Antragstellung zum 4. ESF-Call jetzt möglich
Mit diesem Aufruf soll die in den Jahren 2012 bis 2014 aufgebaute Angebotsstruktur im Rahmen der österreichweiten "Initiative Erwachsenenbildung" weiter ausgebaut werden.
Voraussetzung um einen Antrag stellen zu können, ist die erfolgreiche Akkreditierung des Basisbildungsangebotes im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung. Die Einreichung eines Antrags auf Finanzierung eines Bildungsangebotes ist im Zeitraum 1. Februar 2016 bis einschließlich 7. März 2016 in der ESF-Antragsdatenbank möglich. Hilfreiche Hinweise und Erläuterungen zur Ausarbeitung des Förderantrags finden Sie im Dokument "Ausfüllhilfe Förderantrag Basisbildung". Der Förderzeitraum beginnt frühestens am 1. Juli 2016 und endet spätestens am 31. Dezember 2017.
Hier gelangen Sie direkt in die Antragsdatenbank. Auf der Startseite finden Sie unter dem Button Erste Schritte ein Dokument mit wichtigen Informationen und Hilfestellungen zu Registrierung und Antragstellung.
Bitte beachten Sie folgende Kontaktmöglichkeiten:
Bei Fragen zum Inhalt des Antrags
Doris Wyskitensky
T 01 53120-2511
E esf-eb@bmbf.gv.at
Doris Leitzinger
T 01 219 91 09-10
E d.leitzinger@publicmanagement.at
- Antragsdatenbank
- Ausfüllhilfe Förderantrag Basisbildung (pdf)
- Nachricht "4. ESF-Aufruf" auf erwachsenenbildung.at
- 4. Aufruf zur Einreichung von Projekten (2014-2020) - Basisbildungsangebote für Frauen (pdf)
- 4. Aufruf zur Einreichung von Projekten (2014-2020) - Ausbau der Basisbildungsangebote (pdf)
- Akkreditierung im Zusammenhang mit dem 4. Aufruf (pdf)
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