ESF-Calls zu Basisbildung und Bildungsberatung veröffentlicht

21.10.2022, Text: Abteilung Erwachsenenbildung, BMBWF
Die Einreichung von Projekten ist bis zum 10. November 2022 möglich.
ESF Logo
Die Einreichung von Projekten im Rahmen des ESF ist ab 21. Oktober möglich.
Grafik: Alle Rechte vorbehalten, ESF, https://esf.at
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Bereich Erwachsenenbildung, lädt Interessierte ein, Projekte im Rahmen des Europäischen Sozialfonds einzureichen:

Angebote für Flüchtlinge im Rahmen der Basisbildung in der Initiative Erwachsenenbildung REACT-EU III

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Bereich Erwachsenenbildung, als zwischengeschaltete Stelle (ZWIST) des Europäischen Sozialfonds, lädt Interessierte ein, einen Antrag zur Durchführung von Angeboten für Flüchtlinge im Rahmen der Basisbildung in der Initiative Erwachsenenbildung REACT-EU III einzureichen, mit dem Ziel qualitativ hochwertige Bildungsangebote für besonders von der Covid-19-Krise betroffene Personen mit Fluchterfahrung anzubieten. Der zusätzliche Bedarf betrifft in erster Linie eine Zunahme nicht mehr schulpflichtiger Personen, die vor allem Bildungsbedarf in der deutschen Sprache haben und die nötigen Kompetenzen für den Einstieg in das österreichische (Aus-)Bildungssystem oder den Arbeitsmarkt erwerben müssen.

 

Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen ist durch die erfolgreiche Akkreditierung des Bildungsangebotes im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung nachzuweisen. In der Antragstellung selbst sind ergänzende Angaben zu den Bildungsangeboten, die im jeweiligen Bundesland geplant sind, zu machen.

 

Die Projekte werden zu 100% aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds als Reaktion der Europäischen Union auf die Covid-19-Pandemie (REACT-EU) finanziert.

 

Der Förderzeitraum beginnt frühestens am 1. Jänner 2023 und endet spätestens am 15. Juli 2023.

 

Die Einreichung erfolgt über die ESF-Datenbank ZWIMOS unter www.esf.at "Programmperiode 2014-2020" im Zeitraum vom 21. Oktober 2022 bis zum 10. November 2022.

Zielgruppenorientierte Weiterentwicklung der anbieterneutralen Bildungsberatungsangebote

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung finanziert im Rahmen des ESF-Programms Beschäftigung im Schwerpunkt "Zielgruppenorientierte Weiterentwicklung der anbieterneutralen Bildungsberatungsangebote" Projektpartnerschaften mit dem Ziel, bildungsfernen Personen einen Zugang zum lebensbegleitenden Lernen zu ermöglichen. Einreichung und Projektumsetzung sind an das Operationelle Programm Beschäftigung Österreich 2014-2020 sowie die Verordnungen Nr. 1304/2013 (PDF) und Nr. 1303/2013 (PDF) über den Europäischen Sozialfonds gebunden.

 

Die gemäß diesem Aufruf finanzierten Partnerschaften sind Teil der bundesweiten Initiative "Bildungsberatung Österreich" und verfolgen das Ziel, ein bundesweites professionelles, anbieterneutrales, niedrigschwelliges, qualitativ hochwertiges und gebührenfreies Beratungsangebot inkl. Beratungstelefon zu Bildung und Beruf für Erwachsene umzusetzen.

 

Ein delegierter Akt zur Vereinfachung der Abrechnungsmethode mit Hilfe von Standardeinheitskosten (PDF) ist Grundlage dieses Calls. Die Finanzierung erfolgt zu 50% aus nationalen Mitteln und 50% ESF-Mitteln.

 

Der Förderzeitraum beginnt frühestens am 1. Jänner 2023 und endet spätestens am 30. September 2023.

 

Die Einreichung erfolgt über die ESF-Datenbank ZWIMOS unter www.esf.at "Programmperiode 2014-2020" im Zeitraum vom 21. Oktober 2022 bis zum 10. November 2022.

Weitere Informationen:
Dieser Text ist nicht lizenziert, die Rechte liegen beim Urheber / bei der Urheberin. Er darf ohne Erlaubnis zur Verwertung nicht verwendet werden.

Verwandte Artikel