Zwei ESF-Calls in der Initiative Erwachsenenbildung veröffentlicht

08.05.2018, Text: Abteilung Erwachsenenbildung, BMBWF
Die Einreichung von Projekten ist bis zum 23. Mai 2018 möglich!
ESF-Calls in der Initiative Erwachsenenbildung: Bis 23. Mai einreichen!
Grafik: Alle Rechte vorbehalten, ESF, auf erwachsenenbildung.at
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung finanziert gemeinsam mit den Ländern im Rahmen des ESF-Programms Beschäftigung 2014 – 2020 Projekte zu den Schwerpunkten "Ausbau von Basisbildungsangeboten in der Initiative Erwachsenenbildung" und „Basisbildungsangebote für Frauen in der Initiative Erwachsenenbildung" mit dem Ziel qualitativ hochwertige Bildungsangebote flächendeckend und regional ausgewogen anzubieten.

 

Vereinfachtes Antragsverfahren

Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen ist durch die erfolgreiche Akkreditierung des Bildungsangebotes im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung nachgewiesen. In der Antragsstellung selbst sind ergänzende Angaben zu den Bildungsangeboten, die im jeweiligen Bundesland geplant sind, zu machen.

 

Förderzeitraum und Fristen

Der Förderzeitraum beginnt frühestens am 1. Juli 2018 und endet spätestens am 31. Dezember 2021. Der Antrag kann bis 23. Mai 2018 elektronisch in der ESF Datenbank ZWIMOS unter www.esf.at eingereicht werden. Dort finden Sie auch den Call sowie weiterführende Informationen.

Weitere Informationen:

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