Weitere Öffnung der Erwachsenenbildung ab 15. Mai
§7 der Verordnung regelt das Betreten von Beherbergungsbetrieben, also auch Bildungshäusern. Hierzu verweist die Abteilung Erwachsenenbildung des BMBWF darauf, dass §7 nur soweit Anwendung findet, als gleichzeitig §5 eingehalten wird. Konkret bedeutet dies, dass Bildungshäuser nur jenen Teil des Bildungsangebots schon jetzt umsetzen dürfen, der mit §5 geregelt wurde.
In einer am gestrigen 13. Mai 2020 ausgegebenen Änderung der COVID-19 Lockerungsverordnung hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMSGPK) eine Reihe von ergänzenden Regelungen getroffen, die die Rechtsgrundlage für die nächsten Öffnungsschritte in den Einrichtungen der Erwachsenenbildung darstellen.
AMS Schulungen und Bildungsberatung im Rahmen des ESF wieder möglich
Aufgrund der neuen Verordnung ist es für Auszubildende nun ab 15. Mai wieder möglich, Ausbildungseinrichtungen zu betreten, wenn sie an Integrationsmaßnahmen gemäß Integrationsgesetz teilnehmen. Ein Betreten ist auch zulässig, um an Schulungen des Arbeitsmarktservice (AMS) teilzunehmen und Angebote des Sozialministeriumsservice gemäß Ausbildungspflichtgesetz wahrzunehmen. Auch Angebote im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) können wieder stattfinden. So ist zum Beispiel die unabhängige Bildungsberatung, die durch den ESF finanziert ist, wieder face-to-face möglich.
Bibliotheken öffnen wieder
Um an Angeboten der außerschulischen Jugenderziehung und –arbeit teilzunehmen, darf man diese Ausbildungseinrichtungen ab 15. Mai wieder betreten, wenn die geltenden Hygienemaßnahmen und Maßnahmen zum Abstand-Halten eingehalten werden. Gleiches gilt für Bibliotheken und Büchereien: Diese kann man nun auch wieder samt Lesebereichen nutzen.
Verwandte Artikel
![Dieses Bild zeigt eine Person mit orangefarbenen Haaren, die mit einer großen, abstrakten digitalen Spiegelstruktur interagiert. Die Struktur besteht aus Quadraten in verschiedenen Grün-, Orange-, Weiß- und Schwarztönen, die so zusammengesetzt sind, dass sie die Figur der Person widerspiegeln. Die Hand der Figur ist ausgestreckt, als würde sie auf die Spiegelstruktur zeigen oder mit ihr interagieren. Hinter der Struktur befinden sich orangefarbene Ströme aus Binärcode (Nullen und Einsen), die in Richtung des digitalen Gitters fließen. Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)]()
Wie KI die Arbeit in der Erwachsenenbildung verändert
Künstliche Intelligenz verändert nicht nur die Weiterbildungserfahrungen von erwachsenen Lernenden und die Berufsprofile von Lehrenden, sondern von allen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind.![]()
„Dieses Feld ist riesig – und genau das hat mich gepackt“
Die neue Professorin für Erwachsenen- und Weiterbildung in Graz, Doktorin Maria Stimm, über ihren Weg in die Erwachsenenbildung, Wissenschaft als Handlungsfeld und das Ankommen an der Universität Graz.![Universitätsprofessorin Doktorin Maria Stimm am Tisch sitzend.]()
„Das Wissen ist da – aber der Schritt ins Handeln bleibt schwierig“
Univ.-Prof.in Dr.in Maria Stimm (Universität Graz) zur Frage, warum Erwachsenenbildung angesichts von Klimakrise und gesellschaftlicher Transformation von der Vermittlung zur Aneignung kommen muss.![]()
"Erwachsenenbildung ist politisch am wenigsten sichtbar"
Elke Gruber im Interview zur Emeritierung: über ihren außergewöhnlichen Bildungsweg, das Window of Opportunity der 2000er-Jahre und darüber, warum Erwachsenenbildung heute klarer denn je positioniert werden muss.![]()
Projektförderungen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz: Call 2026
Erwachsenenbildungseinrichtungen können Projektförderungen für das Jahr 2026 beantragen. Wählbare Förderschwerpunkte sind „Up- und Reskilling“, „Teilhabe und Inklusion“ und „Medienkompetenz, Demokratie- und Wissenschaftsbildung“.![EU-Emblem]()
ESF-Call: Bildungsberatung im Burgenland 2025-2027
Im Burgenland werden anbieterneutrale Bildungsberatungsnetzwerke gefördert, um von Mitte Juni 2025 bis Mitte Juni 2027 niederschwellige und qualitativ hochwertige Beratung zu Bildung und Beruf für Erwachsene anzubieten.





