In Kürze: ESF-Call für Basisbildungsangebote

Akkreditierung des Bildungsangebotes Voraussetzung zur Teilnahme
Voraussetzung zur Teilnahme am ESF-Call für Basisbildungsangebote ist die erfolgreiche Akkreditierung des Bildungsangebotes im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung. Um zeitgerecht eine gültige Akkreditierungsbestätigung zu erhalten, sind (formal korrekte) Akkreditierungsansuchen bis spätestens 5. März 2015 in der Geschäftsstelle der Initiative Erwachsenenbildung einzureichen. Informationen zum Akkreditierungsprozess sind auf der Website der Initiative Erwachsenenbildung erhältlich.
ESF-Informationsveranstaltung
Am 19. März 2015 können sich ErwachsenenbildnerInnen, die ein Projekt im Rahmen künftiger ESF-Projektaufrufe der Abteilung Erwachsenenbildung im Bundesministerium für Bildung und Frauen einreichen möchten, über die ESF-Programmperiode 2014-2020 informieren. Ein Schwerpunkt werden Informationen über die Besonderheiten der Antragsverfahren in der Initiative Erwachsenenbildung sein.
Die Informationsveranstaltung findet am 19. März von 11:00-16:00 Uhr im Bildungszentrum der Arbeiterkammer, Theresianumgasse 16-18, 1040 Wien, statt. Um Anmeldung wird gebeten.
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