ESF: 4. Aufruf zur Einreichung von Projekten für Basisbildung

14.10.2015, Text: Doris Wyskitensky, BMBF, Redaktion: Bianca Friesenbichler, Redaktion/CONEDU
Der kontinuierliche Ausbau der Basisbildungsangebote in der Initiative Erwachsenenbildung steht im Fokus des neuen Projekt-Aufrufs.
Projekte zum Ausbau von Basisbildung einreichen
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Das Bundesministerium für Bildung und Frauen finanziert gemeinsam mit den Ländern im Rahmen des ESF-Programms Beschäftigung 2014-2020 Projekte zum Schwerpunkt "Ausbau von Bildungsangeboten im Bereich Basisbildung". Ziel ist es, qualitativ hochwertige Bildungsangebote flächendeckend und regional ausgewogen anzubieten.

Prioritäten: Zugang zum Lebenslangen Lernen fördern und Gleichstellung von Frauen und Männern
Der 4. Aufruf wird unter zwei Investitionsprioritäten ausgeschrieben:

  • Zur Förderung des Zugangs zum lebenslangen Lernen werden Basisbildungsangebote in der Initiative Erwachsenenbildung in den Bundesländern Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg finanziert.
  • Zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Gebieten werden Basisbildungsangebote für bildungsbenachteiligte Frauen in der Initiative Erwachsenenbildung in den Bundesländern Salzburg und der Steiermark finanziert.


2-stufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Schritten:

Zunächst ist die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen nachzuweisen durch die erfolgreiche Akkreditierung des Bildungsangebotes im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung. Informationen zum Akkreditierungsprozess im Zusammenhang mit dem aktuellen ESF-Aufruf sind unter "Weitere Informationen" sowie auf der Website der Geschäftsstelle der Initiative Erwachsenenbildung erhältlich.

In der Antragstellung selbst (2. Stufe) sind u.a. ergänzende Angaben zu Umfang und Kostenstruktur inklusive detailliertem Finanzplan des Bildungsangebots bzw. der Bildungsangebote, die im jeweiligen Bundesland geplant sind, zu machen.

 

Förderzeitraum und Fristen

Der Förderzeitraum beginnt frühestens am 1. Juli 2016 und endet spätestens am 31. Dezember 2017. Ein Ansuchen um Akkreditierung kann ab sofort bis spätestens 31. Dezember 2015 in der Geschäftsstelle der Initiative Erwachsenenbildung eingereicht werden. Die Einreichung eines Antrags auf Finanzierung eines Bildungsangebotes ist im Zeitraum 1. Februar  bis 7. März 2016 elektronisch in der ESF-Antragsdatenbank möglich. Hinweise und Erläuterungen zur Ausarbeitung des Förderantrags werden zeitgerecht zur Verfügung gestellt.

 

Zwei weitere ESF-Aufrufe noch im Herbst 2015

Weiters ist geplant, mit voraussichtlich Ende Oktober zwei weitere Projekt-Aufrufe im Rahmen des ESF-Programms Beschäftigung 2014-2020 zu veröffentlichen: Einen Call für Entwicklungsprojekte zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie einen weiteren für Entwicklungsprojekte zur Verbesserung der Durchlässigkeit des Bildungssystems und Zugang zu höherer Bildung.

 

Auch hierzu ist ein zweistufiges Antragsverfahren geplant: Bis voraussichtlich Ende November soll es möglich sein, Konzepte einzureichen, die Einreichfrist für Anträge soll Mitte Jänner 2016 enden. Projektbeginn ist für 1.3.2016 vorgesehen.

Weitere Informationen:

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