ESF 2014-2020: FLC-Handbuch veröffentlicht
So wie die vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz veröffentlichte "Sonderrichtlinie" (inkl. Anhang 3 "Zuschussfähige Kosten") ist auch das FLC-Handbuch rückwirkend ab 01.01.2014 gültig. Alle Dokumente gemeinsam regeln die allgemeinen und spezifischen Bedingungen für die Förderung von Vorhaben aus ESF-Mitteln und nationalen Kofinanzierungsmitteln.
Vorschriften laut VO (EU) 13030/2013
Laut Artikel 125 der Verordnung muss in Bezug auf die Finanzverwaltung und -kontrolle des Operationellen Programms unter anderem geprüft werden, ob die kofinanzierten Produkte und Dienstleistungen geliefert oder erbracht wurden und ob die geltend gemachten Ausgaben auch tatsächlich vorgenommen wurden und den Vorschriften genügen.
FLC-Handbuch
Die Prüftätigkeit der ersten Ebene, nämlich die Überprüfung der Produkte, Dienstleistungen und Belege der Begünstigten, wird als First Level-Control (FLC) bezeichnet.
Das FLC-Handbuch ist von allen mit der FLC beauftragten Stellen verpflichtend anzuwenden. Es richtet sich sowohl an die FLC und die zwischengeschalteten Stellen als auch an die Begünstigten (Projektträger und Projektpartner) zur allgemeinen Information und Vorbereitung auf die Prüfungen.
Alle genannten sowie weitere Dokumente (z.B. Leitfäden, Beantwortung von FAQ´s etc.) finden Sie auf der ESF-Website des BMASK und in der ESF-Rubrik von erwachsenenbildung.at.