BFI bietet Validierung zur Höherqualifizierung in der Pflege an

Immer wichtiger in der Erwachsenenbildung: Validierungsverfahren
International gesehen ist die Validierung von Lernergebnissen auf dem Vormarsch. Dabei geht es um die Bewertung und Anerkennung vorhandener Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, egal auf welchem Weg sie erworben wurden. Gerade am Arbeitsplatz lernt man oft viel dazu. Validierung kann Kompetenzen, die man sich in der beruflichen Praxis nichtformal oder informell angeeignet hat, besser sicht- und verwertbar machen. Sie ermöglicht ihre Anrechnung für eine weitere Ausbildung bei gleichzeitiger Verkürzung der Schulungszeit, eröffnet neue berufliche Chancen mit höherer Entlohnung und kann zur Beseitigung des Fachkräftemangels beitragen. Von daher ist Validierung ein bedeutendes Tätigkeitsfeld für die Erwachsenenbildung.
Gesetzliche Grundlage für Kompetenzvalidierung in den Pflegeassistenzberufen
Die Möglichkeit, nonformal oder informell erworbene Kompetenzen für Ausbildungen in den Pflegeassistenzberufen angerechnet zu bekommen, ist im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) und in der Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung (PA-PFA-AV) festgelegt (s. § 104 Z 6 GuKG und § 13 PA-PFA-AV).
Berufserfahrung für Aufschulung in der Pflegefachassistenz nützen
Das Validierungsangebot des BFI Salzburg richtet sich an Pflegeassistent:innen mit mindestens zweijähriger Berufspraxis, die den Abschluss in der Pflegefachassistenz (PFA) erwerben möchten. Gemäß Verordnung können Pflegeassistent:innen direkt in das zweite Jahr der PFA-Ausbildung einsteigen (s. § 3 Abs. 5 PA-PFA-AV). In einem mehrstufigen Anerkennungsverfahren validiertes Wissen und Können reduziert dann die Ausbildungsdauer weiter. Um bis zu ein Drittel kann sie sich dadurch verkürzen. Die komprimierte Ausbildung startet im Dezember 2023 am BFI Salzburg. Auch am BFI Oberösterreich können Validierungswerber:innen in eine verkürzte Ausbildung einsteigen; sie beginnt im November 2023 in Wels und ist berufsbegleitend. Die Ausbildungskosten trägt das Land Salzburg bzw. das Land Oberösterreich, für Skripten und Bücher haben die Teilnehmenden aufzukommen.
AK-finanziertes Pilotprojekt
Die Validierung erfolgt im Rahmen eines Pilotprojekts, durchgeführt aus Mitteln der Arbeiterkammer Salzburg. Auch die begleitende Beratung an den BFIs in Salzburg, Linz, Ried im Innkreis und Wels ist dank der Kostenübernahme durch die AK Salzburg und die AK Oberösterreich für Interessierte gratis. Dabei können sie sich über den Projektablauf informieren und auch abklären, ob sie die Voraussetzungen für eine Validierung erfüllen.
Wie die Qualität im Validierungsverfahren gesichert wird
Die Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung sieht genau vor, welche Schritte ein Validierungsverfahren enthalten muss (s. § 13 Abs. 2 PA-PFA-AV). Darüber hinaus begleitet die Gesundheit Österreich GmbH das Projekt im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wissenschaftlich.
In wenigen Schritten zu Kompetenzanerkennung und Qualifikationserwerb
Wichtige Stationen im Validierungsverfahren sind – nach Information und Beratung – die in einem Portfolio dokumentierte Selbsteinschätzung der eigenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen sowie der Besuch einer eintägigen Validierungswerkstatt. Dort demonstrieren die Kandidat:innen Fachleuten ihre Kompetenzen. Auf Basis der festgestellten Kompetenzen erhält jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eine individuelle Anrechnungsempfehlung. Dementsprechend verkürzt sich das Praktikum und/oder ein Teil der theoretischen Ausbildung.
Die Vorteile von Validierung
Die Anerkennung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, die das Ergebnis von arbeitsplatzbezogenem Lernen sind, macht nicht nur eine Höherqualifizierung samt Gehaltsplus möglich; sie hilft auch, Ausbildungszeit und Geld zu sparen. Außerdem sind bei einem aufrechten Dienstverhältnis die Fehlzeiten am Arbeitsplatz geringer. Und schließlich kommen so dringend benötigte Fachkräfte schneller in die Pflegeeinrichtungen.
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