Zwei ESF-Calls in der Initiative Erwachsenenbildung veröffentlicht
Vereinfachtes Antragsverfahren
Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen ist durch die erfolgreiche Akkreditierung des Bildungsangebotes im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung nachgewiesen. In der Antragsstellung selbst sind ergänzende Angaben zu den Bildungsangeboten, die im jeweiligen Bundesland geplant sind, zu machen.
Förderzeitraum und Fristen
Der Förderzeitraum beginnt frühestens am 1. Juli 2018 und endet spätestens am 31. Dezember 2021. Der Antrag kann bis 23. Mai 2018 elektronisch in der ESF Datenbank ZWIMOS unter www.esf.at eingereicht werden. Dort finden Sie auch den Call sowie weiterführende Informationen.
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