ESF: 2. Aufruf zur Einreichung von Projekten

Mit diesem Aufruf soll die in den Jahren 2012 bis 2014 aufgebaute Angebotsstruktur im Rahmen der österreichweiten "Initiative Erwachsenenbildung" weiter ausgebaut und die bisher erreichte Anzahl an TeilnehmerInnen in Basisbildungsangeboten verdoppelt werden.
Förderzeitraum und Fristen
Der Förderzeitraum beginnt frühestens am 1. Juli 2015 und endet spätestens am 31. Dezember 2017. Der Antrag kann zwischen 1. und 30. April 2015 elektronisch in der ESF-Antragsdatenbank eingereicht werden. Der Link zur Datenbank wird zeitgerecht bei den Informationen zum Europäischen Sozialfonds veröffentlicht.
Vereinfachtes Antragsverfahren
Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen ist durch die erfolgreiche Akkreditierung des Bildungsangebotes im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung nachgewiesen. In der Antragsstellung selbst sind u.a. ergänzende Angaben zu Umfang und Kostenstruktur inklusive detailliertem Finanzplan des Bildungsangebots bzw. der Bildungsangebote, die im jeweiligen Bundesland geplant sind, zu machen.
Info-Veranstaltung der Abteilung Erwachsenenbildung im BMBF
Informationen über die Besonderheiten des Antragsverfahrens in der Initiative Erwachsenenbildung erhalten Sie in der Informationsveranstaltung am 19. März von 11:00 - 16:00 Uhr im Bildungszentrum der Arbeiterkammer, Theresianumgasse 16-18, 1040 Wien. Um rasche Anmeldung wird gebeten.
Unter "Weitere Informationen" finden Sie die Ausschreibung sowie weiterführende Informationen.
- Aufruf zur Einreichung von Projekten (pdf)
- ESF-Programmperiode 2014-2020
Nachricht vom 03.07.2014 - Europäischer Sozialfonds
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