Corona-Maßnahmen für die Erwachsenenbildung ab 8. Februar
Kein "Freitesten" für TeilnehmerInnen (Update 8.2. 16:24) möglich
Weiterhin gilt, dass unbedingt erforderliche berufliche Aus- und Fortbildungen bzw. Bildungsmaßnahmen zur Erfüllung erforderlicher Integrationsmaßnahmen nach dem Integrationsgesetz in Präsenz nur zulässig sind, wenn kein Distance-Learning möglich ist. Im § 13 (4) der Verordnung ist bzgl. Zusammenkünften zu Aus- und Fortbildungszwecken festgehalten, dass jedenfalls FFP2-Masken zu tragen sind. Ein wöchentliches "Freitesten" für TeilnehmerInnen (Update 8.2. 16:24) ist nicht mehr möglich. Die für Betriebsstätten vorgegebenen Rahmenzeiten von 6:00 bis 19:00 Uhr gelten nicht für Ausbildungszwecke (§ 5 (8) 2). Weiterhin gilt die Abstandsregel von zwei Metern zwischen haushaltsfremden Personen.
Empfehlungen des Bildungsministeriums
Grundsätzlich bleibt die Empfehlung des Bildungsministeriums aufrecht, weiterhin möglichst Distance-Learning anzubieten. Sollten Präsenzphasen aufgrund abschließender Prüfungen im Sommersemester oder schlechter Erreichbarkeit von Zielgruppe über Online-Formate erforderlich sein, so ist das (ev. im Schichtbetrieb) – natürlich unter Einhaltung aller Hygienevorgaben – möglich. Das Bildungsministerium ersucht bei dieser Gelegenheit dringend, bei Abhaltung von Präsenzveranstaltungen die öffentlichen Testangebote regelmäßig zu nutzen.
