Corona: 3G-Regel für die Erwachsenenbildung ab 19. Februar

Ab 19. Februar entfällt die 2G-Regel für die Teilnahme an Weiterbildungen.
3G-Regel für die Erwachsenenbildung, Maskenpflicht bleibt
Das Gesundheitsministerium plant eine weitere Novelle der COVID-19-Maßnahmenverordnung, die ab 19. Februar in Kraft treten wird. Demnach gilt ab 19. Februar für die Teilnahme an Erwachsenenbildung die 3G-Regel, so können neben genesenen und geimpften Personen auch wieder Personen mit negativem Testergebnis teilnehmen. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt aufrecht. Seit 12. Februar gibt es zudem keine Personen-Obergrenze mehr für Zusammenkünfte ohne zugewiesene Sitzplätze.
Regelung gilt für alle Bereiche der Erwachsenenbildung
Diese Regelungen gelten für den gesamten Bereich der Erwachsenenbildung, also auch für unbedingt erforderliche berufliche Aus- und Weiterbildungen. Zusätzlich sind die länderspezifischen Regelungen zu beachten.
- 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung – Fassung vom 15.2.
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