Keine coronabedingten Einschränkungen bei Weiterbildungen bis 500 Personen

19.04.2022, Text: Robert Kramreither, BMBWF/Abt. Erwachsenenbildung, Redaktion: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Gemäß 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung von 14. April 2022 gibt es für die Erwachsenenbildung keine coronabedingten Einschränkungen mehr, wenn nicht mehr als 500 Personen teilnehmen. In § 3 (5) empfiehlt das Gesundheitsministerium dennoch weiterhin in geschlossenen Räumen FFP2-Maske zu tragen.
Auf einem Blatt steht Covid 19
Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung ist seit 16. April in Kraft.
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