Corona-Maßnahmen für die Erwachsenenbildung fallen ab 5. März

04.03.2022, Text: Robert Kramreither, BMBWF/Abt. Erwachsenenbildung, Redaktion: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Das Bildungsministerium empfiehlt weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen.
Auf einem Blatt Papier steht "COVID-19 §"
Die COVID-19-Basismaßnahmenverordnung tritt am 5. März in Kraft.
Montage: Pixabay Lizenz, boompicy/bearb. durch CONEDU/Paar, https://pixabay.com
Das Gesundheitsministerium hebt ab 5. März einige Corona-Maßnahmen auf. Das gilt auch für die Erwachsenenbildung:

Keine bundesweiten Corona-bedingten Einschränkungen

Schon seit 12. Februar gibt es keine Beschränkung der Teilnahmezahl mehr. Ab 5. März entfällt nun auch die bisher geltende 3G-Regel für die Teilnahme an Weiterbildung. Auch die Maskenpflicht fällt und Konsumation während den Veranstaltungen ist wieder zulässig.

Empfehlung zur Maskenpflicht bleibt

Das Gesundheits- und auch das Bildungsministerium empfehlen weiterhin das Tragen von FFP2-Masken in geschlossenen Räumen. Zusätzlich sind die länderspezifischen Regelungen zu beachten.

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