Antragstellung zum 4. ESF-Call jetzt möglich

01.02.2016, Text: Doris Wyskitensky (BMBF), Redaktion: Karin Kulmer (seit 2023: Karin Lamprecht), Redaktion/CONEDU
Ab sofort können Anträge für den 4. ESF-Call "Ausbau der Basisbildungsangebote in der Initiative Erwachsenenbildung" und "Ausbau der Basisbildungsangebote für Frauen in der Initiative Erwachsenenbildung" eingereicht werden.
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Projekte zum Ausbau von Basisbildung einreichen
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Das Bundesministerium für Bildung und Frauen finanziert gemeinsam mit den Ländern im Rahmen des ESF-Programms Beschäftigung 2014 - 2020 Projekte zum Schwerpunkt "Ausbau von Bildungsangeboten im Bereich Basisbildung" mit dem Ziel qualitativ hochwertige Bildungsangebote flächendeckend und regional ausgewogen anzubieten.

Mit diesem Aufruf soll die in den Jahren 2012 bis 2014 aufgebaute Angebotsstruktur im Rahmen der österreichweiten "Initiative Erwachsenenbildung" weiter ausgebaut werden.

 

Voraussetzung um einen Antrag stellen zu können, ist die erfolgreiche Akkreditierung des Basisbildungsangebotes im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung. Die Einreichung eines Antrags auf Finanzierung eines Bildungsangebotes ist im Zeitraum 1. Februar 2016 bis einschließlich 7. März 2016 in der ESF-Antragsdatenbank möglich. Hilfreiche Hinweise und Erläuterungen zur Ausarbeitung des Förderantrags finden Sie im Dokument "Ausfüllhilfe Förderantrag Basisbildung". Der Förderzeitraum beginnt frühestens am 1. Juli 2016 und endet spätestens am 31. Dezember 2017.

 

Hier gelangen Sie direkt in die Antragsdatenbank. Auf der Startseite finden Sie unter dem Button Erste Schritte ein Dokument mit wichtigen Informationen und Hilfestellungen zu Registrierung und Antragstellung.

 

Bitte beachten Sie folgende Kontaktmöglichkeiten:

Bei Fragen zum Inhalt des Antrags
Doris Wyskitensky
T 01 53120-2511
E esf-eb@bmbf.gv.at

Doris Leitzinger
T 01 219 91 09-10
E d.leitzinger@publicmanagement.at

Weitere Informationen:

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