7. Dezember: Für die Erwachsenenbildung ändert sich nichts
Mit der neuen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums, die voraussichtlich heute kundgemacht wird, gibt es keine Änderungen für den Bereich der Erwachsenenbildung (Aus- und Fortbildung). Angesichts der weiterhin äußerst angespannten Lage im Gesundheitssystem empfiehlt das Bildungsministerium deshalb weiterhin, möglichst alle Bildungsmaßnahmen online anzubieten. Wenn aus pädagogischen Gründen jedoch erforderlich, können – analog zu den Abschlussklassen im Schulbereich – Lehrgänge, die zu Abschlussprüfungen (Pflichtschulabschluss, Berufsreifeprüfung) führen, ab 7. Dezember im Präsenzunterricht durchgeführt werden.
- Eckpunkte der Verordnung
- laufend aktuelle Informationen rund um Erwachsenenbildung und Corona
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