Reminder: Projektförderungen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz
Bis zum 15. September können Einrichtungen die Projektförderungen gemäß dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz beantragen. Um eine Projektförderung anzusuchen, ist es notwendig, sich als Projektträger in der Datenbank zu registrieren. Dies ist bis zum 1. September möglich. Die Registrierung und Antragstellung erfolgt online.
Das BMFWF unterstützt im Förderjahr 2026 Vorhaben zu Up-/Reskilling, Teilhabe und Inklusion sowie Medien-, Demokratie- und Wissenschaftsbildung.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen mit erwachsenenbildnerischer Qualität (z.B. Ö-Cert). Eine Förderung für Einzelpersonen ist nicht möglich.
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