Reminder: Projektförderungen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz

11.08.2025, Text: Antonia Unterholzer, Redaktion/CONEDU
Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) vergibt Projektförderungen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz an Einrichtungen der Erwachsenenbildung.
Ein Wecker, oben die Aufschrift "Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung"
Das BMFWF fördert für das Jahr 2026 Projekte zu Up-/Reskilling, Teilhabe und Inklusion sowie Medien-, Demokratie- und Wissenschaftsbildung.
Montage: Alle Rechte vorbehalten, Virginia Marinova, für Unsplash+, bearbeitet durch CONEDU (Unterholzer), https://unsplash.com

Bis zum 15. September können Einrichtungen die Projektförderungen gemäß dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz beantragen. Um eine Projektförderung anzusuchen, ist es notwendig, sich als Projektträger in der Datenbank zu registrieren. Dies ist bis zum 1. September möglich. Die Registrierung und Antragstellung erfolgt online.

Das BMFWF unterstützt im Förderjahr 2026 Vorhaben zu Up-/Reskilling, Teilhabe und Inklusion sowie Medien-, Demokratie- und Wissenschaftsbildung. 

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen mit erwachsenenbildnerischer Qualität (z.B. Ö-Cert). Eine Förderung für Einzelpersonen ist nicht möglich.

Weitere Informationen:
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