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Corona: 3G-Regel für die Erwachsenenbildung ab 19. Februar

15.02.2022, Text: Robert Kramreither, BMBWF/Abt. Erwachsenenbildung, Redaktion: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
FFP2-Maskenpflicht besteht weiterhin.
  • Auf einem Blatt Papier steht "COVID-19 §" Montage: Pixabay Lizenz, boompicy/bearb. durch CONEDU/Paar, https://pixabay.com
    Das Gesundheitsministerium plant eine weitere Novelle der COVID-19-Maßnahmenverordnung.
Ab 19. Februar entfällt die 2G-Regel für die Teilnahme an Weiterbildungen.

3G-Regel für die Erwachsenenbildung, Maskenpflicht bleibt

Das Gesundheitsministerium plant eine weitere Novelle der COVID-19-Maßnahmenverordnung, die ab 19. Februar in Kraft treten wird. Demnach gilt ab 19. Februar für die Teilnahme an Erwachsenenbildung die 3G-Regel, so können neben genesenen und geimpften Personen auch wieder Personen mit negativem Testergebnis teilnehmen. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt aufrecht. Seit 12. Februar gibt es zudem keine Personen-Obergrenze mehr für Zusammenkünfte ohne zugewiesene Sitzplätze.

Regelung gilt für alle Bereiche der Erwachsenenbildung

Diese Regelungen gelten für den gesamten Bereich der Erwachsenenbildung, also auch für unbedingt erforderliche berufliche Aus- und Weiterbildungen. Zusätzlich sind die länderspezifischen Regelungen zu beachten.

Creative Commons License Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.
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