Corona: Bei Zusammenkünften mit über 100 Personen gilt wieder Maskenpflicht
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung empfiehlt weiterhin, in allen geschlossenen Räumen unabhängig von der Personenanzahl eine Maske zu tragen.
Ab 24. März 2022 tritt die geänderte COVID-19-Basismaßnahmenverordnung in Kraft.
Maskenpflicht bei Zusammenkünften mit über 100 Personen
Bei Zusammenkünften mit über 100 Personen ist ab 24. März 2022 wieder eine Maske zu tragen. Dazu zählt auch die Aus- und Weiterbildung.
Empfehlung zur Maskenpflicht bleibt aufrecht
Das Bildungsministerium empfiehlt weiterhin das Tragen von Masken in geschlossenen Räumen. Länderspezifische Sonderregelungen sind zu beachten.
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