Erwachsenenbildung: Masken- und Abstandsregelungen fallen ab 1. Juli

19.07.2021, Text: Robert Kramreither, BMBWF/Abt. Erwachsenenbildung, Redaktion: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Das BMBWF empfiehlt weiterhin die 3G-Regel bei Aus- und Weiterbildungen. Update vom 19. Juli: Maskenpflicht für Vortragende fällt!
Die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung tritt mit 1. Juli in Kraft.
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Mit 1. Juli tritt die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung und 1. Novelle dazu in Kraft. Für Aus- und Weiterbildungen mit bis zu 100 Personen gibt es demnach gemäß § 12 ab 1. Juli keine coronabedingten Einschränkungen mehr. Die bisher gültigen Abstands- und Maskenregelungen fallen.

BMBWF empfiehlt 3G-Regel

Das BMBWF empfiehlt, bei Zusammenkünften der Erwachsenenbildung die 3G-Regelung weiterhin einzuhalten und Testmöglichkeiten vor Ort zur Verfügung zu stellen. Andernfalls müssen Vortragende gemäß § 9 einen Mund-Nasen-Schutz tragen. (Update vom 19. Juli 2021: Der letzte Satz entfällt - für Vortragende gilt gemäß "2. COVID-19-Öffnungsverordnung und 1. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung" BGBl. II Nr. 278/2021, § 9 (1a) ab 22. Juli 2021 keine Masken-Pflicht mehr, wenn sie einen 3G-Nachweis erbringen können. Die Empfehlung des BMBWF hinsichtlich 3G-Regelung und Testmöglichkeiten vor Ort bleibt aufrecht).

 

Erstveröffentlichung der Nachricht am 29. Juni 2021.

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