Neue Antragsstellung für Förderungen des BMBWF in der Erwachsenenbildung

01.08.2023, Text: Nicole Ranninger, BMBWF/Abt. Erwachsenenbildung, Redaktion: Redaktion/CONEDU
Die Antragsstellung erfolgt nun online und zweistufig. Die Einreichfrist für Projektförderungen 2024 endet für Stufe 1 am 31. August und für Stufe 2 am 30. September 2023.
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BMBWF: Die Antragsstellung für Projekte in der Erwachsenenbildung erfolgt nun zweistufig.
Grafik: Alle Rechte vorbehalten, BMBWF, https://www.bmbwf.gv.at
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) vergibt an Einrichtungen der Erwachsenenbildung Förderungen nach dem EB-Förderungsgesetz. Im Förderungsjahr 2024 wird der Prozess zur Beantragung von Förderungen erneuert und digitalisiert. Dadurch soll es langfristig zu einer Standardisierung aber vor allem zu einer Vereinfachung der Antragsstellung und -bearbeitung kommen.

 

Die nationalen Förderungen ab 2024 werden auch weiterhin projektbezogene Förderungen darstellen, was bedeutet, dass reine Basis- oder Personalsubventionen nicht möglich sind. Die Projekte sind einem der wählbaren Schwerpunkte zuzuordnen, die sich sowohl an den Kernaufgaben des BMBWF als auch an bildungs-, gesellschafts- und arbeitsmarkpolitischen Bedarfen orientieren. Im Mittelpunkt des Antragsformulars werden besonders die geplanten Ziele und Wirkungen inkl. Indikatoren stehen.

Ablauf der Antragsstellung für Projekte ab 2024: Übersicht

Der neue Prozess zur Beantragung von nationalen Förderungen in der Erwachsenenbildung ist nun zweistufig; im ersten Schritt erfolgt die Registrierung des Projektträgers und im zweiten Schritt kann ein Projektantrag gestellt werden. Die Einreichfrist für Projektförderungen 2024 beginnt am 1. August 2023.

 

Hinweis: Zur Antragsstellung ist eine digitale Signatur (Handy-Signatur, ID Austria) der zeichnungsberechtigten Person notwendig!

 

Die Antragsstellung erfolgt in zwei Schritten:

1. Schritt: Registrierung des Projektträgers von 1. August bis 31. August 2023

Um einen Projektantrag zu stellen, ist es notwendig sich als Projektträger in der Stakeholderdatenbank zu registrieren. Hierzu ist das Online-Formular „Antrag auf Aufnahme in die Liste der förderungswürdigen Erwachsenenbildungseinrichtungen“ vollständig und korrekt auszufüllen. Um den Antrag an das BMBWF abzusenden, muss dieser von einer zeichnungsberechtigten Person digital signiert werden! Daraufhin wird seitens des BMBWF die Förderwürdigkeit der Organisation geprüft. Sollte diese dem Antragssteller zugesprochen werden, erhält dieser einen individuellen Token (Zugangscode), der für die Anmeldung des Projektträgers und für die Einreichung aller zukünftiger Projektanträge notwendig sein wird. Dieser Token ist vertraulich zu behandeln und nur jenen Personen weiterzugeben, die Projektanträge stellen.

2. Schritt: Projektantrag von 1. August bis 30. September 2023

Sobald der Projektträger im Besitz eines Tokens ist, kann das Online-Formular „Ansuchen um Förderung 2024“ ausgefüllt werden. Auch hier ist zum Absenden des Antrags die digitale Signatur einer zeichnungsberechtigten Person notwendig!

 

Bei Fragen und Problemen können Sie sich gerne an die Abteilung Erwachsenenbildung wenden: erwachsenenbildung@bmbwf.gv.at.

Weitere Informationen:
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