Corona-Maßnahmen für die Erwachsenenbildung ab 25. Jänner

In der ab 25. Jänner gültigen 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sind für die Erwachsenen- und Weiterbildung §6 und §12 (Nachtrag: auch §5 durch Verweis darauf in §12) relevant.
Weiterhin gilt: Bildungsveranstaltung möglichst online durchführen
Vorerst empfiehlt das BMBWF weiterhin dringend, wegen der nach wie vor hohen Infektionszahlen und der hohen Auslastung der medizinischen Versorgungskapazitäten alle Bildungsmaßnahmen möglichst online abzuhalten.
FFP2-Maske oder Test bei Präsenzveranstaltungen
Nach Auslegung der Verordnung seitens des Bildungsministeriums gilt bei Präsenzveranstaltungen ab 25. Jänner 2021 für Vortragende und TeilnehmerInnen neben den bisherigen Hygienebestimmungen ein Mindestabstand von zwei Metern. Darüber hinaus ist ein negativer Antigen-Test auf SARS-CoV-2 oder molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 vorzuweisen, der spätestens alle sieben Tage durchzuführen ist. Kann kein Test vorgewiesen werden, ist eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 zu tragen.
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