ESF-Call zur Weiterbildungsakademie veröffentlicht

04.10.2018, Text: Martina Zach, BMBWF
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung fördert im Rahmen des ESF-Programms Beschäftigung 2014-2020 Maßnahmen zur Professionalisierung der in der Erwachsenenbildung tätigen Personen.
Die Einreichung von Interessensbekundungen ist bis 18. Oktober 2018 möglich!
Grafik: Alle Rechte vorbehalten, ESF, auf erwachsenenbildung.at
Die Qualifikation von MitarbeiterInnen und TrainerInnen ist ein wesentlicher Faktor für mehr Beteiligung an Weiterbildung. Dazu soll das im Rahmen des ESF entwickelte und sowohl in der vergangenen als auch in der laufenden ESF Periode erfolgreich umgesetzte System der Weiterbildungsakademie (wba) fortgeführt und weiterentwickelt werden.

 

Stetige Weiterentwicklung in der Erwachsenenbildung

Die Weiterbildungsakademie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Professionalisierung der Erwachsenenbildung. Es sollen Projekte eingereicht werden, welche die Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der wba vorantreiben und an europäische Erfordernisse anpassen. Aktuelle Themen sind eine verstärkte Digitalisierung der wba-Abläufe, die Weiterentwicklung eines geeigneten Akkreditierungssystems für die Anrechenbarkeit von formalen, nicht-formalen und informell erworbenen Kompetenzen, die Erarbeitung von Grundlagen für Qualifikationsprofile von ValidierungsexpertInnen sowie die Einordenbarkeit von nicht-formalen Bildungsabschlüssen in den NQR.

 

Förderbedingungen

Der Förderzeitraum beginnt frühestens am 1. Jänner 2019 und endet spätestens am 31. Dezember 2021. Als vereinfachte Abrechnungsmethode kommt die Restkostenpauschale zur Anwendung. Es sind sowohl Einzelprojekte als auch kooperative Einzelprojekte förderbar. Die Interessensbekundungen können ab sofort bis 18. Oktober 2018 elektronisch in der ESF-Datenbank ZWIMOS unter www.esf.at eingereicht werden.

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