Corona-Maßnahmen für die Erwachsenenbildung fallen ab 5. März
Keine bundesweiten Corona-bedingten Einschränkungen
Schon seit 12. Februar gibt es keine Beschränkung der Teilnahmezahl mehr. Ab 5. März entfällt nun auch die bisher geltende 3G-Regel für die Teilnahme an Weiterbildung. Auch die Maskenpflicht fällt und Konsumation während den Veranstaltungen ist wieder zulässig.
Empfehlung zur Maskenpflicht bleibt
Das Gesundheits- und auch das Bildungsministerium empfehlen weiterhin das Tragen von FFP2-Masken in geschlossenen Räumen. Zusätzlich sind die länderspezifischen Regelungen zu beachten.
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