Universität Graz erleichtert Zugang zum Masterstudium Erwachsenenbildung
Lehramt und Studien mit Pädagogik-Schwerpunkt kommen für eine Zulassung in Frage
Neben einem Abschluss des Bachelorstudiums Pädagogik bzw. Erziehungs- und Bildungswissenschaft ist es auch möglich, mit einem abgeschlossenen Lehramtsstudium der Sekundarstufe I oder II die Zulassung zum Masterstudium Erwachsenenbildung zu erhalten. Gleiches gilt für alle Studien mit pädagogischem Schwerpunkt. Der Abschluss kann dabei sowohl im Inland als auch im Ausland absolviert worden sein.
Voraussetzungen für die Zulassung
Eine Zulassung zum Masterstudium Erwachsenenbildung ist möglich, wenn das Studium, das zur Zulassung führen soll, mindestens 90 ECTS-Anrechnungspunkte aus sozialwissenschaftlichen Fächern und davon mindestens 20 zu Forschungsmethoden enthält.
Wenn von diesen 90 ECTS zumindest 60 nachgewiesen werden können, können die restlichen (also maximal 30) ECTS-Punkte über Ergänzungsprüfungen und Bachelorarbeiten angerechnet werden. Sind mehr als 30 ECTS-Punkte nachzuholen, ist eine Zulassung zum Masterstudium Erwachsenen- und Weiterbildung nicht möglich.
