Kurzmeldung

Corona-Stufenplan: Das gilt für die Erwachsenenbildung

08.11.2021, Text: Robert Kramreither, BMBWF/Abt. Erwachsenenbildung, Redaktion: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Update vom 8.11.2021: Am 8. November sind die Maßnahmen der Stufe 2, 3 und 4 in Kraft getreten. Bei mehr als 25 Teinehmenden gilt die 2G-Pflicht. Bei weniger Teilnehmenden emfpiehlt das Bildungsministerium weiterhin dringend, die 3G-Regel einzuhalten. Ursprüngliche Meldung vom 3.11.: Ab 8. November tritt Stufe 2 des bundesweiten Corona-Stufenplans ein. Für die Erwachsenenbildung gilt weiterhin, dass Zusammenkünfte für Aus- und Weiterbildungen mit bis zu 25 Personen ohne coronabedingte Einschränkungen möglich sind. Nehmen mehr Personen teil, gilt die 3G-Regel, Antigen-Wohnzimmertests sind ab Stufe 2 nicht mehr gültig. Das Bildungsministerium empfiehlt weiterhin dringend, auch bei Veranstaltungen mit unter 25 TeilnehmerInnen die 3G-Regel einzuhalten.
Auf einem Blatt Papier steht "COVID-19 §"
Die bundesweiten Corona-Regelungen werden abhängig von der Anzahl der mit COVID-19-PatientInnen belegten Intensivbetten festgelegt.
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