fragen rund um die Anerkennung. Sie kümmern sich auch um die Weiterleitung Ihrer Diplome und Zeugnisse. Bei Bedarf begleitet Sie die Anlaufstelle während des gesamten Anerkennungsprozesses. Die Beratung vor Ort wird mehrsprachig angeboten. Insgesamt gibt es fünf Standorte der AST in Österreich. Zwei Beratungsstellen sind in Wien und jeweils eine in Linz, Innsbruck und Graz.
Zum Angebot der Anlaufstellen zählen:
- mehrsprachige, kostenlose Anerkennungsberatung
- Abklärung, ob eine formale Anerkennung notwendig bzw. möglich ist
- Einholen beglaubigter Übersetzungen von Diplomen, Zeugnissen und anderen Unterlagen
- Weiterleitung von Diplomen/Zeugnissen an eine Bewertungsstelle
- bei Bedarf, Begleitung im gesamten Anerkennungsverfahren
- Informationen über weiterführende Bildungs- und Beratungsmöglichkeiten
Folgende Anlaufstellen gibt es in Österreich:
Gibt es finanzielle Unterstützung bei der Anerkennung?
Bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen können Kosten anfallen. Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) ermöglicht die Rückerstattung der Kosten für:
- die Ausstellung von Anerkennungsbescheiden
- die Ausstellung von Bewertungsgutachten
- Verwaltungsabgaben
- Übersetzungskosten
In jedem Bundesland betreibt der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) ein Integrationszentrum. Dort können Sie sich über die finanzielle Unterstützung bei der Anerkennung informieren.
Wie kann ich meine Qualifikationen innerhalb der EU nachweisen?
Innerhalb der EU wurden gemeinsame Instrumente ausgearbeitet, die Abschlüsse vergleichbar machen:
Europass
Mit dem Europass können Sie Ihre Fähigkeiten und Kompetenzen klar und einheitlich darstellen und so sichtbar machen. Er beinhaltet vier Dokumente: Lebenslauf, Mobilitätsnachweis, Zeugniserläuterung und Diplomzusatz.
Mobilitätsnachweis
Der Mobilitätsnachweis dokumentiert Lernerfahrungen, die Sie im Aus- oder Inland im Rahmen eines Auslandssemesters oder Praktikums gemacht haben.
Zeugniserläuterung
Mit der Zeugniserläuterung (oder Certificate Supplement) können Sie Ihren Ausbildungsweg und ihre dabei erworbenen Kompetenzen beschreiben. Außerdem zeigt die Zeugniserläuterung mögliche Berufsfelder und Zugangsberechtigungen zu weiteren Ausbildungen für Sie auf.
Diploma Supplement - Diplomzusatz
Der Diplomzusatz (oder Diploma Supplement) ist ein Dokument, das dem Hochschulabschluss beigefügt wird. Er beinhaltet detaillierte Angaben über Ihren erworbenen Hochschulabschluss. Darin wird Ihr individueller Studienverlauf übersichtlich und international vergleichbar dargestellt. Ebenso das Hochschul- und Studiensystem, in dem Sie studiert haben.
ECTS
ECTS ist das Europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System). Dieses Punktesystem macht Studienleistungen transparent und vergleichbar. Dadurch erleichtert ECTS die Anrechnung Ihrer Studienleistungen. ECTS-Punkte ergeben sich aus dem geschätzten Arbeitsaufwand, den durchschnittliche Studierende für die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen, Module usw. brauchen.
Mehr Infos: Die Europäische Union bietet Hintergrundinformationen zur Anerkennung von Diplomen, Prüfungszeugnissen und Befähigungsnachweisen innerhalb der EU.